Berechnungsfehler

Auswärtiges Amt: Rechenfehler beschert Auslandsbeschäftigten fünf Millionen Euro zu viel

Wegen eines fehlerhaft programmierten Rechenwegs haben Bundesbedienstete an Dutzenden Auslandsstandorten monatelang überhöhte Bezüge erhalten. Kann das Geld zurückgefordert werden?

2 Min
Der Bund hat Auslandsbediensteten fünf Millionen Euro zu viel gezahlt.

Der Bund hat Auslandsbediensteten fünf Millionen Euro zu viel gezahlt.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Durch einen Berechnungsfehler bei der Auslandsbesoldung sind Bundesbediensteten nach Angaben des Auswärtigen Amts insgesamt rund fünf Millionen Euro zu viel überwiesen worden. Betroffen sind Beschäftigte an 71 der insgesamt 220 deutschen Auslandsdienstorte im Zeitraum zwischen Juli 2025 und Juni 2026.

Die Höhe der Auslandsbesoldung wird laut Bericht von einem externen Dienstleister ermittelt. Grundlage sind unter anderem die Lebenshaltungskosten am jeweiligen Einsatzort. Liegen diese unter dem Berliner Niveau, fließt regulär ein negativer Faktor in die Berechnung ein, der die Bezüge entsprechend reduziert.

Rückforderung der Beträge bei den Bediensteten nicht möglich

Im konkreten Fall sei jedoch durchgängig ein positives Vorzeichen angesetzt worden. Dadurch erhielten auch Beschäftigte an Standorten mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als in Berlin einen Aufschlag statt eines Abschlags.

Eine Rückforderung der zu viel ausgezahlten Beträge bei den betroffenen Bediensteten ist nach Darstellung des Auswärtigen Amts nicht möglich. Stattdessen werde derzeit geprüft, ob der beauftragte Dienstleister für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden kann.

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