Für Wahlberechtigte ist das eine bequeme Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, ohne am Wahltag ins Wahllokal zu gehen. Gleichzeitig erklärt die AfD im Wahlkampf wiederholt, die Briefwahl sei anfällig für Manipulation.
Die Zahlen aus den beiden Großstädten sind deutlich. In Magdeburg lagen laut Pressesprecher Michael Reif zum Stichtag Montag rund 48.300 Briefwahlanträge vor. Bis zum Wahltag rechnet die Stadt mit etwa 55.000 Anträgen.
In Magdeburg sind rund 180.000 Menschen wahlberechtigt. Damit würde annähernd jeder dritte Wahlberechtigte per Post abstimmen. Auch in Halle ist die Nachfrage hoch. Dort gingen nach Angaben von Pressesprecher Drago Bock bereits rund 39.200 Anträge ein. Verschickt hatte die Stadt zuvor etwa 176.000 Wahlbenachrichtigungen.
Der Vergleich mit der vergangenen Wahl macht den Trend sichtbar: Bei der Landtagswahl 2021 registrierte Halle rund 36.800 Briefwähler. Der aktuelle Stand liegt bereits darüber – und der Wahltag ist noch nicht erreicht.
Manipulationsvorwürfe: Was steckt dahinter?
AfD-Vorsitzender Tino Chrupalla und der Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hatten den Verdacht geäußert, bei der Briefwahl könnte es Unregelmäßigkeiten geben. Im ARD-Sommerinterview sprach Chrupalla von möglichen Manipulationen in Pflegeheimen.
Machte im ARD-Sommerinterview sein Misstrauen gegenüber dem Instrument der Briefwahl deutlich: AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla.
© M. Popow/Imago
Belege lieferte er dafür nicht. Er könne zwar konkrete Beispiele nennen, werde dies aber nicht tun, sagte der 51-Jährige. Zur Begründung führte er an, die Vorfälle nicht überprüfen zu können. Aus seiner Sicht sei es dennoch „unstrittig“, dass es solche Fälle gegeben habe.
Ein Argument Chrupallas hält einer Prüfung nicht stand: Er könne keine Anzeige erstatten, weil er nicht selbst dabei gewesen sei. Laut Paragraf 158 der Strafprozessordnung kann eine Straftat bei Staatsanwaltschaft, Polizei oder Amtsgericht angezeigt werden, schrieb die Redaktion der ARD nach dem Interview. Dass der Anzeigende selbst Tatzeuge war, verlangt die Vorschrift nicht.
Diese Schutzmechanismen greifen bei der Briefwahl
Die Behörden weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, die Behauptung, die Briefwahl sei unsicher und leicht manipulierbar, sei nicht neu. „Diese allgemeinen Vorwürfe teile ich nicht und weise sie daher ausdrücklich zurück“, sagte die 61-jährige Juristin, die seit 1992 zehn Wahlen im Land begleitet hat.
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Sie verwies auf mehrere konkrete Kontrollen. Erstens gehen Briefwahlunterlagen ausschließlich an berechtigte Personen. Zweitens darf eine einzelne Person Unterlagen für höchstens vier weitere beantragen. Drittens bestehen die Wahlvorstände aus fünf bis neun Mitgliedern, die sich gegenseitig kontrollieren. Und viertens ist die Auszählung der Briefwahlstimmen öffentlich – sie kann von jedem beobachtet werden, soweit dies störungsfrei möglich ist.
Auch Halles Pressesprecher Drago Bock betonte die rechtliche Grundlage. Der Wahlprozess finde ordnungsgemäß nach der Landesverfassung, dem Landeswahlgesetz, der Landeswahlordnung und dem Wahlprüfungsgesetz statt.
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