Wer 2026 zum ersten Mal eine gesetzliche Altersrente bezieht, muss 84 Prozent davon versteuern. Trotzdem kann eine Jahresrente von 17.084 Euro ohne einen Cent Einkommensteuer bleiben.
Nachzulesen ist das seit Juni in der Steuerunbelastungstabelle des Bundesfinanzministeriums. 17.084 Euro im Jahr sind rund 1423 Euro Bruttorente im Monat.
Rente 2026: So kommt die Null zustande
Die Tabelle rechnet mit einem Versicherten, der am 1. Januar 2026 in Altersrente geht und sonst nichts verdient.
Von seinen 17.084 Euro bleiben 16 Prozent dauerhaft steuerfrei, also 2734 Euro. Das ist sein persönlicher Rentenfreibetrag. Steuerpflichtig sind 14.350 Euro.
Davon gehen ab: 102 Euro Werbungskostenpauschbetrag, 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag und 1864 Euro Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Übrig bleiben 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen – auf den Cent genau der Grundfreibetrag. Steuer: null.
Steuerpflichtig heißt nicht steuerbelastet
Entscheidend ist nicht die Summe auf dem Rentenbescheid, sondern das, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Diese Unterscheidung geht in Debatten über die Rentenbesteuerung regelmäßig unter.
Das Statistische Bundesamt hat Anfang August neue Zahlen vorgelegt: 2025 flossen 423 Milliarden Euro an Renten, 72 Prozent davon zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Gezahlt haben deutlich weniger. Für 2022, das letzte ausgewertete Jahr, waren es 9,34 Millionen Menschen oder 42 Prozent aller Rentenbezieher. Bei 80 Prozent von ihnen kam noch etwas anderes hinzu: Mieteinnahmen, eine Betriebsrente, Arbeitslohn.
Der Haken: Der Rentenfreibetrag wird eingefroren
Die 2734 Euro werden einmal in Euro festgeschrieben und ändern sich nie wieder. Wer mitten im Jahr in Rente geht, für den zählt das erste volle Kalenderjahr.
Steigt die Rente später, steigt der Freibetrag nicht mit. Jede Rentenerhöhung ist zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Zum 1. Juli sind die Renten bundeseinheitlich um 4,24 Prozent gestiegen, der Rentenwert kletterte von 40,79 auf 42,52 Euro. Bei 17.084 Euro Jahresrente sind das gut 700 Euro mehr im Jahr – und die zählen komplett.
Warum trotzdem nicht jeder sofort Steuern zahlt
Der oft gehörte Satz, Rentner würden durch die Anpassungen automatisch in die Steuerpflicht rutschen, greift zu kurz. Denn der Grundfreibetrag steigt jedes Jahr mit.
2025 lag er bei 12.096 Euro, 2026 bei 12.348 Euro. Das sind 252 Euro Puffer allein in diesem Jahr.
Ein Teil der Rentenerhöhung wird davon aufgefangen. Bleiben wird der Effekt trotzdem, weil der Grundfreibetrag der Inflation folgt und die Rentenanpassung den Löhnen.
Betriebsrente, Miete, Nebenjob: Wann es doch teuer wird
Die 1423 Euro sind keine allgemeine Freigrenze. Sie gelten für Neurentner des Jahrgangs 2026 ohne weitere Einkünfte.
Wer eine Betriebsrente bezieht, eine Wohnung vermietet oder eine private Rente ausgezahlt bekommt, muss neu rechnen. Dann kann auch bei 1200 Euro gesetzlicher Monatsrente Einkommensteuer anfallen.
Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 Euro. Gerechnet wird dann aber auch mit den Einkünften beider Partner, und jeder hat seinen eigenen Rentenfreibetrag nach seinem eigenen Rentenbeginn.
Eine Ausnahme gilt seit Januar für Arbeit im Ruhestand. Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und der Job sozialversicherungspflichtig ist. Minijobs, Selbstständige und Beamte fallen nicht darunter.
Einordnung: 1423 Euro liegen unter dem Durchschnitt
Wer die Grenze für eine Entwarnung hält, sollte sie mit realen Rentenhöhen vergleichen.
Ein Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst kommt seit Juli auf 1913,40 Euro brutto im Monat. Laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Altersrente Ende 2024 bei rund 1501 Euro.
Beide Werte liegen über der Marke. Steuerfrei bleibt damit vor allem, wer unterdurchschnittlich verdient hat.
Was Rentner jetzt prüfen sollten
Das Finanzamt kennt die Rentenhöhe längst. Die Rentenversicherung meldet die Daten jedes Jahr automatisch an die Finanzverwaltung.
Wichtig ist die Jahresbruttorente, nicht die Überweisung im Monat. Und eine Aufforderung zur Steuererklärung bedeutet keine Nachzahlung – ausgerechnet wird sie erst im Bescheid.
Für spätere Jahrgänge wird es enger: Ab Rentenbeginn 2027 sind 84,5 Prozent steuerpflichtig, der steuerfreie Anteil sinkt auf 15,5 Prozent. Bis 2058 läuft die Umstellung auf die volle nachgelagerte Besteuerung.
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