Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen einen jungen Mann aus Rheinland-Pfalz übernommen, der zwei internationale Onlinegruppen angeführt haben soll. Das teilte die Behörde mit, fünf Monate nach der Festnahme des Beschuldigten. Kai M. steht im Verdacht, sowohl eine rechtsextremistische Vereinigung als auch eine Gruppe sogenannter Onlinesadisten geleitet zu haben.
Die rechtsextremistische Gruppe soll M. im Jahr 2024 mit weiteren Personen selbst ins Leben gerufen haben. Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten oder öffentliche Aufrufe dazu den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war die Vereinigung auf besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet. Bilder und Videos entsprechender Taten seien in Chatgruppen geteilt worden, um für die Gruppe und weitere Straftaten zu werben.
Spätestens Ende 2024 schloss sich M. den Ermittlern zufolge einer weiteren kriminellen Vereinigung an, in der er ebenfalls eine Führungsrolle einnahm. Beide Gruppierungen werden der sogenannten Comszene zugeordnet. Deren Mitglieder versuchen, sehr junge Menschen zu Selbstverletzungen oder zum Suizid zu bringen.
Anstiftung zu Tötungsdelikt in Russland
M. soll sich in den Gruppen an mehreren Straftaten beteiligt haben. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern habe er einen Jungen in Russland dazu gebracht, an einer Schule ein Kind zu erstechen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. In einer Chatgruppe habe er zudem zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen. Jugendliche in den USA und in Schweden habe er dazu bewegen wollen, Autos in Brand zu setzen.
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass er ein Kind in einem anderen europäischen Land veranlasst haben soll, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Dabei sei es zu schweren Verletzungen gekommen. Videos einiger Taten habe der Beschuldigte im Internet verbreitet.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft steht M. unter Verdacht, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Eine der Gruppen habe er selbst gegründet, in beiden habe er als Rädelsführer agiert. Die Ermittler werfen ihm zudem Anstiftung zum Mord und zur mehrfachen Brandstiftung vor, außerdem Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes. Hinzu kommen Vorwürfe wie bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.
Der Beschuldigte sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft, derzeit auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz. Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. M. sollte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, um den Haftbefehl anzupassen.
Weitere Verfahren rund um die Comszene
Die Comszene ist erst seit wenigen Jahren bekannt. In Hamburg steht seit Juni ein 18-Jähriger vor Gericht, der Mädchen im Internet zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt haben soll. Ebenfalls in der Hansestadt muss sich ein 21-Jähriger unter dem Pseudonym „White Tiger“ wegen Mordes verantworten. Er soll psychisch labile Jugendliche über das Internet zu Gewalttaten gegen sich selbst gedrängt haben; ein 13-Jähriger soll in den USA daraufhin Suizid begangen haben.
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