Mit dem neuen Monat Juni kommen einige Veränderungen auf die Verbraucher zu. Dies betrifft unter anderem den Tankrabatt, die Rente und auch das Deutschlandticket. Ein Überblick über die wichtigsten Informationen.
Zum Monatsende läuft der Tankrabatt der Bundesregierung aus, mit dem die Steuern auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt worden waren. Wann genau die Preise an den Zapfsäulen wieder steigen, ist unklar. Durch die sogenannte 12-Uhr-Regel, nach der Tankstellen ihre Preise nur mittags erhöhen dürfen, ist ein Sprung um Mitternacht ausgeschlossen.
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Ende Juni: Rentenkommission stellt Vorschläge vor
Ab dem 19. Juni wird der Widerruf von Online-Verträgen einfacher. Unternehmen müssen auf ihren Webseiten eine gut sichtbare Widerrufsfunktion bereitstellen, häufig als „Widerrufsbutto“n bezeichnet. Verbraucher können Bestellungen, Buchungen oder andere online geschlossene Verträge damit direkt digital widerrufen. Die Regel gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale für alle Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht.
Zum 1. Juli steigen die Renten von rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern um 4,24 Prozent. Über die Erhöhung informiert die Deutsche Rentenversicherung in der Rentenanpassungsmitteilung, die laut Auskunft auf ihrer Website voraussichtlich ab Juni vom Rentenservice der Deutschen Post versendet wird.
Am 30. Juni übergibt zudem die Alterssicherungskommission – auch Rentenkommission genannt – der Bundesregierung ihre Reformvorschläge. Über die Vorschläge ist derzeit noch nichts bekannt. Zuletzt gab es Berichte über eine Rente ab 70, dies wurde von Mitgliedern der Kommission jedoch zurückgewiesen.
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Jeden Monat erreichen weitere Menschen das Rentenalter. Je nach Art der Rente gelten dabei unterschiedliche Voraussetzungen. Ein Überblick: Wer zwischen dem 2. Mai 1963 und dem 1. Juni 1963 geboren ist, kann ab Juni 2026 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Allerdings gilt dann für diesen Jahrgang der höchstmögliche Abschlag von 13,8 Prozent. Voraussetzung ist, dass mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt wurden. Wer zwischen dem 2. November 1961 und dem 1. Dezember 1961 geboren ist, kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Voraussetzung ist, dass mindestens 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Änderungen beim Deutschlandticket ab Juni
Im Juni gibt es zudem Änderungen beim Deutschlandticket für Auszubildende in Berlin und Brandenburg. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres zahlen Auszubildende künftig wie auch Studierende nur noch 60 Prozent des regulären Preises – also 37,80 Euro im Monat.
Einen Haken gibt es: Das neue Zuschuss-Ticket gilt zunächst vor allem für Azubis, die nicht klassisch im Betrieb lernen, sondern eine schulische Ausbildung machen – etwa angehende Erzieher oder Pflegekräfte.
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