Kredite

Schufa und Co.: Was Verbraucher über Kredite und Einträge wissen sollten

Viele Verbraucher haben schon indirekt mit der Schufa zu tun gehabt. Welche Daten werden eigentlich gespeichert und wie lange bleiben sie eingetragen?

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Was tun bei einem Schufa-Eintrag?

Was tun bei einem Schufa-Eintrag?

© Sebastian Kahnert

Die Schufa speichert Informationen zu fast allen Verbrauchern, die Kredite aufgenommen oder ein Girokonto eröffnet haben. Ursprünglich für Unternehmen eingerichtet, die Kredite gewähren oder Ratenkäufe ermöglichen, handelt es sich bei der Schufa um ein privates Unternehmen. Neben der Schufa existieren weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel.

Die Schufa trägt Daten ein, wenn Kredite aufgenommen werden. Auch Änderungen wie Umschuldungen, die keine negativen Folgen haben, werden registriert. Anders verhält es sich, wenn es zu Zahlungsrückständen oder Vollstreckungsbescheiden kommt. Neben Krediten speichert die Schufa auch Informationen aus Schuldnerverzeichnissen.

Negative Einträge können Verbraucher überprüfen

Unternehmen, die Vertragspartner der Schufa sind, können Zahlungsinformationen ihrer Kunden melden. Diese Daten bleiben in der Regel so lange gespeichert, wie Verträge laufen. Negative Einträge sind nach Erledigung meist nach drei Jahren gelöscht, was Verbraucher selbst überprüfen können, indem sie eine kostenlose Selbstauskunft online beantragen.

Interessant ist, dass eine vorzeitige Kreditrückzahlung als positives Merkmal über drei Jahre hinweg gespeichert bleibt, was bei zukünftigen Kreditanfragen vorteilhaft sein kann. Verbraucher sollten dies bei ihrer Bank erfragen und bei der Schufa überprüfen lassen. Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, diese Daten regelmäßig auf Fehler zu prüfen, da fehlerhafte Angaben nicht selten auftreten.

Recht auf Berichtigung

Wird ein falscher Eintrag festgestellt, hat der Verbraucher das Recht auf Berichtigung. Die Schufa muss während der Klärung solche Einträge sperren. Ein negativer Score kann dazu führen, dass Vertragsangebote zu schlechteren Konditionen gemacht werden oder sogar abgelehnt werden. Scoring berechnet die Zahlungsfähigkeit und muss auf relevanten Daten basieren.

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Für Auskünfte über Scoring und dazugehörige Fragen stehen die Verbraucherzentralen zur Verfügung. Für die Schufa mit Sitz in Hessen ist die dortige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Eine Schiedsstelle mit einer Ombudsfrau kann ebenfalls bei Streitigkeiten kontaktiert werden.

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