Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des „Heizungsgesetzes“ auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.
Kern der Einigung ist eine Aufteilung bestimmter Kostenrisiken zwischen Vermietern und Mietern. „Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.
Vermieter beteiligen sich bei Neueinbau von Gas- oder Ölheizung
Es sei gelungen, „die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“. Die Regelung soll für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“, so Miersch.
Konkret sollen sich Vermieter beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten für Netzentgelte und Brennstoff beteiligen. Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betriebene Heizung ausgetauscht, teilen sich Mieter und Vermieter bei den ersten drei Stufen der vorgesehenen „Bio-Treppe“ den Preisbestandteil für biogene Brennstoffe je zur Hälfte. Ab 2028 sollen auch die anfallenden CO2-Kosten sowie die Gasnetzentgelte hälftig aufgeteilt werden.
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Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) ordnete die Einigung politisch ein: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit.“ Zugleich brauche es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, „denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel“.
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Die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP unter dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird mit dem neuen Vorhaben grundlegend umgebaut. Gekippt werden soll vor allem die 65-Prozent-Regelung, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe gilt bislang zunächst für Neubauten in Neubaugebieten; für Bestandsgebäude bestehen Übergangsfristen, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden.
Die Eckpunkte der schwarz-roten Koalition sehen vor, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich bleibt. Ab Januar 2029 müssen diese Anlagen jedoch mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden, etwa Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen. Vorgesehen ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch bleibt erhalten.
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