Zu gefährlich, um frei zu sein: Die Zahl der Straftäter, die nach der Haft in Sicherungsverwahrung bleiben, hat sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt

Und zwar für immer

Frank Junghänel
12 Min

BERLIN. Martin Schubert* sagt, die wichtigste Zeit in seinem Leben liege noch vor ihm. Er wird jetzt vierzig, da ziehen Männer Bilanz. Seine Bilanz steckt in einem Aktenordner, den er auf den Tisch des Besucherzimmers wuchtet. Dazu stellt er eine Thermoskanne mit heißem Wasser, zwei Tassen und eine Büchse Cappuccino. "Bedienen Sie sich." Schubert fühlt sich hier als Gastgeber, seit neun Jahren sitzt er in der Haftanstalt Tegel. Er trägt schwarze Jeans und einen gemusterten Pullover. Seine dunklen Haare sind ordentlich nach hinten gekämmt. Die moderne Brille verrät Sinn fürs Äußere. Er ist fast 1,90 Meter groß und dass er gerne kocht, kann man sich bei seiner Statur gut vorstellen. Im Grunde wirkt Martin Schubert wie ein rundum friedfertiger Mensch.Wie so oft täuscht der Eindruck. Schubert wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.Im Frühjahr 1996 ist er mit seinem Auto von Berlin nach Tschechien gefahren, um Frauen zu vergewaltigen. Das war sein Plan, und gezielt führte er ihn aus. Seine Opfer sind zu jener Zeit 17 und 21 Jahre alt. Im Juli 1997 versucht er es erneut in Polen, doch kann ihm die Frau, 19 Jahre alt, entkommen.Wenn er darüber spricht, weist sein ständiges Räuspern auf eine gewisse Verlegenheit hin. Eigentlich möchte er sich dazu nicht weiter äußern. Er will einen Schlussstrich unter "die Sache" ziehen, wie er es nennt, aber den wird es für ihn sobald nicht geben.Eine verpasste ChanceAuch nach der Verbüßung seiner Strafe gilt er als dermaßen gefährlich, dass er nicht entlassen werden darf. Seit fast einem Jahr ist er in der Sicherungsverwahrung der Haftanstalt in Berlin-Tegel untergebracht. Die Sicherungsverwahrung - sie gilt nur zu rund einem Drittel Sexualstraftätern, ansonsten auch Mördern, Totschlägern, Betrügern - ist die schwerste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt. Aber auch die heikelste, denn sie wird nicht verhängt für das, was ein Mensch getan hat, sondern für das, was er noch tun könnte. Schuberts Richter hatten seine Verwahrung in ihrem Urteil angeordnet.Eine lebenslange Freiheitsstrafe endet in der Regel nach 18 Jahren. In der Sicherungsverwahrung kann der Aufenthalt im Gefängnis tatsächlich bis ans Lebensende dauern. Das Gericht schätzt alle zwei Jahre ein, ob der Inhaftierte ein Risiko für andere darstellt. Grundlage der Entscheidung ist die Expertise eines psychiatrischen Gutachters.Martin Schubert wird bescheinigt, dass er nach wie vor gefährlich ist. Sein Anwalt hat das Gutachten angefochten. Bislang erfolglos.Können Sie sich vorstellen, dass Leute vor Ihnen Angst haben?"Natürlich, selbstverständlich."Er sagt, er habe seine Strafe zu Recht bekommen. "Aber man kann sich verändern, wenn man will."Er sagt verändern, nicht ändern. Schubert ist der Meinung, dass er sich verändert hat. Die Indizien sollen für ihn sprechen. Während der Haft hat er sich zum Kfz-Mechaniker qualifiziert und dazu noch ein Fernstudium absolviert. Auf Initiative eines kirchlichen Projektes hat er sich in Tegel mit einer Frau getroffen, die zum Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. Er sagt, er könne verstehen, was er den Frauen angetan hat. Er spricht von Empathie, Einfühlungsvermögen. Noch in der Untersuchungshaft hat er sich um eine Therapie beworben. Es sieht so aus, als habe er seine Veränderung erzwingen wollen. Doch als die Therapie losging, war sie rasch wieder vorbei. Er kam mit dem Therapeuten nicht klar. "Das war so ein Jungchen", sagt Schubert, "den konnte ich nicht ernst nehmen."Sein Anwalt Stefan Nowak sagt, "der Therapeut kam zu dem Schluss, dass bei meinem Mandanten eine manifeste sexuelle Perversion vorliegt. Der Schubert, wie soll ich sagen, akzeptiert manche Sachen nicht. Die sind einfach zusammengerasselt."Rund zwanzig Prozent der Sexualstraftäter werden im Schnitt rückfällig. Wenn man sie durch eine qualifizierte Therapie schleust, sagen Experten, bleibt die Hälfte von ihnen sauber. Martin Schubert hat eine Chance verpasst.Stefan Nowak kümmert sich seit anderthalb Jahren um den Fall. Er kann nichts weiter tun, als immer wieder die Gutachten anzuzweifeln. Schubert ist im Laufe der Jahre fünfmal begutachtet worden. Es existieren 360 Aktenseiten über ihn. Der Tendenz, dass die Gutachten über seinen Mandanten immer negativer ausfallen, kann Stefan Nowak nicht viel entgegensetzen. Eine abgebrochene Therapie wiegt schwer.Der Staat hat sich längst das Recht genommen, Menschen wegzuschließen, "und zwar für immer", wie es Gerhard Schröder 2001 als Kanzler gefordert hat, als der Mord an dem Mädchen Ulrike aus Eberswalde das Land erschütterte. Doch wird mit jedem furchtbaren Verbrechen, wie jetzt auch im Fall Mitja in Leipzig, nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze gerufen.Die Gesellschaft verlangt nach absoluter Sicherheit - und die gefühlte Unsicherheit nimmt zu. Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen glauben die Deutschen, dass die Zahl der Sexualmorde zwischen 1993 und 2003 um 260 Prozent angestiegen sei. In Wahrheit sank die Zahl der schweren Sexualverbrechen in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 2004 auf ein Drittel. Obwohl die Anzahl schwerster Delikte weiterhin zurückgeht, werden derzeit so viele Menschen weggeschlossen wie lange nicht.In den achtziger Jahren sah es mal so aus, als würde die Justiz auf die Sicherungsverwahrung, die auf einem Gesetz der Nationalsozialisten beruht, bald verzichten können. Sie galt als unzeitgemäß, da sie die Idee einer möglichen Resozialisierung allzu sehr in Frage stellte. Doch in den neunziger Jahren, wohl nicht zufällig mit dem Aufkommen des Privatfernsehens, kippte die Stimmung. 1996 saßen 176 Straftäter in Deutschland in Verwahrung. Heute sind es schon wieder mehr als 400. Ihre Zahl wächst weiter.In Berlin-Tegel sind die Sicherungsverwahrten im Haus V untergebracht. Vor dem 1980 errichteten Zweckbau befindet sich eine Grünanlage mit Teich, Holzbänken und Tischtennisplatten. Jogger ziehen ihre Runden. In einem Korb hinter der Eingangstür liegt ein schwarzer Kater, Mikesch. Das fünfstöckige Gebäude, das mit seinen grüngetünchten Fluren an Krankenhaus und Kaserne erinnert, wurde für sogenannte Langstrafer eingerichtet.Hier sitzen zurzeit gut 240 Häftlinge, darunter 45 Lebenslängliche und 18 Sicherungsverwahrte. Für Letztere ist eigentlich die oberste Etage reserviert. Da der Platz nun nicht mehr ausreicht, sind vier von ihnen ein Geschoss tiefer gezogen. Der Gang zu ihren Einzelzellen, jede misst 9,6 Quadratmeter, ist mit einer eisernen Gittertür versperrt. Die Verwahrten besitzen einen Schlüssel, sie können sich frei im Haus bewegen, die übrigen Häftlinge haben zu diesem Bereich keinen Zugang.Diese Trennung von den Strafgefangenen steht den Sicherungsverwahrten zu. Ihre Haftzeit ist ja abgelaufen. Rein rechtlich sind sie einer "Maßregel der Besserung und Sicherung" unterworfen. Das Gesetz sieht eine bevorzugte Behandlung der Verwahrten vor. In Tegel heißt das etwa, dass ihnen gestattet ist, ein paar zusätzliche Plakate aufzuhängen und Playstation zu spielen.Für Detlev Stark, der den Bereich der Langstrafer in Tegel seit einem Jahr leitet, stellt die Situation der Sicherungsverwahrten ein wahrhaft wachsendes Problem dar. Er weiß, dass er in drei Jahren etwa dreimal soviel Verwahrte wie heute unterbringen muss. Sie sitzen ja bereits in Haft und landen nach deren Verbüßung bei ihm. "Vorn kommen immer mehr Leute rein", sagt er, "und hinten fließen sie nicht mehr ab."Die unbefristete Sicherungsverwahrung bringt völlig neue Probleme mit sich. Im Moment ist der älteste Verwahrte in Tegel 74 Jahre alt. Vor Kurzem ist einer mit sechsundsechzig gestorben, der hatte bereits einen Schlaganfall hinter sich.Bewegung und Lesezirkel"Wir werden uns mit Altenpflege beschäftigen müssen", sagt Detlev Stark. "Es ist absehbar, dass wir es immer mehr mit Menschen zutun bekommen, die bei uns ihren Lebensabend verbringen." Stark will ihnen mehr Angebote unterbreiten, die altersgerecht sind, irgendwann gehen sie nicht mehr in den Kraftraum. Er denkt an Bewegungstherapie oder einen Lesezirkel. Nach einiger Zeit möchten die Verwahrten nur noch in Ruhe gelassen werden.Wenn sie ankommen, sagt Stark, kämpfen sie wie die Wilden. "Sie merken, dass es eng wird. Sie werfen mit Gegengutachten und Befangenheitsanträgen nur so um sich."Martin Schubert sagt, "man kann hochgehen bis zum Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht."Wenn Schubert nachmittags gegen vier Uhr von der Arbeit in der Gefängnisdruckerei kommt, macht er sich erstmal einen Kaffee und liest Zeitung. Er liest überhaupt viel. Vierzig, fünfzig Titel umfasst seine kleine Bibliothek. Im Moment beschäftigt er sich mit der Biografie eines Russen. "Ich flehte um meine Hinrichtung", heißt das Buch. Er hat auch die Erinnerungen von Sabine Dardenne gelesen, die als junges Mädchen in die Fänge des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux geriet.Über solche Geschichten möchte Schubert eigentlich nicht reden. In erster Linie geht es ihm um sich. Und das ist auch nicht verwunderlich. Er schlägt seinen Ordner auf. Darin finden sich neben Urteilen und Gutachten in seinem Fall auch Aufsätze aus juristischen und medizinischen Publikationen, alles sauber mit dem Textmarker bearbeitet.Schubert weiß inzwischen mehr über sich, als ein Mensch normalerweise ertragen kann. Er weiß zum Beispiel, dass ihn der eine Gutachter, eine Koryphäe auf dem Gebiet der Sexualwissenschaft, als "symbolisch agierenden Gewalttäter" sieht, bei dem "die sexuellen Übergriffe sexueller Ausdruck von Aggressionen gegenüber der stets als bedrohlich erlebten ,Frau' sind, die beim Tatgeschehen (symbolisch vertreten durch das Opfer) dominiert werden soll". Er weiß, dass ihm der andere Gutachter, eine Koryphäe auf dem Gebiet der Gerichtspsychiatrie, eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung" attestiert und seine "manipulativen Fähigkeiten" erkennt. Der eine stellt ihm eine günstige Prognose aus, der andere absolut nicht. Der eine führt die Vergewaltigungen auf seine problematische Mutter-Fixierung zurück, der andere hält ihn für gefühllos. Schubert muss begreifen, dass vielleicht beides etwas mit ihm zu tun hat.Vielleicht aber auch nicht. Gutachter können irren oder sich in ihre Theorie verrennen.Klaus Beier leitet an der Berliner Charité das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin. Er ist seit Jahren als Gutachter tätig und wundert sich darüber, dass die meisten seiner Kollegen nie mit den früheren oder aktuellen Sexualpartnerinnen der Probanden sprechen würden. Er hält diese Kontakte neben Aktenstudium und Gesprächsterminen für unverzichtbar, wenn es darum geht, die Sexualstruktur eines Menschen einzuschätzen. Erst vor Kurzem sind in einer Fachzeitschrift Mindestanforderungen für Gutachten formuliert worden, einem bis dahin schwammigen Feld ohne einheitliche Kriterien.Beim forcierten Umgang mit der Sicherungsverwahrung kommt den Gutachtern eine riesige Verantwortung zu. In der Regel wird das Gericht dem Sachverständigen folgen. "Sachverständig ist man, wenn einen das Gericht für sachverständig hält", sagt Hans-Ludwig Kröber, der das Institut für Forensische Psychiatrie an der Freien Universität in Berlin leitet. Der Mittfünfziger hat in seiner Karriere hunderte Tatverdächtige und Täter begutachtet. Zu seinen Probanden aus jüngster Zeit zählt Mario M., der wegen der Entführung und Vergewaltigung des Mädchens Stefanie in Dresden zu fünfzehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Eine Boulevardzeitung hat Kröber einmal den härtesten Psychiater Berlins genannt.Sachverständige, das können Neurologen, Psychologen, Toxikologen, Rechtsmediziner sein; es gibt keine klaren Vorgaben, und nicht immer ist gegeben, dass sie hinreichend etwas von jener Sache verstehen, mit der sie es zu tun bekommen. Kröber sagt, "wir haben Wald- und Wiesenfälle, die auch von Wald und Wiesengutachtern begleitet werden." Bei den publikumswirksamen Strafverfahren achte man indes schon eher auf die Qualifikation der Sachverständigen. Für ihn ist es es eine Tatsache, dass "die großen Katastrophen geschluderten Gutachten geschuldet sind." Wenn sich womöglich später herausstellt, dass ein Proband nur flüchtig oder eben falsch eingeschätzt wurde. "Mit einem Gutachten können Leben zerstört werden, so rum wie so rum."Die Gefahr, getäuscht zu werdenKann man denn wirklich in einen Menschen hineinsehen?"Man kann erstaunlich gut in einen Menschen hineinsehen", sagt Hans-Ludwig Kröber. "Wenn Sie mit jemandem tanzen, kriegen Sie raus, wie der tanzt. Zuerst geht es um die harten Fakten. Was hat er gemacht. Wie hat er es gemacht. Ich gehe wie ein Journalist vor und versuche, an die Story heranzukommen. Je mehr Informationen ich habe, desto weniger Interpretationen brauche ich. Das Mutter-Kind-Beziehungs-Geschwafel hängt mir zum Hals raus."Und wie groß ist die Gefahr, von einem intelligenten Probanden getäuscht zu werden?"Die denken, sie seien besonders clever, wenn sie mir stundenlang erzählen, wie sie sich jetzt öffnen können, wie sie es gelernt haben, Gefühle zuzulassen und Opfer-Empathie zu empfinden. Sie haben ihr Psychologendeutsch akquiriert und spulen das jetzt ab. Ich schaue mir die Performance an, dann stelle ich eine Frage, und oft bricht sofort alles in sich zusammen."Hans-Ludwig Kröber hat eine dicke Haut. Doch selbst er sagt, bei dem Druck, der auf Gutachtern lastet, möchte keiner derjenige sein, der nach einem Verbrechen in der Bild-Zeitung die Schlagzeile liest: Können Sie noch ruhig schlafen, Herr Professor? Im Zweifel spreche er sich für die Sicherungsverwahrung aus. "Wenn man nicht sagen kann, die Prognose ist eindeutig günstig, bleibt er eben drin."Martin Schubert will noch nicht wahrhaben, dass er in einem Turmverlies sitzt, gemauert aus Gutachten, Paragrafen und Anordnungen. Er sagt, "wenn ich rauskomme, ziehe ich in ein freikirchliches Projekt, das ist schon verabredet. Dort kriege ich auch Arbeit als Kfz-Schlosser. Ich möchte später einmal in einem geschützten Bereich leben."Die Frage, wer sich hier vor wem schützt, stellt sich in Jahresfrist wieder, wenn sich erneut ein Gutachter mit Martin Schubert befasst.Denken Sie auch manchmal daran, wie es den Frauen geht, die Sie vergewaltigt haben?"Ja, klar", kommt es sofort.*Name geändert------------------------------Zum Schutz der AllgemeinheitAnders als der Strafvollzug dient die Sicherungsverwahrung in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern. Sie ist zeitlich nicht begrenzt, muss allerdings alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden.Eingeführt wurde die Sicherungsverwahrung von den Nationalsozialisten1933 als "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher". Bis 1945 wurde sie zirka 15 000 mal verhängt.Nach dem Krieg sank die Zahl rapide ab, vor zehn Jahren erreichte sie ihren Tiefststand. In der DDR gab es die Maßnahme in dieser Form nicht.Unter strengen Voraussetzungen kann die Sicherungsverwahrung seit kurzem nicht nur im Urteil, sondern auch nachträglich, vor Ablauf der Haft, angeordnet werden. Es ist jetzt ebenfalls möglich, sie gegen besonders gefährliche Ersttäter zu verhängen.------------------------------Foto: "Wenn die Prognose nicht eindeutig günstig ist, bleibt er eben drin." Im Zweifel sprechen sich viele Gutachter heute für die Sicherungsverwahrung aus.

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