Die EU-Kommission geht gegen den chinesischen Online-Händler Shein vor. Wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte, wurde ein förmliches Prüfverfahren im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eingeleitet. Dabei geht es um drei zentrale Vorwürfe: den Verkauf illegaler Produkte, ein möglicherweise süchtig machendes App-Design und fehlende Transparenz bei den Empfehlungsalgorithmen der Plattform.
„Der DSA schützt die Verbraucher, ihr Wohlergehen und gibt ihnen Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren“, erklärte die für Digitales zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen in einer Mitteilung der EU-Kommission. „Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln einhält und seiner Verantwortung gerecht wird.“
Konkret will die Kommission untersuchen, ob Sheins Systeme ausreichen, um den Verkauf verbotener Waren in der EU zu unterbinden. Dazu zählen laut der offiziellen Mitteilung der Kommission auch Inhalte, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch darstellen könnten – etwa kinderähnliche Sexpuppen. Der Anstoß kam unter anderem aus Frankreich, das im November gefordert hatte, gegen den Verkauf solcher Produkte vorzugehen. Shein erklärte daraufhin, den Vertrieb dieser Puppen weltweit eingestellt zu haben.
Bonuspunkte und Belohnungen in der App
Der zweite Prüfbereich betrifft das Design der Shein-App. Die Plattform vergibt Punkte und Belohnungen, wenn Nutzer besonders aktiv sind – ein Mechanismus, der nach Einschätzung der Kommission süchtig machen und sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer auswirken könnte. Es ist bereits das zweite Mal, dass Brüssel das Suchtpotenzial eines Online-Marktplatzes untersucht: Ende 2024 wurde ein ähnliches Verfahren gegen den Konkurrenten Temu eröffnet.
Drittens nimmt die Kommission die Empfehlungssysteme von Shein unter die Lupe. Das sind die Algorithmen, die Nutzern Produkte vorschlagen. Nach dem DSA muss Shein offenlegen, wie diese Systeme funktionieren, und eine Alternative anbieten, die nicht auf persönlichen Nutzerprofilen basiert.
Nicht das einzige laufende Verfahren gegen Shein
Shein teilte laut Reuters mit, man werde weiterhin mit der EU-Behörde zusammenarbeiten. Das Unternehmen habe erheblich in Maßnahmen zur Einhaltung des DSA investiert, darunter in zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Altersüberprüfungen beim Kauf bestimmter Produkte.
Die Kommission stützt ihre Untersuchung auf Risikobewertungsberichte von Shein, Antworten auf drei formelle Auskunftsersuchen aus den Jahren 2024 und 2025 sowie Informationen von Dritten. Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nicht, dass Shein bereits schuldig gesprochen wurde. Die Kommission sammelt nun weitere Beweise. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss gibt es nicht. Sollte Shein die EU-Vorschriften jedoch dauerhaft nicht einhalten, könnte die Kommission auch Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.
An der Untersuchung beteiligt ist auch die irische Medienaufsichtsbehörde Coimisiún na Meán, da Shein seinen EU-Sitz in Irland hat. Das Verfahren läuft unabhängig von den laufenden Ermittlungen in Frankreich sowie nationalen Prüfungen zur Produktsicherheit in anderen EU-Ländern.
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