Ein 17-Jähriger ist wegen der Herstellung und des Besitzes einer biologischen Waffe zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Riesa verhängte jedoch keine Freiheitsstrafe, da der Angeklagte nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht nicht als gefährlich eingestuft wird, wie ein Sprecher des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Stattdessen muss der Jugendliche aus Zeithain (Kreis Meißen) auf Weisung des Gerichts an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Dabei soll er sein Verhalten reflektieren. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht geständig gezeigt.
Der damals 16-Jährige war vor rund einem Jahr ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten, weil er laut Ermittlungen ein extrem giftiges Gemisch aus Ricin und Aconitin hergestellt hatte. Ricin zählt zu den giftigsten natürlich vorkommenden Substanzen und fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Darüber hinaus bestellte er 13 Mal online Chemikalien, aus denen er Böller baute, und zündete diese im Garten oder in der Nähe des Elternhauses.
Wissenschaftliche Neugier statt Gefährdungsabsicht
Die Staatsanwaltschaft sah keine Hinweise darauf, dass der Jugendliche jemanden habe schädigen oder verletzen wollen. Vielmehr habe ihn ein wissenschaftliches und experimentelles Interesse angetrieben, so die Ermittler. Das Gericht in Riesa folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen des jugendlichen Alters fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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