GEZ-Befreiung

Rundfunkbeitrag: Viele Rentner haben Anspruch auf Befreiung – so klappt's

Viele Rentner zahlen den Rundfunkbeitrag unnötig. Eine Härtefallregelung kann sie befreien.

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Viele Rentner können sich befreien lassen.

Viele Rentner können sich befreien lassen.

© Sebastian Kahnert/dpa

Zahlreiche Rentner in Deutschland zahlen den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro, obwohl sie nach geltender Rechtslage Anspruch auf eine Befreiung hätten. Darauf weist der Berliner Kurier in einem Ratgeberbeitrag hin. Aufs Jahr gerechnet gehe es um rund 220 Euro.

Grundlage ist die sogenannte Härtefallregelung. Sie greift, wenn das Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als 18,36 Euro überschreitet. Damit solle verhindert werden, dass Menschen mit einem nur geringfügig höheren Einkommen schlechter gestellt würden als Bezieher von Grundsicherung, heißt es in dem Bericht.

Ablehnungsbescheid als Voraussetzung

Um die Befreiung als Härtefall zu erhalten, ist zunächst ein Antrag auf Sozialleistungen beim Sozialamt nötig. Wird dieser abgelehnt, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze nur knapp übersteigt, muss dies aus dem Ablehnungsbescheid hervorgehen. Mit diesem Bescheid könne beim ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice die Befreiung beantragt werden. Dafür sei das Formular 440 auszufüllen und eine Kopie des Bescheids beizulegen. Die Befreiung werde in der Regel für ein Jahr gewährt, danach sei ein erneuter Nachweis erforderlich.

Der Sozialverband VdK kritisiert dem Bericht zufolge seit Jahren, dass gerade ältere Menschen aus Scham oder aus Angst vor Bürokratie auf Grundsicherung verzichteten. Dadurch entfalle auch die Möglichkeit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Ermäßigung für Menschen mit Behinderungen

Neben der vollständigen Befreiung gibt es dem Bericht zufolge auch eine Ermäßigung auf 6,12 Euro pro Monat, also ein Drittel des regulären Beitrags. Anspruch bestehe unter anderem bei Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung, Gehörlosigkeit sowie bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“. Auch Studierende könnten sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

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