Sie war seit mehr als zwei Jahren krankgeschrieben und beantragte trotzdem die Homeoffice-Pauschale, für mehr als 500 Tage. Die niederländische Großbank ABN Amro reagierte mit der fristlosen Kündigung.
Ein Gericht in Amsterdam bestätigte den Rauswurf. Zahlen muss die Bank trotzdem: 15.965,24 Euro.
So steht es in einem Urteil des Kantongerichts Amsterdam, das Ende September veröffentlicht wurde. In den Niederlanden berichtete unter anderem das Algemeen Dagblad über den Fall.
Drei Euro pro Tag, obwohl sie nicht arbeitete
Die Frau war seit Februar 2021 bei der Bank angestellt, laut Urteil für gut 9600 Euro brutto im Monat. Im August 2023 meldete sie sich krank und kam nicht mehr zurück.
Ende Dezember 2025 reichte sie rückwirkend Abrechnungen ein, für Dezember 2023 bis November 2025. Der Tarifvertrag der Bank sieht drei Euro pro Homeoffice-Tag vor. Allerdings nur, wenn tatsächlich zu Hause gearbeitet wird.
Insgesamt ging es um gut 1500 Euro. Anfang Januar 2026 fielen die Anträge der Vorgesetzten auf, am 21. Januar kam die Kündigung.
Ihr Argument: Die Internetpauschale lief weiter
Vor Gericht sprach die Frau von einem Irrtum. Eine frühere Abrechnung für Krankheitstage sei automatisch genehmigt worden. Und die Internetpauschale habe sie während der Krankheit ja auch bekommen.
Das stimmt sogar. Laut Tarifvertrag zahlt ABN Amro die 25 Euro Internetgeld im Monat in den ersten zwei Krankheitsjahren weiter. Für die Homeoffice-Pauschale gilt diese Ausnahme nicht.
Die Frau litt nach Angaben aus dem Verfahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer schweren Depression.
Richter: Die Regeln waren eindeutig
Den Kantonrichter überzeugte das nicht. Der Frau hätte völlig klar sein müssen, dass es an Tagen ohne Arbeit keine Homeoffice-Pauschale gibt. Eine automatisch durchgewunkene Abrechnung ändere daran nichts.
Die fristlose Kündigung bleibt deshalb wirksam. Eine zusätzliche Entschädigung lehnte das Gericht ab.
Warum die Bank trotzdem fast 16.000 Euro zahlen muss
In den Niederlanden haben Beschäftigte bei einer Kündigung grundsätzlich Anspruch auf eine gesetzliche Übergangszahlung. Sie beträgt ein Drittel Monatsgehalt pro Dienstjahr, auch bei langer Krankheit.
Verwirkt ist dieses Geld nur bei schwer schuldhaftem Verhalten. Diese Hürde liegt höher als die für eine fristlose Kündigung. Eine gezielte Schädigung der Bank sah der Richter nicht, die psychische Erkrankung könne erklären, warum die Frau die Regeln übersah.
Am Ende verliert sie ihren Job, nicht aber ihren Anspruch. Die 15.965,24 Euro brutto entsprechen gut anderthalb Monatsgehältern, dazu kommen Zinsen. Die Entscheidung ist erstinstanzlich.
Abfindung nach fristloser Kündigung: So ist es in Deutschland
Hierzulande wäre die Frau vermutlich leer ausgegangen. Eine gesetzliche Abfindung für alle gibt es nicht. Der Anspruch nach § 1a Kündigungsschutzgesetz greift nur bei betriebsbedingten Kündigungen.
Ob falsche Spesen eine fristlose Kündigung rechtfertigen, prüfen Arbeitsgerichte nach § 626 BGB im Einzelfall. Wie eng diese Abwägung ist, zeigte 2010 der Fall „Emmely“. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Kündigung einer Kassiererin wegen zweier Pfandbons über 1,30 Euro, nach 31 Jahren im Betrieb.
Wer krank ist und unsicher, ob eine Pauschale weiterläuft, sollte schriftlich bei der Personalabteilung nachfragen. Ein automatisch genehmigter Antrag zählt im Zweifel nicht als Erlaubnis.
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