Der französische Öl- und Gaskonzern TotalEnergies hat am Montag beschlossen, gegen ein Pariser Gerichtsurteil Berufung einzulegen, das ihn zur Berücksichtigung der Treibhausgas-Emissionen seiner Kunden verpflichtet. Das teilte das Unternehmen am Montag in einer Pressemitteilung mit. Der Verwaltungsrat habe die Anfechtung des Urteils vom 25. Juni nach interner Beratung beschlossen.
Das Pariser Tribunal judiciaire hatte den bisherigen Sorgfaltsplan des Konzerns als „unvollständig“ eingestuft und TotalEnergies eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um Maßnahmen zur Erfassung und Verringerung der Emissionen aus der Nutzung seiner Produkte durch die Endkunden – die sogenannten Scope-3-Emissionen – einzubeziehen. Anfang 2027 soll das Gericht die Ergänzungen prüfen.
Nach Angaben der französischen Tageszeitung Le Monde und des Fachdienstes Connaissance des Énergies wurde die Anordnung mit vorläufiger Vollstreckbarkeit versehen. Die Berufung hat damit keine aufschiebende Wirkung. TotalEnergies muss dem Urteil vorerst nachkommen.
Streit um die Reichweite der Sorgfaltspflicht
TotalEnergies argumentiert, das französische Sorgfaltspflichtgesetz von 2017 ziele auf Risiken aus den eigenen Tätigkeiten sowie denen von Tochtergesellschaften, Zulieferern und Subunternehmern. Die Aktivitäten der Kunden fielen nicht darunter, weil das Unternehmen darauf keinen Einfluss habe.
Nicht der Konzern entscheide, ob ein Autofahrer Benzin, Biokraftstoff oder ein Elektrofahrzeug wähle, heißt es in der Mitteilung. Eine Ausweitung auf Kundenemissionen sei mit den Zielen des Gesetzes sowie mit Rechtssicherheit und unternehmerischer Freiheit nicht vereinbar. Der Konzern verweist zudem darauf, dass die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht Kundentätigkeiten nicht einbezogen habe.
Gestützt wird die Argumentation aus Sicht von TotalEnergies auch durch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft im Verfahren. Diese hatte den Klimawandel als globales Phänomen bezeichnet, das „im Wesentlichen in der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft“ liege.
Kläger verteidigen Urteil
Geklagt hatten die Umweltschutzorganisationen Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA und France Nature Environnement gemeinsam mit der Stadt Paris. Nach ihrer Darstellung erstreckt sich die Sorgfaltspflicht auf sämtliche Emissionen, die durch die Verbrennung der vom Konzern verkauften Produkte entstehen.
Diese machen laut der internationalen Klimaschutzorganisation 350.org rund 90 Prozent des CO2-Fußabdrucks des Unternehmens aus. Die klagenden Verbände werten das Urteil als Bestätigung, dass große französische Unternehmen auch Klimarisiken aus der Nutzung ihrer Produkte berücksichtigen müssen.
In seinem Nachhaltigkeitsbericht für 2025 beziffert TotalEnergies die eigenen Scope-3-Emissionen aus der Nutzung verkaufter Energieprodukte auf 335 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Die direkten Emissionen aus eigenem Betrieb und zugekaufter Energie lagen demnach bei 33,1 Millionen Tonnen.
Der börsennotierte Konzern mit Schwerpunkt auf Erdöl und Erdgas baut zugleich sein Stromgeschäft mit Wind- und Solarenergie aus. Er beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Menschen in rund 120 Ländern.
Das französische Verfahren ist kein Einzelfall. In den Niederlanden verhandelt der Oberste Gerichtshof über die Klage von Umweltverbänden gegen Shell, nachdem ein Berufungsgericht ein Urteil aus dem Jahr 2021 zur Emissionsreduktion um 45 Prozent bis 2030 aufgehoben hatte.
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