Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Abstimmungen zur Reform der Krankenkassen sowie die Abstimmungen über das Heizungsgesetz erlaubt. Dies geht aus Beschlüssen vom Donnerstag hervor. Zuvor hatte die Linkspartei Klage gegen die Abstimmung über das Gesetz eingereicht. Die Grünen versuchten, mit einem Gang nach Karlsruhe die Abstimmung über die Kassenreform zu verschieben.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht mit. Nach dem Scheitern kündigte die Linke weitere Gegenwehr zum geplanten neuen Gebäudemodernisierungsgesetz an.
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Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Linken, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und ein sozial- und klimapolitisches Desaster. Wir rechnen fest mit weiteren Klagen gegen diese Gesetzesänderung und werden uns an der Seite von Mieterinnen und Mietern gegen diesen fossilen Rückschlag zur Wehr setzen.“
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung wegen der massiven finanziellen Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Beim Gesetzentwurf für die Reform gab es zahlreiche kurzfristige Änderungen. Die Oppositionspolitiker kritisierten, dass sie nicht genügend Zeit hätten, um diese durchzuarbeiten. Das Gericht lehnte ihre Eilanträge aber ab, zunächst ohne nähere Begründung.
Auch die Linkspartei argumentierte, dass die Abgeordneten nicht genügend Informationen über die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen auf das Klima bekommen hätten.
Die Bundestagssitzung am Freitag ist die letzte vor der parlamentarischen Sommerpause, die bis Anfang September dauert. CDU, CSU und SPD pochten darauf, das parlamentarische Verfahren vor der sitzungsfreien Zeit abzuschließen.
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