Sängerin Julia Neigel hat ihre Strafanzeige im Streit um die sächsischen Corona-Regelungen auf die Gesundheitsministerin des Landes, Petra Köpping, und Staatssekretärin Dagmar Neukirch (beide SPD) ausgeweitet. Den beiden Politikerinnen wirft die 60-Jährige Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug vor, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. Mitte April hatte Neigel bereits Anzeige gegen zwölf Personen aus Sachsen erstattet, darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen.
Neigel geht davon aus, dass die Sächsische Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nicht ordnungsgemäß verkündet worden sei. Die Druckausgabe des entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblatts sei nach ihrer Überzeugung erst am 23. November 2021 zur Post gegeben worden, einen Tag nach Inkrafttreten. Dennoch seien auf dieser Grundlage Bußgelder festgesetzt worden.
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Neigel zweifelt Rechtsgrundlage für Corona-Bußgelder an
„Es geht jetzt nicht mehr nur um eine Künstlerin, deren Tournee zerstört wurde“, erklärte Neigel. „Es geht um die vielen Bürgerinnen und Bürger, die Bußgelder für eine Verordnung gezahlt haben, die rechtlich nie existiert hat.“ Wer ein Bußgeld kassiere, müsse eine Rechtsgrundlage vorweisen können, in diesem Fall habe es keine gegeben.
Parallel setzt Neigel ihren Rechtsstreit um die 2G-Regeln für Kultureinrichtungen fort. Das OVG Bautzen hatte ihre Klage im Februar zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen legte Neigel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, wie das Gericht mitteilte. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen.
Bereits 2024 hatte das OVG ihre Klage gegen die 2G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen in einem Teilurteil zurückgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht entschied später ebenso. Eine Verfassungsbeschwerde Neigels dagegen ist noch nicht entschieden.
Gericht leistet sich Patzer, Neigel spricht von Betrug
Den Richtern am OVG wirft Neigel Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor. Im Kern geht es um ein 27-seitiges Papier aus den Verfahrensakten, bei dem es sich nach Neigels Darstellung um einen Urteilsentwurf vom 11. April 2023 handelt – verfasst drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung. Mehr als 60 Prozent des Inhalts fänden sich wörtlich im späteren Urteil wieder, erklärte sie.
Quelle: Sachsen Fernsehen
Das OVG bestätigte, dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben habe, das bei der Akteneinsicht „versehentlich“ an Neigel versandt worden sei. „Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren“, sagte OVG-Sprecher Matthias Grünberg. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte mitgeteilt, derzeit richte sich ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung gegen zehn namentlich bekannte Personen. Die Ermittlungen dauerten an.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band und dem Song „Schatten an der Wand“ bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden zu sein. Die Sängerin wurde in der ehemaligen Sowjetunion geboren und lebt in Ludwigshafen.
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