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Trabrennbahn Karlshorst: Der jetzt einsehbare Bebauungsplan wirft viele Fragen auf

Der Entwurf sieht den Bau von rund 700 Wohnungen, Gewerbeeinrichtungen und neuen Straßen vor. Das birgt Konfliktpotenzial, warnt der Autor.

Götz Frommer
8 Min
Die Trabrennbahn Karlshorst: Was bleibt von ihr übrig, wenn sie von Wohnungen, Verkehr, Freizeitbetrieb und Nutzungskonflikten umgeben ist?

Die Trabrennbahn Karlshorst: Was bleibt von ihr übrig, wenn sie von Wohnungen, Verkehr, Freizeitbetrieb und Nutzungskonflikten umgeben ist?

© Schöning/Imago

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Der jetzt offengelegte und bis einschließlich 25. September einsehbare B-Plan-Entwurf 11-178 zeigt unmissverständlich, wohin die Reise gehen soll: Aus der Trabrennbahn Karlshorst soll ein Bauquartier mit etwa 700 Wohnungen, Gewerbe, neuen Straßen, Sportflächen und Veranstaltungsnutzungen werden. Pferdesport, Reittherapie, Natur und Denkmal bleiben zwar auf dem Papier erhalten, künftig aber eingeengt zwischen Wohnhäusern, Verkehrsflächen und neuen Nutzungskonflikten.

Das ist kein bloßer Plan zur Sicherung der Trabrennbahn. Er bedeutet die tiefgreifende Umgestaltung eines der letzten großen zusammenhängenden Freiräume in Karlshorst. Auf rund 41 Hektar soll ein Ort, der bislang Pferdesportanlage, Denkmalensemble, Therapiezentrum, Veranstaltungsfläche, Biotopverbund und Übergang zur Wuhlheide zugleich ist, zu einem dicht genutzten Stadtquartier werden.

Der Entwurf ermöglicht je nach Variante etwa 656 bis 736 Wohnungen. Hinzu kommen Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie, neue Verkehrsflächen, Sportanlagen, Stellplätze und weitreichende Veranstaltungsoptionen. Das ist keine vorsichtige Ergänzung des Bestands. Wohnungsbau und bauliche Nutzung sollen künftig den Rahmen setzen, in dem Pferdesport, Natur und Erholung noch Platz finden müssen.

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht, ob die Trabrennbahn formal erhalten bleibt, sondern: Was bleibt von ihr übrig, wenn sie von Wohnungen, Verkehr, Freizeitbetrieb und Nutzungskonflikten umgeben ist? Im Stadtentwicklungsplan StEP 2040 sind für den Standort bereits 1000 bis 2000 Wohnungen vom Bezirk angemeldet und geplant.

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Was Pferde eigentlich bräuchten

Pferde sind Fluchttiere. Sie brauchen Bewegungs- und Auslaufflächen, sichere Wege, ruhige Rückzugsbereiche und einen Betriebsablauf, der nicht dauerhaft durch Lärm, Baustellen, Verkehr und Besucherdruck beeinträchtigt wird. Während ihrer Ruhephasen müssen störende Einflüsse auf ein Minimum begrenzt werden. Das ist kein Luxus, sondern ein grundlegender Maßstab für artgerechte Pferdehaltung.

Der B-Plan liefert keinen überzeugenden Nachweis, wie diese Anforderungen in einem verdichteten Bau- und Veranstaltungsumfeld langfristig gesichert werden sollen. Zwar bleiben große Sondergebiete für Pferdesport, Sport und Freizeit vorgesehen. Doch ein Sondergebiet ist noch kein Schutzraum.

Gerade dort schafft der Plan weitreichende bauliche Spielräume. Große Teile der Fläche können baulich oder durch Nebenanlagen genutzt werden; in mehreren Bereichen fehlen eng gesetzte Baugrenzen. Das schafft Flexibilität für Gebäude, Stellplätze und Funktionsanlagen, aber keine Sicherheit für dauerhaft ruhige Auslauf-, Koppel- und Rückzugsflächen.

Ein ernsthafter Plan müsste zuerst beantworten: Welche Flächen bleiben dauerhaft frei? Wo liegen Ruhebereiche? Wie werden Trainings-, Stall- und Koppelwege geschützt? Welche Mindestabstände gelten zu Wohnungen, Straßen, Veranstaltungen und Sportanlagen? Und wie wird verhindert, dass der Pferdesport später wegen Beschwerden aus der neuen Nachbarschaft eingeschränkt wird? Auf diese Fragen gibt der B-Plan keine belastbare Antwort.

Wohnungen im Lärmraum

Besonders widersprüchlich ist die geplante Bebauung entlang der Treskowallee. Die Hauptvariante sieht urbane Gebiete mit Wohnen, Dienstleistungen, Gastronomie, Handwerk und Gewerbe vor; die Nebenvariante allgemeine Wohngebiete. Sie ist nicht kleiner oder schonender, sondern ermöglicht sogar mehr Geschossfläche.

Doch die Treskowallee ist bereits heute erheblich verlärmt. Die Planunterlagen bestätigen, dass in Straßennähe nachts Werte erreicht werden, die die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten. Im geplanten allgemeinen Wohngebiet WA 2 gibt es laut Entwurf keine Gebäudeseite, an der der nächtliche Orientierungswert vollständig eingehalten wird.

Die Konsequenz lautet nicht: Dort wird kein allgemeines Wohngebiet geplant. Vorgesehen sind Spezialfenster, lärmoptimierte Grundrisse und verglaste Balkone. Balkone, Loggien und Terrassen entlang der Treskowallee sollen in einem breiten Bereich grundsätzlich verglast werden, soweit keine lärmabgewandte Außenwohnfläche vorhanden ist. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis. Wer für normales Wohnen verglaste Außenräume und technische Innenpegellösungen benötigt, schafft keine hohe Wohnqualität, sondern versucht, eine problematische Lage gerade noch bewohnbar zu machen.

Die Mischvariante mit urbanen Gebieten ist planerisch weniger widersprüchlich: Eine Hauptverkehrsstraße kann ein gemischter Ort für Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnen sein. Die Nebenvariante mit allgemeinem Wohnen verschärft den Grundkonflikt: Wohnruhe soll dort entstehen, wo sie nur technisch simuliert werden kann.

So soll der Pferdesportpark Karlshorst laut Bebauungsplan 11-178 mal aussehen.

So soll der Pferdesportpark Karlshorst laut Bebauungsplan 11-178 mal aussehen.

© Ligne Architekten

Veranstaltungen werden zum Störfall

Die Trabrennbahn soll zugleich stärker als Kultur-, Freizeit- und Veranstaltungsort genutzt werden. Die denkmalgeschützte Tribüne, Freiflächen und Parkbereiche sollen für Sport, Kultur, Gastronomie, Märkte und Veranstaltungen offenstehen.

Doch auch hier dokumentiert der Plan seinen eigenen Widerspruch. Wegen des Verkehrslärms an der Treskowallee sollen Wohnungen möglichst zur straßenabgewandten Seite orientiert werden. Genau diese Seite ist aber der Rennbahn, der Tribüne und den Veranstaltungsflächen zugewandt. Die Wohnungen geraten damit zwischen zwei Lärmquellen: Verkehr auf der einen, Rennbahn- und Veranstaltungslärm auf der anderen Seite.

Die logische Folge sind Einschränkungen. Nächtliche Veranstaltungen auf den Außenflächen sollen begrenzt, „wenig störende“ Freiluftveranstaltungen mit Beschallung nur tagsüber möglich sein. Was heute als lebendige Nutzung des historischen Rennbahngeländes gedacht ist, wird morgen zum Konfliktthema mit den neuen Bewohnern.

Dieses Muster kennt Berlin zur Genüge: Erst wird an einen besonderen Ort herangebaut. Dann gelten die bisherigen Nutzungen als störend. Es folgen Beschwerden, Auflagen, verkürzte Zeiten und Einschränkungen. Am Ende bleibt ein Ort zurück, der weder eine wirklich funktionierende Wohnadresse noch ein uneingeschränkt nutzbarer Veranstaltungs- und Pferdesportstandort ist. Noch schlimmer: Der Carlsgarten wird abgewertet und zusätzlich in die verkehrliche Erschließung einbezogen.

Die Trabrennbahn braucht Freiflächen, Lärmreserven und Entwicklungsspielraum in einem fachlich sinnvollen Planungszusammenhang. Wer sie mit Wohnbebauung umstellt, baut ihre spätere Einschränkung beziehungsweise ihre totale Verwertung gleich mit ein.

Natur wird zur Verhandlungsmasse

Die Trabrennbahn ist nicht nur Rennbahn und Sportanlage. Sie ist ein ökologisch hochsensibler Raum. Trockenrasen, Gehölze, Koppeln, Rohrlake, Feuchtbereiche und die Nähe zur Wuhlheide bilden einen seltenen Biotopverbund, insbesondere an der Bezirksgrenze zu Treptow-Köpenick. Dort leben und brüten zahlreiche geschützte und gefährdete Arten.

Erfasst wurden unter anderem Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen, Heldbock und Rote Waldameisen. Die offene Struktur aus Koppeln, Grünflächen, Stallanlagen, Gehölzen und Randbereichen macht das Gebiet für Tiere wertvoll.

Der Entwurf hebt sensible Grünflächen und Biotope zwar hervor. Zugleich räumt er ein, dass gesetzlich geschützte Biotopstrukturen verloren gehen können. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ist noch nicht abgeschlossen. Zentrale Maßnahmen – Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung, Freiflächengestaltung und Ausgleich – sollen erst später konkretisiert werden.

Das ist die falsche Reihenfolge. Erst werden große Bau- und Nutzungsoptionen geplant; später soll geklärt werden, wie viel Natur verloren geht und wie das ausgeglichen werden kann. Naturschutz wird damit vom Ausgangspunkt der Planung zu einem nachträglichen Ausgleichsposten.

Das Gelände liegt teilweise im Wasserschutzgebiet Wuhlheide-Kaulsdorf. Jede zusätzliche Versiegelung und jeder Eingriff in Boden und Wasserhaushalt müssen deshalb besonders kritisch geprüft werden. Wer die Rohrlake stärken und den Wasserhaushalt schützen will, darf offene Flächen nicht zugleich zur Reserve für Gebäude, Stellplätze und Infrastruktur erklären.

Die beste Schwammstadt-Maßnahme ist nicht das begrünte Dach auf einem Neubau. Die beste Schwammstadt-Maßnahme ist eine Fläche, die nicht versiegelt wird.

Der übergangene Auftrag

Die Karlshorster Debatte begann nicht mit dem jetzt offengelegten B-Plan. Bereits 2021 wurde der Einwohnerantrag „Keine Zerstörung der Trabrennbahn“ gestartet. Mehr als 2000 Menschen unterstützten ihn. Der Antrag forderte nicht bloß, Wohnungsbau abzulehnen, sondern ein schlüssiges Konzept für die Zukunft der Trabrennbahn: Wie kann sie als Pferdesport-, Natur-, Therapie-, Kultur- und Erholungsort dauerhaft betrieben werden?

Fünf Jahre später liegt ein B-Plan vor, der diese Frage nicht beantwortet, sondern umgeht. Pferdesport, Natur und Reittherapie werden zwar erwähnt und teilweise gesichert. Zum Ausgangspunkt der Planung werden sie aber nicht. Dieser bleibt die bauliche Verwertung.

Wo die frühere Kritik aus Karlshorst in den Entwurf eingeflossen ist, bleibt zudem unklar. Es gibt Artenschutzkartierungen, Grünflächen, Lärmschutzmaßnahmen und einzelne Sicherungen für Reittherapie und Denkmale. Eine nachvollziehbare öffentliche Darstellung, welche Einwendung zu welcher Änderung geführt hat, fehlt bislang.

Domäne Karlshorst statt Bauquartier

Es gibt eine Alternative zur Wohnbebauung: Domäne Karlshorst. Die Idee orientiert sich an der Domäne Dahlem. Dort werden Geschichte, Bildung, Natur, Gastronomie und öffentliche Nutzung nicht als Konkurrenz, sondern als gemeinsamer Auftrag verstanden. Übertragen auf Karlshorst könnte die Trabrennbahn ein dauerhafter öffentlicher Ort für Pferdesport, Natur, Kultur, Therapie, Bildung, Freizeit und soziale Infrastruktur werden.

Eine solche Domäne braucht ein professionelles Betriebs-, Eigentums- und Finanzierungskonzept. Genau darin liegt jedoch die politische Aufgabe: nicht nur Baurecht für Wohnungen zu schaffen, sondern einen einzigartigen Ort langfristig für die Stadt zu sichern.

Das seit dem 21. August 2026 zugelassene Bürgerbegehren des Vereins Karlshorst e.V. greift diese Richtung auf. Es lautet: „Das Bezirksamt wird ersucht, dass die Planungsziele des Bebauungsplans 11-178 Trabrennbahn Karlshorst dahingehend geändert werden, dass die Fläche ausschließlich als ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Grün-, Sport-, Kultur- und Freizeitnutzung für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes festgesetzt wird, sodass die bislang vorgesehenen Wohn- und Gewerbeflächen entfallen.“

Das ist die richtige Frage für Karlshorst: Soll die Trabrennbahn eine Restfläche zwischen neuen Häusern sein oder ein dauerhaft gesicherter Ort für Pferde, Natur, Kultur und Erholung? Der jetzt offengelegte B-Plan beantwortet diese Frage bisher zugunsten der Bebauung. Karlshorst sollte sich damit nicht abfinden.

Götz Frommer ist Vorsitzender und Mitgründer des gemeinnützigen Vereins Karlshorst e.V. Der Verein beschäftigt sich unter anderem seit sieben Jahren intensiv mit der Entwicklung der Trabrennbahn (www.karlshorst.de).

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

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