In einem Teilbereich der Zwickauer Altstadt darf künftig zu bestimmten Zeiten kein Alkohol mehr konsumiert werden. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, gilt das Verbot auf dem Marienplatz und im umliegenden Bereich von Montag bis Samstag zwischen 15.00 Uhr und 23.00 Uhr.
Ausgenommen von der Regelung sind ausschließlich behördlich genehmigte Freisitze der Gastronomiebetriebe. Wer gegen das Verbot verstößt, muss laut Stadtverwaltung mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
Zur Begründung verweist die Stadt auf wiederholte Probleme rund um den Marienplatz, die auch durch Kontrollen in den vergangenen Monaten nicht dauerhaft hätten eingedämmt werden können. Das Ordnungsamt werde seine Präsenz vor Ort in Zusammenarbeit mit der Polizei aufrechterhalten.
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