USA

Trump verbietet „Geburtstourismus“ – lebenslange Einreisesperre möglich

Wer gezielt für eine Geburt in die USA einreist, kann künftig dauerhaft ausgesperrt werden. Ein zweiter Erlass soll weiteren Kindern die automatische Staatsbürgerschaft verwehren.

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US-Präsident Donald Trump

US-Präsident Donald Trump

© Mark Schiefelbein/AP

US-Präsident Donald Trump unternimmt einen neuen Versuch, die automatische Staatsbürgerschaft für in den USA geborene Kinder einzuschränken. Am Donnerstag unterzeichnete er zwei Dekrete: Eines richtet sich gegen den von ihm so genannten „Geburtstourismus“, das andere erweitert die Gruppen, deren Kinder trotz Geburt auf US-Boden nicht als Bürger anerkannt werden sollen.

Trump reagiert damit nur gut fünf Wochen nach seiner Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof. Die Entscheidung sei „sehr unglücklich“ und „sehr unfair“ gewesen, sagte er im Oval Office. Menschen hätten rund um Geburten in den USA ganze Geschäftsmodelle aufgebaut und würden sich damit den Zugang zur Staatsbürgerschaft erkaufen.

Lebenslange Einreisesperre wegen „Geburtstourismus“ möglich

Der erste Erlass definiert „Geburtstourismus“ als Einreise mit einem zeitlich begrenzten Visum, deren Zweck eine Geburt auf amerikanischem Boden ist. Auch Personen und Unternehmen, die eine solche Reise organisieren, fallen unter die Definition.

Das Außen- und das Heimatschutzministerium erhalten weitreichende Befugnisse. Möglich sind die Verweigerung oder der Entzug eines Visums, eine Abschiebung sowie eine dauerhafte Einreisesperre. Die Regierung kann zudem gegen Vermittler und andere Beteiligte im In- und Ausland vorgehen.

Grundsätzlich war diese Praxis schon zuvor eingeschränkt. Seit 2020 dürfen Besuchervisa nicht erteilt werden, wenn eine Geburt und die damit verbundene Staatsbürgerschaft des Kindes der Hauptzweck der Reise sind. Neu sind vor allem die ausdrücklich angedrohten Maßnahmen und der Auftrag an die Behörden, schärfer gegen entsprechende Netzwerke vorzugehen.

Zweiter Trump-Erlass erfasst auch Leihmutterschaft

Der zweite Erlass greift unmittelbar in die Anerkennung der Staatsbürgerschaft ein. Bundesbehörden sollen Kindern keine entsprechenden Dokumente ausstellen, wenn kein Elternteil US-Bürger ist und mindestens ein Elternteil in eine der neu aufgeführten Gruppen fällt.

Dazu zählen Menschen, die als „feindliche Ausländer“ eingestuft werden, Mitglieder ausgewiesener Terrororganisationen sowie Beschäftigte ausländischer Regierungen, Botschaften oder bestimmter internationaler Organisationen. Erfasst werden sollen zudem Eltern, die durch Betrug oder ein kommerzielles Geschäft Zugang zur Staatsbürgerschaft ihres Kindes gesucht haben.

Der Wortlaut reicht über klassische Geburtsreisen hinaus. Er nennt ausdrücklich auch kommerzielle Vereinbarungen mit einer Leihmutter in den USA oder einem US-Territorium. Wie die Behörden diese Regel anwenden und welche Nachweise sie verlangen werden, sollen sie innerhalb von 30 Tagen festlegen.

Supreme Court erklärte Trumps ersten Vorstoß für verfassungswidrig

Trump hatte bereits an seinem ersten Tag zurück im Weißen Haus versucht, die Staatsbürgerschaft für Kinder von Menschen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus abzuschaffen. Der Supreme Court verwarf den Erlass am 30. Juni mit sechs zu drei Stimmen.

Die Mehrheit entschied, dass auch Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend im Land aufhalten, dem 14. Verfassungszusatz unterliegen und deshalb von Geburt an US-Bürger sind. Ausnahmen gelten traditionell nur für eng begrenzte Gruppen wie Kinder ausländischer Diplomaten oder einer feindlichen Besatzungsmacht.

Gerichtspräsident John Roberts bezeichnete Staatsbürgerschaft als das „Recht, Rechte zu haben“. Die Verfassung habe dieses Versprechen allen frei geborenen Menschen im Land gegeben. Trump versucht nun, die vom Gericht anerkannten historischen Ausnahmen weiter auszulegen.

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ACLU rechnet erneut mit einer Niederlage vor Gericht

Ob die neuen Erlasse Bestand haben, ist offen. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU erklärte, kein Präsident könne die Bedeutung der Verfassung durch ein weiteres Dekret verändern. Jeder erneute Versuch werde dasselbe Schicksal erleiden wie Trumps erster Erlass.

Wie verbreitet der von Trump beklagte „Geburtstourismus“ tatsächlich ist, lässt sich nicht exakt bestimmen. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Das Migration Policy Institute schätzt die Zahl auf höchstens 22.000 bis 26.000 Geburten pro Jahr bei insgesamt mehr als 3,5 Millionen Geburten in den USA. Für 2024 registrierten staatliche Daten 9600 Geburten von Frauen mit ausländischer Wohnadresse, ohne deren konkretes Reisemotiv auszuweisen.

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