Renteneintrittsalter

Studie sieht Milliarden-Einsparungen: Soll die Frührente abgeschafft werden?

Das Aus für die Rente mit 63 könnte dem Staat viele Milliarden Euro pro Jahrgang sparen. Zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

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Eine Abschaffung der Frührente könnte einer Studie zufolge die Staatskasse pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlasten.

Eine Abschaffung der Frührente könnte einer Studie zufolge die Staatskasse pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlasten.

© Jens Schulze

Eine Abschaffung der abschlagsfreien Frührente, umgangssprachlich Rente mit 63 genannt, würde den deutschen Staat pro Rentnerjahrgang rund 9,5 Milliarden Euro entlasten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Zusätzlich stünden dem Arbeitsmarkt nach Berechnung der Forscher etwa 125.000 Vollzeitkräfte mehr zur Verfügung – nach Einschätzung des DIW häufig „erfahrene, gut qualifizierte Beschäftigte“.

Die aktuelle Regelung wurde 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt. Sie erlaubt es „besonders langjährig Versicherten“ mit mindestens 45 Beitragsjahren, zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Das reguläre Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 66 Jahren und vier Monaten, der abschlagsfreie Frühausstieg ist somit ab 64 Jahren und vier Monaten möglich. Für vor 1953 Geborene war der Ausstieg tatsächlich noch mit 63 Jahren möglich, für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze schrittweise an. Ab Jahrgang 1964 liegt das frühestmögliche Zugangsalter bei 65 Jahren.

Laut Studie nutzt rund ein Drittel der Berechtigten diese Option, was jährlich 250.000 bis 280.000 Erwerbstätigen entspricht. Entgegen der verbreiteten Annahme greifen dabei nicht nur Beschäftigte aus körperlich anstrengenden Berufen darauf zurück.

Modellrechnung auf Basis des Jahrgangs 1957

Für die Berechnung zog das DIW Erfahrungen aus früheren Reformen heran und erstellte eine Modellrechnung für den Jahrgang 1957 – den jüngsten Jahrgang, der vollständig im Ruhestand ist. Die Forscher gehen davon aus, dass sich der Renteneintritt bei einem Wegfall der Regelung im Schnitt um zehn Monate verschieben würde und die Betroffenen dann mit Abschlägen in den Ruhestand gingen.

Die Entlastung entstünde nicht unmittelbar, sondern verteilt über jahrzehntelang geringere Rentenzahlungen. Den Einsparungen bei den Rentenausgaben stünden zudem Mindereinnahmen in anderen Sozialversicherungszweigen gegenüber: Bei Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Einkommensteuer rechnet das Institut mit Ausfällen von rund 860 Millionen Euro. „Unter dem Strich bliebe eine Einsparung für die Staatskasse von rund 9,5 Milliarden Euro“, heißt es in der Untersuchung. Vergleichbare Effekte erwartet das DIW auch für die folgenden Jahrgänge.

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Autoren sprechen sich für Ausnahmeregelungen aus

Die Studienautoren weisen ausdrücklich auf mögliche Härten hin. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen könnten durch einen Wegfall der Regelung stärker belastet werden, für sie müssten andere Lösungen gefunden werden. Denkbar seien individuelle Gesundheitsprüfungen, Änderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachweise über belastende Tätigkeiten oder die Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens. Zudem sei es nach Einschätzung der Forscher zentral, in Weiterbildung und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu investieren, damit mehr Menschen länger im Beruf bleiben können.

Die Vorschläge fügen sich in die laufende Debatte um die geplante Rentenreform ein, in der derzeit verschiedene Wege zur Stabilisierung der Rentenkassen diskutiert werden.

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