Open Source

Unverständliche Behördenbriefe: Wer schreibt denn solche Texte?

Der Feuerstättenbescheid zeigt exemplarisch, wie komplizierte Verwaltungssprache die Bürger verunsichert – und wie sich das einfach ändern ließe.

Günther Zimmermann
7 Min
Der Überbringer ist nicht der Autor des Feuerstättenbescheides.

Der Überbringer ist nicht der Autor des Feuerstättenbescheides.

© Markus Matzel/Imago

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Die Berliner Zeitung und die Ostdeutsche Allgemeine geben allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.


Bald erhalten ihn wieder Millionen Deutsche, den Feuerstättenbescheid. Doch wer ihn liest, versteht ihn kaum. Daran haben Sprachwissenschaft und Künstliche Intelligenz kaum etwas geändert. Und wer ihn verfasst hat, ist kaum zu ermitteln. Hier ist ein Plädoyer für mehr Transparenz – und ein einfacher Lösungsvorschlag.

Der erste Satz meines letzten Bescheids lautet: „Hiermit setze ich fest, dass Sie an den nachfolgend aufgeführten Anlagen das fachgerechte Ausführen der dort genannten Schornsteinfegerarbeiten innerhalb des hierfür angegebenen Zeitraums zu veranlassen und durchführen zu lassen haben.“

Ich staune, weil ich den Satz nicht sofort verstehe, und frage mich, warum er so schwer zugänglich ist. Der Satz umfasst 30 Wörter. Gut verständliche Sätze enthalten in der Regel höchstens 18 bis 20 Wörter – bei einfachem Wortschatz und klarer Struktur. Auf den Hauptsatz folgt ein Nebensatz mit zwei Einschüben. Ein Beispiel für den berühmten Schachtelsatz. „Das Ausführen veranlassen“ ist Hauptwörterei und klingt nach typischem Bürokratendeutsch. „Sie haben zu veranlassen“ und „Sie haben durchführen zu lassen“. Bei diesem Befehlston hat der Obrigkeitsstaat die Feder geführt. Von der unsäglichen stilistischen Verrenkung „durchführen zu lassen haben“ einmal abgesehen.

Ich lese weiter und stoße auf noch eindrucksvollere Sätze, zum Beispiel: „Diese Anlagen sind nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO, Niedersächsische Überprüfungsverordnung – NÜVO)3 und nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BlmSCHV, Niedersächsische Überprüfungsverordnung – NÜVO)4 zu kehren, zu überprüfen und/oder zu überwachen.“

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Dieser Schachtelsatz enthält fast 50 Wörter, einen komplexen Satzbau, abstrakte Begriffe, Abkürzungen und Fußnotenzeichen. Beide Sätze sind keine Einzelfälle; sie sind typisch für viele Behördentexte, die abstrakt formuliert und auf zahlreiche Fälle anwendbar sind.

Systemisches Problem des Verwaltungsrechts

Die Frage „Wer schreibt denn solche Texte?“ drängt sich auf – besonders in einer Zeit, in der barrierefreie Sprache gesetzlich gefordert wird, zum Beispiel durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von 2025. Von der Forderung nach adressatenbezogenen Varianten verständlicher Sprache wie Leichte Sprache oder Leichte Sprache plus ganz zu schweigen.

Also frage ich meinen Bezirksschornsteinfeger. Er hat zwar den Bescheid unterschrieben, aber nicht selbst formuliert. Er empfiehlt mir, bei verschiedenen Behörden nachzufragen. Aber weder die Stadt Braunschweig noch das Land Niedersachsen oder der Bund konnten oder wollten meine Fragen beantworten.

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilt mir mit: Der Bezirksschornsteinfeger hat sich „bei der Erstellung eines Feuerstättenbescheids an die Vorgaben des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts zu halten“. Bei Fragen zu den Autoren solle ich mich an die zuständige Kreisbehörde wenden, bei Verständnisschwierigkeiten an den Bezirksschornsteinfeger.

Erst mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz erfahre ich, dass der Feuerstättenbescheid gar keinen einzelnen Verfasser hat. Solche Texte entstünden über Jahre hinweg aus vielen rechtlichen Vorgaben. Juristen, Ministerien und Fachgremien entwickelten Textbausteine, die dann von Softwareherstellern in Bescheide umgesetzt würden. Die mangelnde Verständlichkeit ist damit kein individuelles Versagen, sondern ein systemisches Problem des deutschen Verwaltungsrechts mit „multipler Autorschaft“ (Hans-R. Fluck).

Der juristische Hintergrund des Bescheids erklärt auch seine Sprache: Bürokratien wollen vor allem rechtssicher formulieren und sich gegen mögliche Einwände absichern. Hier ist die Angst vor rechtlichen Lücken immer noch um ein Vielfaches größer als der Wunsch, von Bürger und Wirtschaft verstanden zu werden. Für den Soziologen Niklas Luhmann (schon 1984!) ist Intransparenz kein Unfall, sondern funktional. Kommunikation muss nicht verstanden werden, sondern „anschlussfähig“ sein.

Bleibt die Frage: An wen wende ich mich eigentlich, wenn ich mich informieren möchte über Einzelheiten des Feuerstättenbescheids oder mich gar einsetzen möchte für eine verständlichere Version davon? Zahlreiche Telefonate und E-Mail-Anfragen blieben ohne Erfolg.

Für Niklas Luhmann ist Intransparenz kein Unfall, sondern funktional. Kommunikation muss nicht verstanden werden, sondern „anschlussfähig“ sein.

Für Niklas Luhmann ist Intransparenz kein Unfall, sondern funktional. Kommunikation muss nicht verstanden werden, sondern „anschlussfähig“ sein.

© teutopress/Imago

Beträchtlicher Arbeitsaufwand und unnötige Kosten

Welche Folgen haben solche Texte?

Unsicherheit: Studien zeigen, dass viele Erwachsene – auch solche mit Abitur oder Studium – Schwierigkeiten mit Rechts- und Verwaltungssprache haben. Sie wissen nach dem Lesen nicht, was inhaltlich gemeint ist, was sie tun sollen und welche Folgen drohen. Das führt oft zu Überforderung, Stress, Hilflosigkeit und Kontrollverlust.

Fehler und Rückfragen: Schwer verständliche Texte führen häufig zu Missverständnissen, unnötigem Beratungsbedarf und Widersprüchen. Die Folgen sind beträchtlicher Arbeitsaufwand und unnötige Kosten. Nicht nur für Privatpersonen und die Behörden selbst, sondern auch für die deutsche Wirtschaft, besonders klein- und mittelständische Unternehmen. Bezeichnend ist, dass das Bürokratieentlastungsgesetz 2025 keinerlei Auflagen zu den Themen schwere Sprache und Intransparenz enthält.

Digitalisierung bleibt unwirksam: Zurzeit investieren Bund und Länder massiv in die Digitalisierung der Verwaltung. Doch wer unverständliche Texte lediglich digitalisiert, statt sie verständlicher zu machen, digitalisiert nur das Problem.

Demokratie-Einbußen: Verständlichkeit ist kein bloßes Stilthema, sondern ein Menschenrecht und eine Voraussetzung demokratischer Teilhabe. Wer amtliche Texte nicht versteht, kann seine Rechte nicht wahrnehmen und bleibt von Experten oder Behörden abhängig. Wenn Betroffene bei Behörden nachfragen, wie ich es getan habe, treffen sie auf anonyme Systeme, die weder klare Auskünfte erteilen noch Verantwortung übernehmen. Studien zeigen Zusammenhänge zwischen unverständlicher Verwaltungssprache und Vertrauensverlust. Weitergehend können solche Erfahrungen gar zu Unzufriedenheit mit „dem System“ oder „denen da oben“ führen und im Extremfall zum Zweifel an der Demokratie.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Insider den Reformbedarf unterschätzen. So erklärte man mir gegenüber, der Feuerstättenbescheid sei „für mehr als 90 Prozent der Bevölkerung gut verständlich“. Wer Verständnishürden nicht erkennt, sieht auch keinen Anlass, sie auszuräumen.

Selbst das Bundesjustizministerium verteidigt komplexe Verwaltungssprache mit dem Hinweis auf notwendige juristische Präzision. Dieses oft zu hörende „Totschlagargument“ greift jedoch zu kurz: Das Gleichheitsprinzip verlangt nämlich (laut Verwaltungsverfahrensgesetz): „Ein Verwaltungsakt muss so bestimmt sein, dass die Bürger klar erkennen können, was von ihnen verlangt wird oder welche Rechtsfolgen eintreten.“

Und die Lösung?

Eine grundlegende Vereinfachung des Bescheids ist schwierig, wenn allein juristische Präzision gelten soll. Deshalb schlage ich ein duales Modell von Kommunikationsdesign vor: Bürger und Unternehmen erhalten a) den originalen, rechtlich verbindlichen Behördentext und b) zusätzlich eine leichter verständliche, aber trotzdem rechtssichere „Übersetzung“. So lassen sich Rechtssicherheit und Anschlussfähigkeit einerseits und barrierefreie Verständlichkeit andererseits miteinander verbinden.

Eine verständlichere Version von Satz 1 des Feuerstättenbescheids könnte zum Beispiel so lauten: „An den unten genannten Anlagen müssen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt werden. Sie persönlich sind dafür verantwortlich, dass diese Arbeiten innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen.“

Auch das Transparenzproblem lässt sich einfach lösen: durch klar benannte Ansprechpartner mit Namen und Kontaktdaten. Das wäre für die Behörden kostengünstig – und für die Demokratie ein Gewinn.

Günther Zimmermann war bis zu seiner Emeritierung Professor für Sprachwissenschaft an den Universitäten Braunschweig und Gießen. Er hat zahlreiche Projekte zur Verständlichkeit von Fach- und Verwaltungssprache begleitet, unter anderem für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Barmer GEK, die Volkswagen AG und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW). Außerdem hat er zu diesem Thema wissenschaftlich publiziert (zum Beispiel in der Zeitschrift „Fremdsprachenforschung“) und ein Buch im Business Village Verlag veröffentlicht.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source geben wir allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner