Neukölln-Komplex

Neuköllns Anschlagsserie: Empfehlungen nach vier Jahren Untersuchung präsentiert

Personalmangel und unklare Zuständigkeiten prägten die Ermittlungen. Grüne und Linke fordern jetzt Reformen bei Polizei und Verfassungsschutz.

3 Min
Der Untersuchungsausschuss sieht Ermittlungsfehler bei der rechtsextremen Anschlagsserie.

Der Untersuchungsausschuss sieht Ermittlungsfehler bei der rechtsextremen Anschlagsserie.

© Christian Mang

Eine Mischung aus Personalmangel, unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Übergaben sowie mangelnder Erfahrung und geringem Szenewissen hat nach Einschätzung des Berliner Untersuchungsausschusses zu den Misserfolgen bei den Ermittlungen zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln geführt. Das geht aus dem Abschlussbericht des Gremiums nach rund vierjähriger Arbeit hervor. Hinweise auf rechtsextreme Netzwerke in der Polizei sahen die Ausschussmitglieder nicht.

Auch der Umgang mit den Opfern sei problematisch gewesen. Die Betroffenen hätten die Taten als „rechten Terror“ wahrgenommen, nicht alle Polizisten hätten darauf angemessen reagiert. Der Ausschussvorsitzende Vasili Franco (Grüne) sagte: „Es gab Fälle, die uns zum Nachdenken gebracht haben.“ Observationen der Täter seien immer ohne Ergebnis geblieben. In einigen Chatgruppen der rechtsextremen Szene seien auch Polizisten Mitglieder gewesen. „Es gab problematische Verbindungen an der ein oder anderen Stelle.“

Empfehlungen für Polizei und Justiz

Der Bericht empfiehlt unter anderem verbindliche Leitlinien für politisch motivierte Dienstvergehen, eine systematische Wissensvermittlung über rechte Strukturen und Codes sowie stärkere Konsequenzen bei „rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Verhaltensweisen“. Bei der Staatsanwaltschaft sieht der Ausschuss „keine Anhaltspunkte für eine bewusste Verzögerung von Ermittlungen oder eine politisch interessengeleitete Ermittlungsführung“, gleichwohl seien strukturelle Defizite erkennbar.

Wesentliche Fortschritte sieht der Ausschuss inzwischen bei der Polizei. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus sei mittlerweile ein strategisches Schwerpunktthema. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Verfahren im August 2020 an sich gezogen. Ende August 2021 wurde Anklage gegen zwei polizeibekannte Neonazis erhoben, die inzwischen rechtskräftig verurteilt sind und in Haft sitzen.

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Sondervoten von Grünen, Linken und AfD

Grüne und Linke forderten in einem gemeinsamen Sondervotum weitergehende Konsequenzen. Der Grünen-Abgeordnete André Schulze sagte, bekanntgewordene Mängel bei der Polizeiarbeit seien noch nicht behoben. „Es gibt ein Umsetzungsproblem.“ Der Verfassungsschutz habe als Frühwarnsystem „schlicht versagt“, eine Neuaufstellung sei nötig.

Auch Niklas Schrader von den Linken erklärte: „Die Reflexion und Fehlerkultur bei der Polizei ist bis heute ein Mangel.“ Der Senat müsse sofort beginnen, sich um die im Bericht genannten Verbesserungen zu kümmern. Bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst nach der Abgeordnetenhauswahl werde das eine Rolle spielen.

Die AfD legte ein eigenes Sondervotum vor. Der Abgeordnete Karsten Woldeit betonte, die Bevölkerung habe ein hohes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden in Berlin. Er habe die Sorge, dass Teile der Politik mit ihrem grundsätzlichen Misstrauen dieses Vertrauen zerstören würden.

Anschlagsserie mit mindestens 70 Taten

Die Serie von Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen vor allem zwischen 2016 und 2019 richtete sich überwiegend gegen linke Aktivisten und Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Die Polizei ging zuletzt von mindestens 70 Taten aus, der Ausschuss sprach von deutlich mehr. Darunter waren mehr als 14 Brandstiftungen, bei denen auch Autos in Flammen aufgingen.

Der Untersuchungsausschuss arbeitete vier Jahre lang. In 60 Sitzungen wurden laut Franco zahlreiche Zeugen befragt, es gab mehr als 330 Stunden Vernehmungen und Beratungen, 500.000 Seiten Akten wurden ausgewertet. Der Bericht ist fast tausend Seiten lang. Zu möglichen Zusammenhängen mit den Morden an dem türkischstämmigen Burak B. und dem Briten Luke H. hätten sich „keine nachweisbaren inhaltlichen Bezugspunkte“ ergeben. (mit dpa)

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