Nach mehreren Gerichtsentscheidungen hat das Bundesverteidigungsministerium die Beförderungssystematik in den Feldwebel-Laufbahnen umgestellt. Vom kommenden Sommer an werden Besetzungsentscheidungen zum Stabsfeldwebel zunächst ausgesetzt.
Künftig ist es nicht mehr möglich, auf einem einzelnen Dienstposten vom Feldwebel oder Bootsmann bis zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann aufzusteigen. „Wir verhindern, dass ansonsten Gerichte entscheiden, wer befördert wird und wer nicht“, hieß es dazu aus dem Ministerium laut einem Bericht des Handelsblatts.
Hintergrund sind mehrere Gerichtsentscheidungen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zuletzt mit Beschlüssen vom Juli 2025 festgestellt, dass pauschale Mindestdienstzeiten für Beförderungen zum Stabsfeldwebel gegen das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip verstoßen. Damit bestätigte das Gericht eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004, wonach Beförderungen allein auf Grundlage des Dienstalters rechtswidrig sind.
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Mindestdienstzeit von 16 Jahren
Bislang war die Beförderungspraxis an Mindestdienstzeiten geknüpft. Für die Beförderung vom Feldwebel bis zum Stabsfeldwebel war eine Mindestdienstzeit von 16 Jahren vorgesehen.
Vom 1. Juli 2026 an sollen alle Besetzungsentscheidungen zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann zunächst ausgesetzt werden. Das Ministerium spricht von einem „Ordnungshalt“. In dieser Zeit solle „unter Hochdruck“ eine Neubewertung und Neustrukturierung der Dienstposten erfolgen. Ziel sei es, dass Karrieren an einem Standort auch künftig möglich blieben, hieß es aus dem Ministerium. (mit dpa)
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