NSU-Prozess

Zschäpe-Vertraute und NSU-Unterstützerin Susann E. wird zu zwei Jahren Haft verurteilt

Susann E. erhält zwei Jahre auf Bewährung. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

3 Min
Susann E. sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

Susann E. sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

© Sebastian Kahnert/dpa

Die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Gericht sah es als erwiesen an, dass die 45-Jährige der Rechtsterroristin Beate Zschäpe während deren Leben im Untergrund geholfen hat. Bis zuletzt war strittig, wie viel die Angeklagte über die Taten der Terrorzelle wusste.

Susann E. wurde der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig gesprochen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden erging nach einem gut achtmonatigen Prozess. Die Angeklagte ist die Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E. und galt als enge Vertraute Zschäpes.

Zehn NSU-Morde zwischen 2000 und 2007

Die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) um Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatte zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordet, darunter neun Gewerbetreibende mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie eine Polizistin. Die Taten wurden über Jahre hinweg nicht als rassistisch motivierte Mordserie erkannt – Ermittlungsbehörden verdächtigten lange fälschlich das Umfeld der Opfer.

Dutzende weitere Menschen wurden bei zwei Bombenanschlägen in Köln verletzt, die ebenfalls auf das Konto des NSU gingen. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund verübte die Zelle nach Angaben der Ermittler zudem 15 Banküberfälle. Aufgeflogen war der NSU erst 2011, nachdem sich Böhnhardt und Mundlos in Eisenach nach einem Banküberfall selbst getötet hatten, um ihrer Festnahme zu entgehen.

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Zschäpe wurde 2018 vom Oberlandesgericht München nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der jetzigen Verhandlung wurde sie an drei Verhandlungstagen ausführlich als Zeugin befragt.

Vorwürfe der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft warf Susann E. vor, Zschäpe während deren Zeit im sächsischen Zwickau mehrfach ihre Identität überlassen zu haben. Zschäpe soll den Personalausweis der Angeklagten unter anderem bei einer Polizeivernehmung zu einem Wasserschaden im Mietshaus des NSU-Trios sowie während einer längeren Urlaubsreise genutzt haben. Auch die Krankenkassenkarte kam demnach bei mehreren Zahnarztbesuchen zum Einsatz. Hinzu kamen eine auf E. ausgestellte Bahncard und ein Videotheksausweis, beide mit einem Foto Zschäpes.

Zudem soll die Angeklagte an der Abholung des Wohnmobils beteiligt gewesen sein, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall am 4. November 2011 in Eisenach nutzte.

Streit um Wissen der Angeklagten

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot sagte laut Deutscher Presse-Agentur, die Angeklagte habe Zschäpe durch ihre Taten das Leben im Untergrund erheblich erleichtert. Die Eheleute E. seien die engsten Vertrauten des NSU gewesen und der Zelle auch nach deren Ende verbunden geblieben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sei etwa eine Bleistiftzeichnung der Terroristen Böhnhardt und Mundlos neben Fotos der eigenen Söhne an der Wohnzimmerwand entdeckt worden.

Die Verteidigung um die Berliner Rechtsanwälte Uwe Schadt und Hendrik König plädierte auf Freispruch. In dem Verfahren gebe es keinen Hinweis auf einen „Wissenstransfer“ zwischen den NSU-Mitgliedern und der Beschuldigten, keinen Beleg, dass Susann E. von den Straftaten gewusst habe.

Die Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen. Zschäpe wirkte bei ihrer Zeugenaussage bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten. Sie gab an, Susann E. seien lediglich die Raubüberfälle, nicht aber die Morde der Terrorzelle bekannt gewesen.

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