Corona

Geheime Corona-Sitzung: Warum waren die Krankenhäuser leer?

Interne Dokumente zeigen, wie die Corona-Enquetekommission bei brisanten Themen ins Schwimmen kommt. Manches ist gar dubios.

Franz Becchi Michael Maier
5 Min
Franziska Hoppermann (CDU) ist Ausschussvorsitzende der Enquetekommission des Bundestags zur Corona-Pandemie.

Franziska Hoppermann (CDU) ist Ausschussvorsitzende der Enquetekommission des Bundestags zur Corona-Pandemie.

© Michael Kappeler/dpa

Ein Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus, Kameras aus, Mikrofone stumm. Was hier passiert, wird offiziell erst nach Ende der Wahlperiode aktenkundig. Die Berliner Zeitung hat trotzdem einen exklusiven Einblick in sogenannte nichtöffentliche Sitzungen der Corona-Enquetekommission des Bundestags erhalten.

Die Corona-Enquetekommission des Bundestags gilt gemeinhin als zahnloser Tiger. Die öffentlichen Sitzungen folgen fast immer demselben Drehbuch: Auf der einen Seite Vertreter der etablierten Parteien, die lieber mauern als aufklären. Auf der anderen Seite ein paar unbequeme Sachverständige, die meisten von ihnen von der AfD benannt.

Herausgekommen ist dabei bislang wenig – meist bleibt es beim Schaulaufen, echter Erkenntnisgewinn ist eher die Ausnahme. Ganz anders verläuft es hinter verschlossenen Türen, wo offenbar immer wieder die Fetzen fliegen – und erstaunliche Dinge werden zutage gefördert.

Die Befragung beginnt

Am 11. Juni ging es besonders hoch her: In der Arbeitsgruppe „Wissenschaft, Daten und Kommunikation“ war unter anderem Andrea Ammon geladen, frühere Direktorin der europäischen Seuchenschutzbehörde (ECDC). Im Mittelpunkt der Befragung standen Schweden und die italienische Stadt Bergamo, die im März 2020 mit Bildern von Militärlastwagen, die Särge zum Krematorium brachten, weltweit für Schlagzeilen sorgte.

Die ersten kritischen Fragen kamen vom Ökonomen Stefan Homburg, Sachverständiger für die AfD. Er konfrontierte Ammon mit dem Vergleich zu Schweden, das während der Pandemie einen international viel diskutierten Sonderweg ohne Lockdowns oder Schulschließungen ging. Homburg sagte, dass Schweden Schulen bis zur Sekundarstufe offen gehalten und weder Lockdowns noch eine Maskenpflicht verhängt habe.

Ammon bestritt, dass es einen schwedischen Sonderweg gegeben habe: Sie habe während der Pandemie selbst in Schweden gelebt und könne bestätigen, dass es zwar keine verbindlichen Verordnungen, aber Empfehlungen gegeben habe, denen die Bevölkerung in hohem Maße gefolgt sei. Eine ähnliche Freiwilligkeit hätte in Deutschland „wahrscheinlich nicht funktioniert“, sagte Ammon.

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Andrea Ammon vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) bei einem Auftritt in Ljubljana.

Andrea Ammon vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) bei einem Auftritt in Ljubljana.

© Luka Dakskobler/Imago

Datenanalyst Tom Lausen, ebenso von der AfD als Sachverständiger gestellt, wollte von Ammon wissen, wie viele Menschen in Bergamo ursächlich an Corona gestorben seien, welche Rolle unterbrochene Behandlungen gespielt hätten und ob es Versorgungsprobleme gegeben habe. Ammon erklärte, ihr seien keine Fluchtbewegungen migrantischer Pflegekräfte aus der Region bekannt. Das ECDC habe auf europäischer Ebene die Übersterblichkeit beobachtet, jedoch nicht eindeutig feststellen können, ob diese auf Corona oder andere Faktoren zurückzuführen gewesen sei.

Zahnloser Tiger? Eine Sitzung der Corona-Enquetekommission.

Zahnloser Tiger? Eine Sitzung der Corona-Enquetekommission.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Auf die Frage, ob das ECDC ein Team nach Bergamo entsandt habe, antwortete Ammon: „Wir waren natürlich in Bergamo.“ Zu Größe und Auftrag des Teams sowie zu möglichen Berichten oder Publikationen aus dieser Arbeit konnte sie keine konkreten Angaben machen und sagte zu, die Informationen nachzureichen. Bis heute soll Lausen nach eigenen Angaben nichts erhalten haben.

Warum waren die Krankenhäuser leer?

Ein weiterer Streitpunkt war die Datenerfassung schwerer akuter Atemwegsinfektionen (SARI). Lausen konfrontierte Ammon mit der Frage, warum deutsche Krankenhäuser während des ersten Lockdowns historisch unterbelegt gewesen seien. Ob eine solche Unterbelegung typisch für eine Pandemie sei, wollte er wissen. „Das glaube ich nicht. Also ich glaube nicht, dass das typisch ist für eine Pandemie“, erwiderte Ammon.

Der Disput über die leeren Krankenhäuser hatte ein bemerkenswertes Nachspiel: Am 24. Juni erhielt die Arbeitsgruppe ein zusammenfassendes Protokoll der Sitzung. Das Sekretariat der Enquetekommission hatte einen „Ergebnisvermerk“ erstellt. Darin hieß es, eine Unterbelegung in Krankenhäusern sei ein „typisches Phänomen ganz zu Beginn einer Pandemie“ – also das Gegenteil dessen, was Ammon wirklich gesagt hatte („Ich glaube nicht, dass das typisch ist für eine Pandemie.“).

Der Ergebnisvermerk entstand auf Basis einer offiziellen Tonaufnahme, auf die die Sitzungsmitglieder selbst jedoch keinen Zugriff haben – sie sind auf ihre eigenen Mitschriften sowie den amtlichen Vermerk angewiesen. Nach Angaben Lausens sei die fehlerhafte Wiedergabe nicht durch Abgleich mit der Tonaufnahme korrigiert worden. Stattdessen sei Ammon nachträglich schriftlich um eine Klarstellung gebeten worden – ein Vorgang, der später auch in einem Schreiben zur Sicherung der Aufzeichnungen ausdrücklich erwähnt worden sei. Für erhebliche Nervosität in der Arbeitsgruppe soll zudem die Bemerkung eines Sachverständigen gesorgt haben, der es für möglich hielt, dass eine weitere Tonaufnahme der Sitzung existiere.

Ob die Diskrepanz zwischen Ammons tatsächlicher Aussage und dem offiziellen Ergebnisvermerk ein Versehen war oder Ausdruck eines grundsätzlicheren Problems bei der Protokollführung der Enquetekommission ist, bleibt bislang unbeantwortet.

Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte die Pressestelle des Bundestags mit, dass dem Presseauskunftsanspruch über den Inhalt von Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen die Regelungen des Geschäftsordnungsrechts des Deutschen Bundestags entgegenstehen. Solche Protokolle können demnach erst nach Beendigung der Wahlperiode eingesehen werden.

Zur Protokollierung sagte die Pressestelle, „dass diese entsprechend den Verfahrensbeschlüssen der Enquetekommission unter der inhaltlichen Verantwortung des amtierenden Koordinators der Arbeitsgruppe erfolgt“. Sowohl die Erstellung des Ergebnisvermerks als auch die Prüfung eines hiergegen erhobenen Berichtigungsverlangens seien nach den für die parlamentarische Ausschussarbeit geltenden Verfahrensregeln erfolgt. Die Protokollvorgänge zu den Sitzungen im Juni und Juli seien noch nicht abgeschlossen. Zum konkreten Vorwurf, Ammons Aussage sei im Ergebnisvermerk sinnentstellend wiedergegeben worden, äußerte sich die Pressestelle nicht.

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