NSU-Prozess

NSU-Helferin vor Gericht: Bundesanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Susann E.

Die Angeklagte soll Beate Zschäpe jahrelang mit Ausweis und Krankenkassenkarte das Leben im Untergrund ermöglicht haben. Das Urteil in Dresden wird im Juli erwartet.

3 Min
Susann E. sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

Susann E. sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

© Sebastian Kahnert/dpa

Im Dresdner Prozess um Unterstützung der rechtsterroristischen Vereinigung NSU hat die Bundesanwaltschaft eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Die Angeklagte soll der Terrorzelle mit Ausweispapieren und Krankenkassenkarte geholfen haben.

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden vier Jahre Haft für die Angeklagte Susann E. gefordert. Die 45-Jährige habe ihrer Freundin, der wegen NSU-Mittäterschaft verurteilten Beate Zschäpe, das Leben im Untergrund erheblich erleichtert, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot im Plädoyer. Wegen der langen Verfahrensdauer sollen sechs Monate der Strafe als bereits vollstreckt gelten.

Der Prozess sei auch ein Zeichen an alle Mitwisser, dass ihnen weiterhin Strafverfolgung drohe, sagte Barrot. „Der Generalbundesanwalt hat nie aufgehört zu ermitteln und trägt weiter Puzzlestück um Puzzlestück zusammen.“

Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Susann E., Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E., ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen angeklagt. Von den rassistisch motivierten Morden und den Raubüberfällen des NSU soll sie gewusst haben. Engere Vertraute als die Eheleute E. habe die Terrorzelle nicht gehabt, sagte Staatsanwalt Claus Möllinger. Bei einer Durchsuchung sei über dem Fernseher eine Bleistiftzeichnung der NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gefunden worden.

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft der Angeklagten vor, Zschäpe mehrfach ihren Personalausweis überlassen zu haben – unter anderem bei einer Polizeivernehmung zu einem Wasserschaden im Mietshaus des Trios. Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. habe sich Zschäpe zudem mehrmals beim Zahnarzt behandeln lassen. Auch eine Bahncard und ein Videotheksausweis liefen auf den Namen der Angeklagten. Zudem soll sie an der Abholung des Wohnmobils beteiligt gewesen sein, das der NSU am 4. November 2011 bei seinem letzten Banküberfall in Eisenach nutzte.

Als Dank habe der NSU dem Ehepaar E. laut Plädoyer eine Reise ins Disneyland Paris im Wert von über 900 Euro sowie eine Stereoanlage geschenkt.

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Urteil im Juli erwartet

Der NSU um Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos verübte ab dem Jahr 2000 zehn Morde an neun Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft sowie einer Polizistin. Zschäpe war 2018 vom OLG München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die nicht vorbestrafte Susann E. hat sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Plädoyer der Verteidigung ist für Donnerstag angesetzt, das Urteil wird am 17. Juli erwartet. (mit dpa)

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