Irankrieg

30.000 Deutsche in Golfregion gestrandet: Rückholflüge, Rechte, nächste Schritte

Flughäfen sind nach Iran-Angriffen geschlossen. Die Lage überfordert Betroffene und Angehörige zu Hause. Hier die wichtigsten Regeln, was Sie nun beachten müssen.

Kai Kleinwächter Harald Neuber
10 Min
Mehrere Tausend Deutsche sind auf den Flughäfen der Golfregion gestrandet.

Mehrere Tausend Deutsche sind auf den Flughäfen der Golfregion gestrandet.

© IMAGO / ZUMA Press Wire

Nach den Angriffen auf den Iran sitzen rund 30.000 Deutsche in der Golfregion fest. Flughäfen sind geschlossen, Raketen schlagen in der Nähe von Touristenzielen ein, die Nerven liegen blank. Was die Bundesregierung plant, was Reiseveranstalter tun müssen – und was Betroffene jetzt konkret unternehmen sollten. Ein Überblick.

Es war Samstagmorgen, als die Nachrichtenticker die ersten Meldungen brachten: Israel und die USA haben Luft- und Raketenangriffe auf den Iran begonnen. Irans Machthaber Ali Chamenei wurde getötet. Wenige Stunden später antwortete Teheran – nicht nur gegen Israel, sondern auch gegen Ziele in der Golfregion.

Seitdem ist der Luftraum über weiten Teilen des Nahen Ostens gesperrt. Die großen Drehkreuze Dubai, Abu Dhabi und Doha – normalerweise Knotenpunkte für Millionen Passagiere – stehen still. Wer dort umsteigen wollte, hängt fest.

Olaf Jansen, ein freier WDR-Mitarbeiter, war für eine Recherche über Radfahren im Oman unterwegs. Sein Rückflug in der Nacht auf Sonntag war einer der ersten, die gestrichen wurden. „Es geht nur darum, irgendwie nach Europa zu kommen“, sagt er. Ein Ticket über Addis Abeba nach London hätte 5.800 Euro gekostet. Er hat es nicht gebucht. Noch hofft er auf eine günstigere Lösung.

Michael Erlenmeier harrt mit 2.500 anderen Passagieren auf der „Mein Schiff 4“ vor Abu Dhabi aus. Er hat die Einschläge aus dem Kabinenfenster gesehen. „Wo sollen wir denn hin?“, fragt er. Das Sonnendeck ist gesperrt, die Bars sind geöffnet. Noch funktioniert das. „Aber die Stimmung wird kippen.“

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Julius Dittmann, Unternehmer aus Münster, wurde in seinem Hotelzimmer in Dubai von den Angriffen geweckt. „Ich legte mich ins Bett und auf einmal knallte es.“ Er schnappte seinen Reisepass und rannte in die Lobby. Sein Flug steht jetzt auf Donnerstag. Er hofft.

Was die Bundesregierung jetzt plant

Am Montagnachmittag trat Bundesaußenminister Johann Wadephul vor die Kameras und kündigte an, was viele Betroffene seit Stunden gefordert hatten: Die Bundesregierung schickt Charterflugzeuge in die Region.

Die Maschinen sollen nach Maskat im Oman und nach Riad in Saudi-Arabien fliegen. Beide Städte haben funktionierende Flughäfen und offene Lufträume. Wadephul sagte, er habe mit Lufthansa-Chef Carsten Spohr gesprochen: Die Airline habe Kapazitäten. Auch mit TUI und dem Deutschen Reiseverband stehe man in Kontakt.

Allerdings machte Wadephul auch klar: Das wird kein Massentransport über Nacht. Der Flughafen in Maskat sei nicht besonders groß. „Wir fangen jetzt einfach mal mit einer Maschine pro Destination an.“

Vorrang haben Menschen, die sich nicht selbst helfen können: Kranke, Schwangere, Kinder, Pflegebedürftige. Die Bundeswehr sei „das letzte Mittel der Wahl“, betonte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Erst kommen zivile Charter, dann – falls nötig – militärische Maschinen.

Noch am Vorabend hatte Wadephul bei Caren Miosga in der ARD den Reisenden wenig Hoffnung gemacht und auf deren Eigenverantwortung verwiesen. Es sei „nicht ganz unbekannt gewesen, dass es gefährlich werden könnte“. Für Menschen, die gerade Raketenalarm auf dem Handy bekommen, klang es wie ein Schlag ins Gesicht.

Was Reiseveranstalter und Airlines tun

Die Bundesregierung sieht die Reisebranche in der Erstverantwortung – und rechtlich ist das auch so. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat einen Vertrag mit dem Veranstalter. Und dieses Unternehmen muss liefern: Unterkunft, Verpflegung, Rücktransport.

TUI betreut nach eigenen Angaben die Gäste auf der „Mein Schiff 4“ (Abu Dhabi) und der „Mein Schiff 5“ (Doha). Insgesamt rund 7.500 Passagiere auf zwei Schiffen. Der Bordbetrieb laufe „im Rahmen der gegebenen Umstände“. TUI-Chef Sebastian Ebel kündigte an, erste Rückholflüge mit Partner-Airlines wie Emirates und Etihad durchführen zu wollen – sobald die Sicherheitsfreigaben stehen.

Dertour, der zweitgrößte deutsche Reiseveranstalter, sprach von einer niedrigen vierstelligen Zahl betroffener Gäste. Alle geplanten Reisen bis zum 5. März seien storniert. Reiseleitungen vor Ort stünden als Ansprechpartner bereit.

Lufthansa meidet den Nahost-Luftraum weitgehend. Betroffen sind die Lufträume über Israel, Libanon, Jordanien, Irak, Iran, Katar, Kuwait, Bahrain und Teilen Saudi-Arabiens – mindestens bis zum 8. März. Die Vereinigten Arabischen Emirate werden bis mindestens zum 4. März nicht angeflogen.

Ein erster Lichtblick: Emirates und Etihad haben am Montagnachmittag eine begrenzte Zahl von Sonderflügen wieder aufgenommen. Die Regierung von Dubai sprach von einer „begrenzten Wiederaufnahme des Betriebs“. Aber: Nur Passagiere, die direkt kontaktiert wurden, sollen zum Flughafen kommen. Alle anderen sollen warten.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Die Lage ist unübersichtlich, die Informationslage ändert sich stündlich. Umso wichtiger ist es, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen. Hier ist, was Experten, Behörden und Reiserechtler empfehlen:

Schritt 1: In die Krisenvorsorgeliste eintragen

Das ist der wichtigste Schritt überhaupt. Die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts ist die zentrale Datenbank, über die Botschaften wissen, wer wo ist. Nur wer dort registriert ist, kann bei Sonderflügen gezielt kontaktiert werden.

Die Registrierung läuft online über krisenvorsorgeliste.diplo.de. Einzutragen sind: Name, Geburtsdatum, Aufenthaltsort (Hotel, Schiff, Stadt), Handynummer, E-Mail, Mitreisende. Wer den Aufenthaltsort wechselt, muss das nachtragen.

Bisher haben sich mehr als 10.000 Deutsche registriert. Das Auswärtige Amt schätzt die Gesamtzahl der Betroffenen auf rund 30.000. Die Lücke ist groß.

Schritt 2: Im Hotel oder an Bord bleiben

Der Deutsche Reiseverband rät ausdrücklich davon ab, eigenständig zum Flughafen zu fahren oder in Nachbarländer auszuweichen. An den Flughäfen herrscht Chaos, Hunderte stehen an Schaltern Schlange, und wer ohne Buchung dort auftaucht, steht im Zweifel auf der Straße.

Auf Kreuzfahrtschiffen gilt: Innenbereiche nutzen, Sonnendeck und Balkone meiden. Wer im Hotel ist, sollte sich von Fenstern fernhalten, wenn Alarm ausgelöst wird, und Innenräume mit dicken Wänden aufsuchen.

Schritt 3: Reiseveranstalter kontaktieren

Pauschalreisende sollten ihren Veranstalter über App, Hotline oder Website kontaktieren und auf dem Laufenden bleiben. Die Veranstalter sind rechtlich verpflichtet, Unterkunft und Verpflegung zu organisieren und sich um die Rückreise zu kümmern. Viele informieren nur Kunden, die in ihren Systemen eindeutig zugeordnet sind – also aktiv melden.

Individualreisende, die nur einen Flug gebucht haben, sollten sich direkt an ihre Airline wenden. Bei annullierten Flügen bestehen Ansprüche auf Betreuung und Umbuchung, aber keine pauschale Entschädigung. Krieg ist ein „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der EU-Fluggastrechte.

Schritt 4: Nummer der Deutschen Botschaft speichern

Jede deutsche Auslandsvertretung in der Golfregion hat eine Notfallnummer, die auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar ist. Die Nummern finden sich auf der Website des Auswärtigen Amts unter dem jeweiligen Land. Im Handy speichern – und zusätzlich auf Papier notieren, falls der Akku leer geht.

Die Botschaften helfen bei: Vermissten Angehörigen, schweren Notfällen, Passverlust, Fragen zur Evakuierung.

Schritt 5: Unterlagen griffbereit halten

Falls kurzfristig ein Platz auf einem Rückholflug frei wird, muss es schnell gehen. Griffbereit haben sollte man: Reisepass, Krankenversicherungskarte, Reiseversicherungspolice, wichtige Medikamente, Handy mit Ladekabel und Powerbank. Bei Evakuierungsflügen ist oft nur leichtes Handgepäck möglich – aufgegebenes Gepäck kann unter Umständen nicht mitgenommen werden.

Was Angehörige in Deutschland tun können

Wer Verwandte oder Freunde in der Golfregion hat, fühlt sich oft hilflos. Ein paar Dinge kann man trotzdem tun:

Versuchen Sie, per Telefon oder Messenger Kontakt zu halten. In den meisten Hotels und auf Kreuzfahrtschiffen funktioniert das Internet noch. Bitten Sie Ihre Angehörigen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, falls das noch nicht geschehen ist. Verfolgen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das jeweilige Land.

Und wenn die Sorge zu groß wird: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenfrei.

Wer zahlt was? Die Rechtslage im Überblick

Die Frage, wer am Ende die Kosten trägt, ist für viele Betroffene drängend. Vor allem, wenn das Hotel verlängert werden muss oder teure Ausweichflüge im Raum stehen.

Pauschalreisende sind am besten geschützt. Nach dem deutschen Pauschalreiserecht (§ 651 BGB, basierend auf der EU-Pauschalreiserichtlinie) muss der Veranstalter für Unterkunft und Verpflegung sorgen, solange die Rückreise nicht möglich ist. Bei höherer Gewalt – und Krieg ist höhere Gewalt – gilt das für mindestens drei zusätzliche Nächte auf Kosten des Veranstalters. Darüber hinaus wird es eine Einzelfallprüfung.

Individualreisende, die nur einen Flug gebucht haben, können von der Airline Betreuung verlangen: Hotel, Mahlzeiten, Kommunikation. Einen Anspruch auf die pauschale Entschädigungszahlung von 250 bis 600 Euro gibt es bei Krieg aber nicht.

Staatliche Rückholflüge werden zunächst aus Steuermitteln finanziert. Das Auswärtige Amt kann Betroffenen die Kosten aber später anteilig in Rechnung stellen. Das war auch bei der großen Rückholaktion zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 so.

Selbst gebuchte Notflüge – etwa ein Last-Minute-Ticket für 5.800 Euro über Addis Abeba – sind ein finanzielles Risiko. Die Kosten bekommt man in der Regel nur erstattet, wenn der Veranstalter oder die Airline vorher zugestimmt hat.

Ein Sonderfall sind die Vereinigten Arabischen Emirate: Die dortige Zivilluftfahrtbehörde hat angekündigt, sämtliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung gestrandeter Passagiere zu übernehmen. Über 20.000 Passagiere wurden nach eigenen Angaben bereits betreut.

Wie lange kann das dauern?

Das ist die von allen gestellte Frage, auf die niemand eine verlässliche Antwort hat. US-Präsident Trump sprach laut der britischen Daily Mail von einem Militäreinsatz, der „vier Wochen – oder weniger“ dauern könnte. Ob die Lufträume so lange gesperrt bleiben, ist offen. Die begrenzte Wiederaufnahme einzelner Sonderflüge durch Emirates und Etihad am Montag ist ein erstes Signal – aber noch weit entfernt von normalem Flugbetrieb.

Außenminister Wadephul machte am Sonntagabend „wenig Hoffnung“ auf eine schnelle Lösung. Realistisch müssen sich Betroffene auf Tage, möglicherweise Wochen einstellen.

Was das für künftige Reisen bedeutet

Die aktuelle Krise wirft eine unbequeme Frage auf: Hätte man das kommen sehen können? Wadephul hat sie am Sonntagabend selbst gestellt – und damit viele Betroffene verärgert.

Tatsächlich waren die Spannungen zwischen den USA, Israel und dem Iran seit Monaten eskaliert. Das Auswärtige Amt hatte seine Sicherheitshinweise für die Region mehrfach verschärft. Aber eine explizite Reisewarnung für die Golfstaaten – also für Dubai, Abu Dhabi, Doha – gab es vor dem Angriff nicht. Diese Länder galten als sicher, als Luxusdestinationen, als Orte, an denen Krieg undenkbar schien.

Für die Zukunft lässt sich daraus lernen: Reisewarnungen des Auswärtigen Amts regelmäßig prüfen, auch für Transitländer. Flexible Tarife buchen, die kostenlose Stornierung ermöglichen. Eine Reiseversicherung abschließen, die politische Krisen einschließt – viele günstige Policen tun das nicht, das Kleingedruckte zählt. Und Umsteigeverbindungen über geopolitisch sensible Drehkreuze kritisch hinterfragen.

Checkliste: Die wichtigsten Schritte auf einen Blick

Für Betroffene vor Ort:

  • In die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen – krisenvorsorgeliste.diplo.de
  • Kontaktdaten aktuell halten (Aufenthaltsort, Handynummer, Mitreisende)
  • Im Hotel oder an Bord bleiben – nicht eigenständig zum Flughafen
  • Reiseveranstalter kontaktieren (App, Hotline, Website)
  • Airline direkt prüfen (Umbuchungen, Sonderflüge)
  • Nummer der Deutschen Botschaft im Handy speichern und auf Papier notieren
  • Reisepass, Medikamente, Ladekabel, Powerbank griffbereit halten
  • Anweisungen der lokalen Behörden befolgen
  • Lokale und internationale Nachrichten verfolgen
  • Auf direkte Kontaktaufnahme durch Botschaft oder Veranstalter warten

Für Angehörige in Deutschland:

  • Kontakt halten per Telefon oder Messenger
  • Angehörige bitten, sich in ELEFAND einzutragen
  • Reisehinweise des Auswärtigen Amts verfolgen
  • Bei Sorgen: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (kostenfrei, 24/7)
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