BERLIN. Von Sozial- und Steuerbehörden werden immer mehr Konten überprüft. Zwischen 2005 und 2009 hat sich die Zahl der Anfragen auf Kontoabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern nahezu vervierfacht, wie aus einer Studie des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.Als 2005 das automatische Kontenabrufverfahren eingeführt wurde, nutzten die Behörden dieses demnach rund 8 700 Mal, im Jahr 2006 gab es schon mehr als 25 000 Anfragen und 2007 waren es fast 28 000. Im vergangenen Jahr wurde mit mehr als 33 000 der bisherige Höchststand erreicht. Für das Jahr 2009 zeichnet sich ein erneuter Rekord ab. Bis September diesen Jahres wurden bereits mehr als 31 000 Anfragen vom Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet.Übergangszeit nach SystemstartÜber das Bundeszentralamt für Steuern können Behörden automatisch alle Konten eines Bürgers anfragen, gegen den der Verdacht wegen Unregelmäßigkeiten besteht. Wann diese Anfrage gerechtfertigt ist, regelt die Abgabenordnung. Vor Einführung des Systems mussten Behörden alle Banken einzeln anfragen, um über die Kontenlage eines Bürgers informiert zu werden.Den starken Anstieg erklärte ein Ministeriumssprecher damit, dass das neue System seine Zeit zur Einführung gebraucht hätte und nun erst voll genutzt werde. Insgesamt wurden seit 2005 mehr als 127 000 Anfragen gestellt. Laut Bild-Zeitung rufen auch die Staatsanwaltschaften wegen Geldwäscheverdacht verstärkt Konten ab. Dies zeigten offizielle Statistiken verschiedener Behörden. Im vergangenen Jahr hätten die Ermittler fast 84 000 Konten geprüft, 2005 seien es weniger als halb so viele gewesen. (AFP)
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