Einspruch

Wahl gewonnen, Amt nicht angetreten: Warum der neue OB von Aue-Bad Schlema warten muss

Er hat die Wahl gewonnen – doch ins Rathaus zieht Marcus Hoffmann vorerst nicht ein. Ein Einspruch der Freien Sachsen stoppt den Amtsantritt. So soll es weitergehen.

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Marcus Hoffmann (CDU), Gewinner der Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema, kann sein Amt noch nicht antreten.

Marcus Hoffmann (CDU), Gewinner der Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema, kann sein Amt noch nicht antreten.

© Jan Woitas/dpa

Nach der Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema kann der gewählte Sieger Marcus Hoffmann sein neues Amt nicht wie geplant antreten. Der CDU-Politiker sollte eigentlich zum ersten August die Rathausspitze der rund 19.000 Einwohner zählenden Stadt im Erzgebirge übernehmen.

Doch daraus wird vorerst nichts. Grund ist ein Einspruch der Freien Sachsen gegen das Wahlergebnis. Das Landratsamt prüft diesen Einspruch als zuständige Rechtsaufsicht. Ein Ergebnis liegt bislang nicht vor, wie eine Sprecherin der Stadt auf dpa-Anfrage mitteilte. Für den 42-Jährigen bedeutet das: Wahl gewonnen, Amt noch nicht angetreten.

Warum Hoffmann trotz Wahlsieg warten muss

Der Grund für die Verzögerung ist der Einspruch der Freien Sachsen gegen das Wahlergebnis. Die Partei wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextreme Bestrebung geführt.

Solange die Rechtsaufsicht den Einspruch prüft, bleibt der Amtsantritt in der Schwebe. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen – ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Für Hoffmann heißt das konkret: Der zum 1. August geplante Wechsel an die Rathausspitze findet vorerst nicht statt.

Wer die Stadt in der Zwischenzeit führt

Führungslos ist Aue-Bad Schlema trotz der Hängepartie nicht. Der langjährige Amtsinhaber Heinrich Kohl (CDU) bleibt vorerst an der Rathausspitze.

Kohl war altersbedingt nicht erneut angetreten. Er wird im Herbst 70 Jahre alt. Nun überbrückt er die Zeit, bis über den Amtsantritt seines gewählten Nachfolgers entschieden ist.

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Hoffmann selbst ist dem Rathaus bereits vertraut: Der 42-Jährige arbeitet im Bauamt der Stadtverwaltung. Dieser Tätigkeit geht er vorerst weiter nach – der Wahlsieger sitzt also weiter am Schreibtisch statt im Chefsessel.

Worauf sich der Einspruch der Freien Sachsen stützt

In ihrem Einspruch listen die Freien Sachsen mehrere mutmaßliche Rechtsverstöße bei der Wahl auf. Im Zentrum steht die Briefwahl.

Konkret äußert die Partei Zweifel am Briefwahlergebnis. Zudem sei eine Wahlurne nach ihren Angaben nicht ordnungsgemäß versiegelt gewesen.

Die Freien Sachsen werfen außerdem Landrat Rico Anton (CDU) vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Anlass sind Äußerungen in Medien: Anton hatte Hoffmanns Mitbewerber Stefan Hartung unter anderem als erwiesenen Extremisten bezeichnet.

Das enge Kopf-an-Kopf-Rennen um das Rathaus

Die Wahl hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im ersten Wahlgang am 10. Mai lag Stefan Hartung von den Freien Sachsen mit 29,0 Prozent überraschend vorn, verpasste aber die absolute Mehrheit. Hoffmann kam mit 23,6 Prozent auf Platz zwei.

Den zweiten Wahlgang entschied Hoffmann knapp für sich: 5.007 Stimmen (52,7 Prozent) gegen 4.499 Stimmen (47,3 Prozent) für Hartung. Den Ausschlag gaben die Briefwahlstimmen – Hoffmann gewann alle drei Briefwahllokale mit deutlichen Mehrheiten. Im zweiten Wahlgang unterstützte ihn ein breites Bündnis aus Linken, Freien Wählern, SPD und Grünen.

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