Spanien hat die EU-Kommission aufgefordert, US-Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, sowie gegen elf Richter und Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in der EU nicht wirksam werden zu lassen. Das teilte die spanische Regierung am Mittwoch mit.
Ministerpräsident Pedro Sánchez wandte sich in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Darin verlangt er die sofortige Aktivierung der sogenannten EU-Blocking-Verordnung. Diese EU-Verordnung aus dem Jahr 1996 soll Akteure in der EU davor schützen, dass Drittstaaten ihre Gesetze auch außerhalb ihres eigenen Hoheitsgebiets gegen sie durchsetzen. Bisher gilt das Instrument nur für bestimmte US-Maßnahmen gegen Kuba und Iran.
Nach Angaben der EU-Kommission müssen Gerichte und Behörden in der EU Entscheidungen aus Drittstaaten nicht anerkennen, wenn sie auf den von der Verordnung erfassten Sanktionen beruhen. Betroffene können zudem Schadenersatz verlangen, wenn ihnen durch solche Maßnahmen Nachteile entstehen.
Schutz vor US-Sanktionen
Die US-Sanktionen seien ein „sehr besorgniserregender Präzedenzfall“, der die unabhängige Arbeit zentraler Institutionen der internationalen Justiz gefährde, heißt es in dem Brief. Die von US-Präsident Donald Trump angeordneten Maßnahmen umfassen demnach Kontensperrungen, Einschränkungen bei Bankdienstleistungen, Reiseverbote und weitere Maßnahmen, die die Arbeit der Betroffenen erschweren sollen.
Hintergrund sind nach Darstellung Madrids mehrere Sanktionsrunden seit Februar 2025 gegen Personal des IStGH sowie ab Juli 2025 gegen Albanese. US-Außenminister Marco Rubio hatte Albanese vorgeworfen, beim IStGH auf Ermittlungen gegen Staatsangehörige der USA und Israels hingewirkt zu haben. Albanese hatte Israel zuvor unter anderem Apartheid und eine siedlerkoloniale Politik vorgeworfen, die durch wirtschaftliche Interessen gestützt werde.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag arbeitet seit dem 1. Juli 2002 auf Grundlage des Römischen Statuts, des Gründungsvertrags des Gerichtshofs. Er ist das erste ständige internationale Gericht, das Einzelpersonen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression verfolgen kann, wenn Staaten selbst nicht ermitteln oder dazu nicht in der Lage sind. Die USA haben das Statut nicht ratifiziert und erklärten bereits 2002, sich nicht daran gebunden zu sehen.
Warum Washington den IStGH ablehnt
Washington begründet die Ablehnung vor allem mit dem Schutz eigener Staatsbürger und Soldaten vor aus US-Sicht politisch motivierten Verfahren. Unter Donald Trump verhängte die US-Regierung 2020 erstmals Sanktionen gegen IStGH-Personal, nachdem das Gericht Ermittlungen zu Afghanistan zugelassen hatte. 2025 nahm Trump diese Politik wieder auf und warf dem Gericht vor, unrechtmäßig gegen die USA und Israel vorzugehen.
Seit Februar 2025 haben die USA in mehreren Wellen die Sanktionen gegen elf Richter und Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ausgeweitet. Insbesondere haben sie diejenigen ins Visier genommen, die an den Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant beteiligt waren – wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazakrieg. Neben Einreiseverboten und Vermögenssperren haben Betroffene auch den Zugang zu Bank- und Zahlungsdiensten verloren. Die Maßnahmen treffen auch die jeweiligen Familienangehörigen.
Spanien gegen Trumps Kurs
Sánchez argumentiert, die EU-Blocking-Verordnung müsse über ihren ursprünglich wirtschaftlichen Zweck hinausgehen. Es solle auch vor Maßnahmen schützen, die das auf der UN-Charta beruhende multilaterale System gefährden. Konkret verlangt Madrid, mehrere US-Dekrete in die Liste der von der EU-Verordnung erfassten Maßnahmen aufzunehmen. Spanien sucht dafür nach eigenen Angaben Verbündete unter anderen EU-Staaten und will das Thema auf die Tagesordnung des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2026 bringen.
Die spanische Tageszeitung El País sieht in dem Vorstoß eine weitere Konfrontation Sánchez’ mit der Regierung Trump. Der spanische Ministerpräsident hatte sich bereits mit seiner Gaza-Politik von Washington abgesetzt, unter anderem mit Maßnahmen gegen die Regierung Netanjahu und Unterstützung für UN-Organisationen in den palästinensischen Gebieten.
Sánchez von der sozialistischen PSOE regiert in Spanien seit Juni 2018. Seit November 2023 führt er eine linke Minderheitskoalition aus PSOE und Sumar.
Im Iran-Krieg verurteilte Madrid den US-israelischen Angriff als völkerrechtswidrig und verweigerte den USA die Nutzung der gemeinsam betriebenen Militärstützpunkte Rota und Morón für Angriffe auf Iran. Die Zeitung verweist auch auf eine Klage von Angehörigen Albaneses gegen die US-Regierung, in der diese geltend machen, die Sanktionen hätten ihr Leben zerstört.
Sumar trifft Albanese in Madrid
Innerhalb der spanischen Regierung wird dieser Schritt vom kleineren Koalitionspartner Sumar unterstützt. Wie die Zeitung Público am Mittwoch berichtete, treffen mehrere Sumar-Minister Albanese in Madrid. Sumar hatte demnach bereits zuvor im Kongress einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin wird die Regierung aufgefordert, in der EU prüfen zu lassen, ob die US-Sanktionen gegen IStGH-Mitglieder und Albanese als wirtschaftlicher Zwang eines Drittstaats gewertet werden können.
Wie die EU-Kommission auf den spanischen Vorstoß reagiert, ist offen. Bei einer Pressekonferenz im Februar hatte ein Sprecher der Kommission erklärt, die EU stehe „fest“ zum IStGH und bedauere die Sanktionen gegen zwei Richter. Zur Frage, warum die Blocking-Verordnung trotz Forderungen aus Mitgliedstaaten wie Belgien und Slowenien bislang nicht aktiviert wurde, äußerte sich die Kommission damals nicht.
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