Arbeitsmarkt

Müll sammeln statt Bewerbung schreiben: Wer jetzt zum Pflichtjob geschickt wird

Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt: Grundsicherung-Empfänger fegen Laub und sammeln Müll. Alle Regeln, Sanktionen und Erfahrungen im Überblick.

5 Min
Warnweste, Greifzange, oranger Sack: Hilfsdienste wie das Einsammeln von Müll gehören zu den Tätigkeiten, die in Sachsen-Anhalt als „Bürgerarbeit" vergeben werden. (Symbolbild)

Warnweste, Greifzange, oranger Sack: Hilfsdienste wie das Einsammeln von Müll gehören zu den Tätigkeiten, die in Sachsen-Anhalt als „Bürgerarbeit" vergeben werden. (Symbolbild)

© Joerg Carstensen/Funke Foto Services

Bad Schmiedeberg, Landkreis Wittenberg, 4200 Einwohner, ein Kurort mit Moorbad. Hier hat vor 20 Jahren ein Wort seinen Siegeszug angetreten, das gerade sein drittes Comeback feiert: Bürgerarbeit.

Seit dem 1. Juli fegen in Sachsen-Anhalt wieder Menschen Laub, die Grundsicherungsgeld beziehen. Sie sammeln Müll ein und helfen in kommunalen Einrichtungen. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat das Modell im Juni mit Bundesagentur, Kommunen und Kammern besiegelt und den passenden Satz dazu geliefert: „Wer arbeiten kann, der soll auch mit anpacken.“

Bürgerarbeit: Das Modell gab es schon zweimal

Erfunden wurde die Bürgerarbeit 2006 in Magdeburg, ausprobiert wurde sie im selben Jahr in Bad Schmiedeberg. Das Ergebnis klang so gut, dass Ursula von der Leyen als Bundesarbeitsministerin daraus 2010 ein Bundesprogramm machte.

Die Zahlen von damals sind beeindruckend: 197 Jobcenter, 34.000 geförderte Stellen, rund 1,3 Milliarden Euro. Ende 2014 lief das Ganze aus, ohne Nachfolger. Über 4000 Bürgerarbeiter in Sachsen-Anhalt standen damals vor dem Nichts.

Man könnte also sagen: Sachsen-Anhalt probiert gerade zum dritten Mal etwas aus, das Sachsen-Anhalt schon zweimal ausprobiert hat.

Grundsicherungsgeld statt Gehalt: der entscheidende Unterschied

Es gibt allerdings einen Unterschied, und der ist erheblich. Die alte Bürgerarbeit war echte Beschäftigung, mit Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherung. Die neue ist eine Arbeitsgelegenheit nach Paragraf 16d SGB II, im Volksmund Ein-Euro-Job.

Kein Vertrag, kein Mindestlohn, keine Rentenpunkte. Das Grundsicherungsgeld läuft weiter, dazu kommt eine Mehraufwandsentschädigung von meist ein bis zwei Euro pro Stunde, gedacht für Fahrtkosten, Arbeitsschuhe und die Stulle. Bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind es 80 Cent.

Neu ist an der neuen Bürgerarbeit also vor allem eines: der Name.

Arbeitsgelegenheiten: Was das Jobcenter darf und was nicht

Wer jetzt fürchtet, demnächst mit dem Laubbläser im Stadtpark zu stehen, kann sich entspannen. Ganz so einfach ist das nicht.

Eine allgemeine Arbeitspflicht für Arbeitslose ist nicht eingeführt worden, ein Bundesland könnte sie auch gar nicht beschließen. Die Jobcenter müssen im Einzelfall prüfen, ob eine Arbeitsgelegenheit überhaupt geeignet ist. Nach den Weisungen der Bundesagentur sind solche Maßnahmen nachrangig: Wer eine realistische Chance auf Job, Ausbildung oder Weiterbildung hat, gehört dorthin und nicht in die Grünanlage.

Die Zuweisung muss außerdem sitzen wie ein Bewerbungsschreiben. Träger, Einsatzstelle, Tätigkeit, Ort, Arbeitszeit und Höhe der Entschädigung müssen konkret drinstehen. „Hilfsarbeiten nach Bedarf“ ist keine Zuweisung, sondern ein Vorschlag.

Und die Arbeit selbst muss zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und darf keine regulären Stellen verdrängen. Daran scheitern die schönsten Politikerbeispiele. Schneeräumen etwa gehört zur Verkehrssicherungspflicht und lässt sich nicht zum Pflichtjob umetikettieren. Der Bundesrechnungshof hielt vor Jahren schon mehr als die Hälfte der geprüften Ein-Euro-Jobs für nicht förderfähig.

Gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder fehlende Kinderbetreuung zählen ebenfalls. Wer widerspricht, sollte das schriftlich tun und begründen.

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Sanktionen: 30 Prozent weniger, sofort

Der Ton ist trotzdem schärfer geworden. Seit dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung, und mit ihr fällt die alte Sanktionsstaffel mit 10, 20 und 30 Prozent weg.

Wer eine zumutbare, klar bestimmte Maßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt oder abbricht, verliert sofort 30 Prozent des Regelbedarfs. Bei 563 Euro für Alleinstehende sind das rund 169 Euro im Monat, drei Monate lang, mindestens einen. Miete und Heizung bleiben in diesen Fällen unangetastet.

Bei versäumten Meldeterminen gibt es eine eigene Eskalationsstufe, die im Extremfall bis zur kompletten Streichung reicht. Ob das vor dem Bundesverfassungsgericht hält, halten Sozialrechtler für offen. Wichtig für alle, die gerade Post vom Amt haben: Es zählt der Tag des vorgeworfenen Verhaltens. Der verpasste Junitermin wird nach altem Recht behandelt.

Was die Forschung über Bürgerarbeit weiß

Nun könnte man annehmen, dass ein Modell mit dreifacher Karriere auch dreifach gut belegt ist. Ist es. Nur nicht so, wie es die Pressemitteilungen nahelegen.

Das Bundesarbeitsministerium hat sein eigenes Programm zwischen 2011 und 2015 evaluieren lassen. Ergebnis: Die intensive Aktivierungsphase am Anfang half tatsächlich, mehr Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Die anschließende Beschäftigungsphase senkte die Chance darauf. Die Bürgerarbeitsplätze waren schlicht zu weit vom Arbeitsmarkt entfernt. Wirtschaftlich war das Programm nach Einschätzung der Forscher deutlich negativ.

Was blieb, war soziale Teilhabe. Menschen hatten eine Aufgabe, Kollegen und einen Grund aufzustehen. Das ist nicht nichts, es ist nur etwas anderes als das, was die Politik verspricht.

Wie es praktisch laufen kann, zeigt der Landkreis Nordhausen in Thüringen. Dort müssen unter 25-Jährige seit November 2025 gemeinnützig arbeiten. Von rund 70 vorgesehenen Teilnehmern brach bei etwa 40 die Maßnahme ab, weil sie nicht mitzogen, berichtete Landrat Matthias Jendricke (SPD) im Mai. Inzwischen klingeln Sozialarbeiter und Ordnungsamt an der Tür.

Wie es weitergeht

In Sachsen-Anhalt läuft die neue Bürgerarbeit zunächst in Mansfeld-Südharz und im Burgenlandkreis, für Asylbewerber zusätzlich in Wittenberg und im Salzlandkreis. Im November wird ausgewertet, danach sollen weitere Kreise nachziehen können.

Die Parks werden derweil sauberer. Ob auch jemand einen Job bekommt, steht auf einem anderen Blatt – vermutlich in einem Evaluationsbericht, den im Zweifel wieder keiner liest.

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