Zimmermanns Verteidiger kritisieren Staatsanwalt

Freispruch für Ex-Minister gefordert

Susanne Rost
3 Min

POTSDAM. Mit ihrem Plädoyer haben die Verteidiger des ehemaligen Agrarministers Edwin Zimmermann die Staatsanwaltschaft tüchtig ausgeschimpft: "Es ist beängstigend, mit welcher Leichtigkeit solche schwer wiegenden Vorwürfe erhoben werden", sagten die Rechtsanwälte Nikolai Venn und Dieter Graefe - letzterer war vor 1998 Oberstaatsanwalt in Berlin und Hannover - am Mittwoch in Potsdam. Die Ankläger hätten in ihrem Plädoyer Sachverhalte "komplett falsch dargestellt" und Zimmermann "übelste Absichten und Handlungen unterstellt, die jeglicher Grundlage entbehren". Aus Sicht der Verteidiger sind die dem Ex-Minister vorgeworfenen Taten - Betrug und Untreue - nicht nachzuweisen. Deshalb sei er freizusprechen. Der Staatsanwalt hatte eine 20-monatige Bewährungsstrafe gefordert.Vorwurf: 486 000 Mark veruntreut In dem seit Oktober währenden Prozess geht es um die Subventionierung einer Backstube in Schöna-Kolpien. Der Förderverein Dahme/Mark hatte sie auf dem Hof von Zimmermanns Bruder eingerichtet, um arbeitslosen Frauen einen neuen Job zu verschaffen. Für den Ausbau des ehemaligen Schweinestalls bekam der Verein, in dem Zimmermann Ehrenmitglied war, knapp eine halbe Million Mark Fördergeld vom Agrarministerium. Nach dem Ende des ABM-Projektes hatten Zimmermanns Frau und Tochter die Backstube weiter betrieben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Minister und zwei weiteren Angeklagten vor, Unterlagen so manipuliert zu haben, dass die Förderung zu Stande kam, obwohl sie nicht mehr rechtmäßig gewesen wäre. Der Staatsanwalt hatte das Vorgehen des damaligen Ministers in seinem Plädoyer als "Paradestück der Vetternwirtschaft" bezeichnet. Wegen der "Backofen-Affäre" musste Zimmermann im November 1997 als Minister zurücktreten.Zimmermann-Hof eine Notlösung Zimmermann habe sich "alles andere als darum gerissen, dass die Backstube auf dem Hof seines Bruders eingerichtet wird", sagte sein Verteidiger Venn. Mehrere Zeugen hätten den erfolglosen Versuch geschildert, einen anderen Standort zu finden. Als die Angehörigen des Ministers die Backstube später übernahmen, hätten sie sich vertraglich verpflichtet, die Gewinne an den Förderverein abzuführen. Für die Verteidigung steht auch fest, dass der umstrittene Bescheid wirklich am 22. Januar 1997 vorlag. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass er erst am 22. April 1997 erstellt und dann drei Monate rückdatiert wurde. Das Schriftstück hatte in dem Prozess eine große Rolle gespielt, weil es in unterschiedlichsten Ausfertigungen aufgefunden wurde: mal mit Aktenzeichen - mal ohne, mal mit Briefkopf - mal ohne. "Stunden-, ja tagelang" hätten die Prozessbeteiligten versucht, dafür eine Erklärung zu finden, sagte der Verteidiger. Eine schlüssige Antwort hätten sie nicht gefunden. "Da kann man nicht einfach sagen: Zimmermann hat die Manipulation veranlasst. " "Baustart ist nicht Projektbeginn" Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Förderung auch deshalb unrechtmäßig war, weil mit den Arbeiten zum Backstuben-Ausbau bereits im Herbst/Winter 1996 - also vor dem entscheidenden Bescheid - begonnen wurde. "Es kommt nicht darauf an, wann mit den Aufräumarbeiten und dem Umbau begonnen wurde", sagte Graefe. Entscheidend sei der Abschluss von Verträgen - und der sei erst erfolgt, als dem Verein die Erlaubnis vom Ministerium vorlag.Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Das Urteil wird für den 22. Februar erwartet.

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