Soziales

Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: Anstieg bei Missbrauch von Sozialleistungen

Im vergangenen Jahr leiteten die Jobcenter über 133.000 neue Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch an. Das stellt einen deutlichen Anstieg dar.

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Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet einen Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Missbrauch von Leistungen.

Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet einen Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Missbrauch von Leistungen.

© Jan Woitas/dpa

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Missbrauchs bei Leistungen der Grundsicherung ist im vergangenen Jahr offenbar gestiegen. Das geht aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die das Portal Table.Media berichtet. 

Die gemeinsamen Einrichtungen von BA und Kommunen, die Jobcenter, leiteten im Jahr 2025 nach eigenen Angaben 133.640 neue Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein. Das seien 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr (128.219), heißt es in der internen Bilanz der BA-Zentrale in Nürnberg. Die Zahl der erledigten Verfahren stieg demnach um 6,8 Prozent auf 131.872.

In 110.010 Fällen stellten die Jobcenter laut Bericht einen Leistungsmissbrauch oder einen entsprechenden Verdacht fest – ein Anstieg um 6,8 Prozent gegenüber 2024. 406 dieser Fälle betrafen den sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauch, bei dem nach Angaben der BA Arbeitsverhältnisse oder selbstständige Tätigkeiten von Unionsbürgern vorgetäuscht werden. Im Vorjahr waren es 421 Fälle.

Knapp 62 Millionen Euro Sozialleistungen zu viel gezahlt

Wichtigstes Instrument zur Feststellung von Missbrauch ist nach Angaben der BA der automatisierte Datenabgleich nach Paragraf 52 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Dabei werden Bürgergeld-Bezüge mit Daten zu Beschäftigung, Renten, anderen Sozialleistungen und Kapitalerträgen verglichen. Die Jobcenter überprüften 2025 rund 1,8 Millionen Überschneidungsmitteilungen und stellten in 79.577 Fällen Überzahlungen in Höhe von rund 61,8 Millionen Euro fest. Die Zahl der Fälle stieg damit um 5,0 Prozent, die Summe um 0,5 Prozent.

In 77,6 Prozent der Überzahlungsfälle war laut Bericht nicht angezeigtes Einkommen aus einer Beschäftigung der Grund. In 14,6 Prozent ging es um nicht gemeldete gesetzliche Renten, in 5,3 Prozent um verschwiegene Leistungen der Arbeitsförderung wie Arbeitslosengeld.

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Die Jobcenter setzten in 22.628 Fällen ein Verwarnungs- oder Bußgeld fest, ein Plus von 13,1 Prozent. Die Summe stieg um 22,6 Prozent auf rund 3,7 Millionen Euro. 45.198 Fälle wurden wegen Verdachts auf Straftaten an andere Behörden abgegeben, darunter 35.425 wegen mutmaßlicher Schwarzarbeit an die Zollverwaltung.

Die Strafverfolgungsbehörden verhängten nach Angaben der BA aufgrund von Anzeigen der Jobcenter Geldstrafen in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro. Hinzu kamen Haftstrafen von insgesamt rund 290 Jahren mit Bewährung und rund 98 Jahren ohne Bewährung. Die BA weist in ihrer Bilanz darauf hin, dass eine bundesweite Statistik zum Leistungsmissbrauch nicht existiert, da hierfür eine gesetzliche Grundlage fehle. Die Daten der 104 zugelassenen kommunalen Jobcenter sind in der Bilanz nicht enthalten.

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