Migration

Neue Zahlen zum Familiennachzug: Nur wenige sind Angehörige von Geflüchteten

Rund 13 Prozent der Fälle von Visa für den Familiennachzug betreffen Angehörige von Geflüchteten. Den größten Anteil machen hingegen andere Gruppen aus.

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Die Bundesregierung stimmte 2025 für eine Aussetzung des Familiennachzugs.

Die Bundesregierung stimmte 2025 für eine Aussetzung des Familiennachzugs.

© Boris Roessler/dpa

Eine Auswertung der Bundesregierung hat gezeigt, dass nur ein kleiner Anteil der Visa für den Familiennachzug Angehörige von Geflüchteten betrifft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Von Anfang Januar bis zum 23. April 2025 wurden in Deutschland 177.382 Entscheidungen zu nationalen Visa auf Familiennachzug getroffen. Nur rund 13 Prozent davon – 23.273 Fälle – betrafen den Nachzug zu Menschen, die als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben.

Regierung beendete Familiennachzug vergangenes Jahr

Den größten Anteil machten andere Fallgruppen aus: Rund 27.000 Entscheidungen betrafen den Ehegattennachzug zu Deutschen, in 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern mit einem anderen Aufenthaltstitel, etwa Fachkräften. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder dieser Personengruppen.

Beim Ehegattennachzug zu Ausländern ohne Schutzstatus stammten im genannten Zeitraum rund 9000 Nachziehende aus Indien und etwa 9800 aus der Türkei. In einigen Herkunftsländern warten Angehörige nach Angaben der Bundesregierung mehr als ein Jahr auf einen Termin zur Antragstellung.

Ende Juli 2025 war der Familiennachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Diesen Status erhalten Menschen, die keine individuelle Verfolgung nachweisen können, in ihrem Herkunftsland aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen – darunter viele Menschen aus Syrien. Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, sind von der Aussetzung nicht betroffen.

Nur in Härtefällen soll der Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder – bei unbegleiteten Minderjährigen – Eltern noch möglich sein. Bis zum Stichtag 15. Mai wurden nach Angaben der Bundesregierung über diese Regelung sieben Visa erteilt. 285 weitere Fälle befänden sich in vertiefter Prüfung.

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