Die Sängerin Julia Neigel setzt ihren juristischen Streit um die in Sachsen während der Corona-Krise geltenden 2G-Regeln fort. Parallel dazu hat sie Strafanzeige gegen mehrere Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen erstattet.
In dieser Woche sei eine Beschwerde der 60-jährigen Künstlerin wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit. Das OVG in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Durch die 2G-Regelung wurden während der Corona-Krise Zugangsbeschränkungen für Personen etabliert, die nicht gegen Corona geimpft oder genesen waren.
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Neuer „Sachsensumpf“? Sängerin Julia Neigel zeigt Corona-Richter an
Im Jahr 2024 hatte die Sängerin eine erste juristische Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die 2G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück. Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Neigel legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein, über die noch nicht entschieden ist.
Vorwurf der Rechtsbeugung gegen Richter
Mitte April erstattete Neigel zudem Strafanzeige gegen zwölf Personen aus Sachsen, darunter sieben Richter des OVG. Sie wirft ihnen unter anderem Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor.
Hintergrund ist ein 27-seitiges Papier aus den Verfahrensakten. Dabei handle es sich um einen Urteilsentwurf vom 11. April 2023, der drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst worden sei, teilte Neigel mit. Mehr als 60 Prozent des Inhalts fänden sich wörtlich in dem Urteil vom Februar wieder. „Das Ergebnis – Klageabweisung – war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte“, erklärte sie.
Das OVG bestätigte auf Anfrage, dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben habe. Dieses sei bei der Akteneinsicht „versehentlich“ an Neigel versandt worden. „Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren“, sagte OVG-Sprecher Matthias Grünberg. Passagen aus dem Papier fänden sich „zu gewissen Anteilen“ auch im späteren Urteil wieder.
Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
Die Staatsanwaltschaft Görlitz bearbeitet die Anzeige. Eine Sprecherin teilte mit, dass sich derzeit ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung gegen zehn namentlich bekannte Personen richte. Die Ermittlungen dauerten an.
Neigel, die in Ludwigshafen lebt, wurde 1988 mit ihrer Band und dem Song „Schatten an der Wand“ bekannt. Sie argumentiert, durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden zu sein.
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