Erdbeer-Döner, Zuckerstangenturm, Currywurstbahn: Karls Erlebnis-Dorf in Oberhausen wirbt mit dem Versprechen vom perfekten Familientag.
Am Montagnachmittag endete dieser Familientag mit Streifenwagen, zwei leicht verletzten Frauen und mehreren Strafanzeigen.
Hüpfburg-Streit in Oberhausen: Polizeieinsatz im Freizeitpark am CentrO
Zuerst berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung über den Einsatz am 24. August. Die Polizei selbst sprach in ihrer Mitteilung nur allgemein von einem Freizeitpark, den Standort nannte das Blatt.
Den Ablauf schilderte eine Polizeisprecherin dem Nachrichtenportal t-online. Auslöser seien demnach „Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit spielenden Kindern“ gewesen.
Übersetzt heißt das: Anstehen, Drängeln, Schubsen – die Mikropolitik jeder Hüpfburg dieses Landes.
Vor der Hüpfburg habe sich zunächst ein Wortgefecht entwickelt, das anschließend eskaliert sei, sagte die Sprecherin dem Portal. Beteiligt gewesen seien bis zu zehn überwiegend weibliche Personen im Alter zwischen 23 und 45 Jahren.
Zwei Frauen wurden leicht verletzt. Ein Mann, der schlichten wollte, brachte dabei selbst eine Frau zu Boden.
Die Beamten schrieben mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung und ließen die Beteiligten anschließend gehen. Nun ermittelt die Kriminalpolizei – auch deshalb, weil sich die Schilderungen der Beteiligten widersprechen.
Körperverletzung im Freizeitpark: Was den Beteiligten jetzt droht
Für die einfache Körperverletzung sieht Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Verurteilt ist bislang niemand, es stehen Vorwürfe im Raum.
Dazu kommt eine Formalie: Einfache Körperverletzung wird in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt. Drei Monate haben die Betroffenen dafür Zeit, sonst muss die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung bejahen.
Wo sich Anzeigen wechselseitig gegenüberstehen und zehn Beteiligte zehn Versionen erzählen, enden solche Verfahren häufig mit einer Einstellung, mal gegen Geldauflage.
Schneller geht es beim Hausrecht. Für ein Hausverbot braucht der Betreiber keinen Richter, nur eine Entscheidung an der Kasse.
Karls Erlebnis-Dorf Oberhausen: Freizeitpark mit freiem Eintritt
Der Park ist ein Neuling. Eröffnet wurde er am 22. Juli 2026, auf rund 46.000 Quadratmetern, allein der erste Bauabschnitt kostete etwa 45 Millionen Euro.
Es ist das achte Erlebnis-Dorf des Unternehmens und das erste mitten in einer Großstadt, gebaut auf dem lange verwaisten Gelände des früheren CentrO-Parks neben Deutschlands größtem Einkaufszentrum.
Das Gelände selbst kostet keinen Eintritt, bezahlt wird für Fahrgeschäfte und Mitmach-Aktionen. Diese niedrige Schwelle ist das Geschäftsmodell – und sie sorgt an Sommertagen für volle Wege und lange Schlangen.
Karls bei Berlin: Elstal, Erdbeershuttle und ein Resort bis 2035
Berliner Familien kennen die Kulisse. In Elstal an der Döberitzer Heide, gut eine halbe Stunde hinter Spandau, betreibt Karls seit Jahren ein Erlebnis-Dorf, erreichbar per Erdbeershuttle ab Zoologischer Garten.
Ein riesiges Hüpfkissen gehört auch dort zum Standardprogramm.
Und es wird größer: Auf dem Areal der früheren Löwen-Adler-Kaserne plant Firmenchef Robert Dahl ein Resort mit fünf Themenhotels und rund 4000 Betten, fertig bis 2035. Für 2027 ist ein Bibi-und-Tina-Freizeitpark angekündigt.
Je größer die Parks, desto länger die Schlangen an der Hüpfburg.
Vor den Augen der Kinder: der unangenehme Teil der Geschichte
Am Ende rückte die Polizei aus, weil Erwachsene sich vor einer Hüpfburg nicht einig wurden. Die Kinder standen daneben und sahen zu.
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