Wer in den nächsten Monaten eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese braucht, sollte nicht mehr allzu lange damit warten. Am 1. Januar 2027 senkt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihren Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung.
So ist es im Spargesetz festgeschrieben, mit dem die Bundesregierung die Beiträge zur GKV stabilisieren will. Erst im Oktober 2020 war der Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent erhöht worden.
GKV-Spargesetz
Zahnersatz 2027: Warum jetzt ein Datum über den Eigenanteil entscheidet
Ab Januar sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent. Entscheidend ist nicht der Behandlungstermin, sondern das Bewilligungsdatum der Kasse.
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Ein Zahnarzt schaut sich mit einem Spiegel die Zähne einer Patientin an. Welche Rolle spielt künftig das Bonusheft? (Archivbild)
© Rolf Vennenbernd
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