Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat ein Zeuge vor Gericht von einem mutmaßlichen Bestechungsversuch berichtet. Der 24-Jährige sagte aus, er sei im Dezember 2025 auf seinem Grundstück von einer Frau und einem Mann bedroht worden. Sie hätten ihm 5.000 Euro geboten, wenn er belastend über die Angeklagte aussage. Das habe er abgelehnt.
Nach Darstellung des Zeugen sollte er angeben, dass die Angeklagte keine Kinder möge, ihre Tiere schlecht behandle und psychische Probleme habe. Diese Angaben treffen laut dem Zeugen nicht zu. Er beschrieb die 30-Jährige als „beste Freundin“, zu der er jederzeit habe kommen können. Ziel des Vorgehens sei gewesen, dass die Deutsche angeklagt werde und ins Gefängnis komme.
Richter weist auf Wahrheitspflicht hin
Der Richter erinnerte den Zeugen den Angaben zufolge „ganz, ganz dringend“ daran, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen müsse. Im Verlauf der Vernehmung ergaben sich mehrfach Widersprüche zu einer früheren Aussage des Zeugen bei der Polizei, die ihm der Richter vorhielt.
Zu Beginn seiner Vernehmung hatte der Zeuge beantragt, die Öffentlichkeit von seiner Aussage auszuschließen. Diesen Antrag lehnte der Richter ab.
Die 30-jährige Angeklagte soll den achtjährigen Fabian nach Angaben der Anklage am 10. Oktober mit sechs Messerstichen getötet und den Leichnam anschließend angezündet haben. Zu den Vorwürfen äußert sie sich bislang nicht. (mit dpa)
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