Die Jugendämter in Sachsen haben im vergangenen Jahr in 956 Fällen das Familiengericht angerufen, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen. Das Gericht entschied daraufhin über insgesamt 1311 Maßnahmen, wie das Statistische Landesamt mitteilte.
Anlass für die Einschaltung des Gerichts war laut Behörde, dass die Sorgeberechtigten entweder nicht bereit oder nicht in der Lage waren, eine Gefahr für das Kind abzuwenden. In anderen Fällen hatten die Eltern einer Inobhutnahme durch das Jugendamt widersprochen.
Weitergehende Eingriffe in das Sorgerecht in knapp 800 Fällen
In 297 Fällen ordnete das Gericht an, dass die betroffenen Familien Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen müssen. 157 Entscheidungen betrafen konkrete Ge- oder Verbote. Dazu zählt etwa die Auflage an Eltern, für die Einhaltung der Schulpflicht ihres Kindes zu sorgen, oder das Verbot, Kontakt zum Kind aufzunehmen.
Deutlich weitergehende Eingriffe in das Sorgerecht ordnete das Familiengericht in 778 Fällen an: In 421 Fällen wurde die elterliche Sorge vollständig auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund übertragen, in 357 weiteren Fällen erfolgte eine teilweise Übertragung.
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