Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket geeinigt. Das Paket umfasst insgesamt 33 Maßnahmen, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag mitteilte. Die Reformen betreffen die Einkommenssteuer, die Rente sowie neue Regelungen bei Krankschreibungen.
Zu Beginn verkündete Merz, dass noch in diesem Jahr alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission umgesetzt werden sollen. Bis Ende 2026 soll ein Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
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Scharfe Kritik an Änderungen bei der Krankschreibung
Die Regierung ging nicht konkret auf die Vorschläge der Rentenkommission ein - zuletzt hatte der Vorstoß zur Abschaffung von Minijobs für Kritik gesorgt. Im Steuerteil der Ergebnisse des Koalitionsausschusses heißt es aber: „Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.“
Zudem soll die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen abgeschafft werden. Für Beschäftigte soll zudem die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden, wie Union und SPD nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten.
Die Regelung zur Krankschreibung sorgt für Kritik: Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik bei Bundesverband Verbraucherzentrale sagte gegenüber dieser Redaktion: „Die telefonische Krankschreibung abzuschaffen, ist ein klarer Rückschritt. Die Regelung hat sich bewährt und ist ein gutes Beispiel für weniger Bürokratie: Sie spart Zeit, schützt vor Ansteckungen und entlastet Arztpraxen (...) Studien zeigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu mehr Krankschreibungen führt“.
Merz erklärte zu der Regelung: „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag“.
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Beschlusspapier: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses im Wortlaut
Markus Blumenthal-Beier, Vorstandsvorsitzender des Hausärzteverbands (HÄV) nennt den Beschluss, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen „katastrophal“. Die schwarz-rote Koalition nehme eine Überlastung der Hausarztpraxen billigend in Kauf.
Die Krankenkasse AOK Nordost registrierte 2025 im Durchschnitt 21,6 Tage pro Jahr, an denen ihre Mitglieder arbeitsunfähig waren; im Vorjahr lag der Wert bei exakt 22,0 Tagen. Bundesweit ging die Zahl der Krankschreibungen ebenfalls leicht zurück von 23,9 auf 23,3 Tage. Telefonische Krankschreibungen haben indes nur einen geringen Effekt. Sie machen gerade einmal rund ein Prozent aus. Die Einführung der elektronischen Krankschreibung im Jahr 2022 hat das Gesamtbild verändert. Sie führte dazu, dass nun vor allem kurzzeitige Erkrankungen vollständiger erfasst werden, die eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu 14 Tagen nach sich ziehen. Dadurch erhöhte sich das Gesamtniveau.
Kritik kommt auch von der Sozialverband VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Regierung unterstellt den Menschen wieder einmal, den Sozialstaat zum Blaumachen auszunutzen. Das ist nicht die Realität. Wir wissen inzwischen, dass sich Menschen viel eher krank zur Arbeit schleppen, wenn kurzfristige Krankschreibungen dermaßen verkompliziert werden.“
Reformen der Regierung: „Reichensteuer“ soll verändert werden
Zudem wurde am Mittwoch eine Steuerreform beschlossen. Die Koalition einigte sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 1. Januar 2027. Das Entlastungsvolumen soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss mitteilten.
In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden, hieß es. Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen. Diese soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift.
Des Weiteren will die Koalition die Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften unterbinden. Per Bundesgesetz werde „die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ unterbunden, erklärte die Regierungskoalition am Donnerstag. Hintergrund ist demnach, dass derartige Vorhaben den privaten Wohnungsbau gefährden würden.
„Wir haben hier Debatten, vor allem in Berlin, über die Frage, ob private Wohnungsbestände verstaatlicht werden können, was zu einer massiven Zurückhaltung schon im Wohnungsbereich führt“, sagte CSU-Chef Markus Söder dazu. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Es soll allerdings eine neue Wohnungsbaugesellschaft des Bundes geben. Die „Initiative Deutsche Wohnen & Co.“ enteignen kritisiert diesen Vorstoß. „Der Vorschlag der Bundesregierung wendet sich gegen den Willen der Berliner*innen und zeugt damit von einem zutiefst gestörten Demokratieverständnis,“ so Karla Hildebrandt, Sprecherin der Initiative. Der Vorschlag sei „ein Frontalangriff gegen das Grundgesetz“.
Bas kündigt Plan gegen Missbrauch von Sozialleistungen an
Weiter gibt es neue Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen. Diese sollen zukünftig statt zwei Jahre vier Jahre befristet werden dürfen. Das soll zunächst gelten bis 31. Dezember 2030 gelten. Die Verdopplung der „sachgrundlosen Befristung“ ist eine alte Forderung vor allem aus dem Mittelstand und von Start-ups.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken treten zum ersten Januar 2027 in Kraft.
Die Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas (SPD) kündigte bei der Pressekonferenz ein verschärftes Vorgehen der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Dazu werde es noch im Juli im Kabinett einen Aktionsplan geben.
Die Entscheidung über eine Reform des Bundestagswahlrechts wurde hingegen vertagt. Der Koalitionsausschuss habe darüber gesprochen, aber keine Beschlüsse gefasst, so Merz. Diese seien bis spätestens Frühjahr kommenden Jahres nötig, weil Wahlkreise – mit und ohne Änderung des Wahlrechts – neu zugeschnitten werden müssten. Und weil ab August/September 2027 die Parteien mit der Kandidatenaufstellung beginnen könnten. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das 2023 von der Ampel-Koalition geänderte Wahlrecht erneut reformiert werden soll.
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