Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben angekündigt, das Selbstbestimmungsgesetz verschärfen zu wollen. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt für mehr Anerkennung und Selbstbestimmung, sagte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gerade deshalb dürfe es nicht durch Missbrauch beschädigt werden.
Die drei Länder setzen sich dem Bericht zufolge auf der Justizministerkonferenz ab dem 11. Juni in Hamburg für einen gesetzlichen Prüfmechanismus ein. Dieser soll Standesämtern ein Eingreifen bei „offenkundigem Missbrauch“ ermöglichen. Gesetzlich geregelt werden soll, unter welchen objektiv feststellbaren Voraussetzungen Standesämter in solchen Fällen reagieren können. Eine solche Kontrollmöglichkeit sieht das Selbstbestimmungsgesetz bislang nicht vor.
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Kritiker warnten früh vor möglichem Missbrauch
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten Kritiker vor Missbrauchsrisiken gewarnt. Besondere Aufmerksamkeit erregte später der Fall des Rechtsextremisten Sven Liebich. Der wegen Volksverhetzung rechtskräftig Verurteilte änderte nach Inkrafttreten des Gesetzes seinen Geschlechtseintrag und nahm den Namen Marla-Svenja Liebich an.
Dies geschah mutmaßlich auch deshalb, um in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden. Vor Haftantritt floh Liebich ins Ausland, wurde jedoch später festgenommen. Möglicherweise soll er demnächst an Deutschland ausgeliefert werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz war 2024 in Kraft getreten. Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. (mit epd)
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