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Corona-Aufarbeitung in Sachsen: Mehr Zwangsplätze für Quarantäne-Verweigerer als bisher bekannt

Sachsen brachte Quarantäne-Verweigerer, darunter einen 14-Jährigen, während der Pandemie zwangsweise unter. Offenbar wurden dafür mehr Plätze geschaffen als bisher bekannt.

Claudia Lord
Claudia Lord
4 Min
Das Fachkrankenhaus Arnsdorf hielt ebenfalls Plätze zur Zwangsunterbringung während der Pandemie bereit.

Das Fachkrankenhaus Arnsdorf hielt ebenfalls Plätze zur Zwangsunterbringung während der Pandemie bereit.

© imago stock&people

Es ist ein dunkles Kapitel der neueren Geschichte, in dem Informationen nur scheibchenweise frei gegeben werden: Die Aufarbeitung der Maßnahmen während der Corona-Pandemie. In Sachsen machen vor allem die Parlamentarier der AfD und des BSW Druck im Untersuchungsausschuss, der heute wieder tagte.

Sie hatten ihn vor knapp zwei Jahren auch eingefordert. Denn mit dem Ausschuss werden den Mitgliedern auch weitgehendere Rechte zur Einsicht von Dokumenten eingeräumt, die sonst unter Verschluss geblieben wären. Und die belegen jetzt neue Erkenntnisse zum Umfang der geplanten Zwangsunterbringung von Quarantäne-Verweigerern bzw. Menschen, die sich nicht an Absonderungsanordnungen hielten.

Die Landtagsabgeordneten Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht (BSW) präsentierten ein bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument, aus dem hervor geht, dass nicht nur das Fachkrankenhaus Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen zur Zwangsunterbringung vorgesehen waren.

Bisher war nur bekannt, dass Sachsen in Arnsdorf 2020 sechs Plätze vorbereiten lassen hat. Eine interne Verfahrensanweisung sah Medienberichten zufolge Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen vor. Sozialministerin Petra Köpping hatte entsprechende Berichte einst als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen.

Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, will die „Abläufe und Entscheidungen so vollständig wie möglich aufklären“. Dazu gehöre, Dokumente auszuwerten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege nachzuvollziehen und bislang nicht öffentlich bekannte Sachverhalte transparent zu machen. „Genau dafür wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“

Junger Lausitzer wurde 12 Tage festgehalten

In dem Zusammenhang wurden nun auch weitere Details zur Zwangsunterbringung einer 14-jährigen Person in speziell dafür geschaffenen Räumen in unmittelbarer Nachbarschaft der Justizvollzugsanstalt in Dresden bekannt. Der Jugendliche kam nach Recherchen des Sozialministeriums aus dem Landkreis Bautzen. Er wurde vom 29. April bis 9. Mai 2021 am Hammerweg 26 untergebracht.

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Wer diese Unterbringung angewiesen hat, ob vorher mildere Mittel der Disziplinierung geprüft wurden und ob letztendlich ein Familiengericht involviert war, bevor der Minderjährige dorthin gebracht wurde, „können wir nicht beantworten“, so eine Sprecherin des Sozialministeriums auf Anfrage der OAZ. „Wir sind schlicht nicht zuständig. Die Einweisung erfolgte auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes und wurde von den Kommunen und Landkreisen umgesetzt“, so die Sprecherin weiter.

Der Landkreis Bautzen wiederum antwortet auf die Anfragen der OAZ, wie es zur Unterbringung des Jugendlichen kam: „Die geschilderten Umstände sind uns nicht bekannt. Nach unserer derzeitigen Kenntnis liegen in unserem Landkreis keine Informationen vor, die eine Zuordnung dieser Unterbringungsmaßnahme zu unserem Zuständigkeitsbereich bestätigen“, so eine Sprecherin.

Im Anschluss daran wurden noch drei weitere Personen im Alter von 21 Jahren (4 Tage im Mai 2021), von 26 Jahren (14 Tage im Januar 2022) und 62 Jahren (9 Tage im März 2022) am Dresdner Hammerweg festgehalten.  Woher diese kamen, ist weiterhin unbekannt. Die „Ermächtigung der Unterbringung“ habe sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Darin sei „die Möglichkeit der Unterbringung von Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern im Sinne des $ 2 Nummern 6 und 7 IfSG ist in $ 30 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 IfSG ausdrücklich geregelt“, so das Innenministerium.

Vor allem Kinder litten unter der Kontaktsperre während der Corona-Pandemie.

Vor allem Kinder litten unter der Kontaktsperre während der Corona-Pandemie.

© Markus Wächter / Waechter

Die Fälle zeigen: Die Spurensuche ist mühsam, der Informationsaustausch zwischen den Behörden bis heute offenbar mangelhaft. Nur Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Hessen bemühten dafür als einzige einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. In acht weiteren Bundesländern gibt es Enquete-Kommissionen und Sonderausschüssen mit weniger Recherche-Rechten. In Bremen, Hamburg, Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es gar keine speziellen Gremien, die sich mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigen.

„Wir wollen einen Politikstil, der Transparenz nicht nur verspricht, sondern herstellt. Dazu gehört auch, Entscheidungen aus der Vergangenheit offenzulegen und nachvollziehbar zu machen. Politik muss bereit sein, Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen zu übernehmen. Wir wollen im Untersuchungsausschuss Aufklärung“, sagt Jens Hentschel-Thöricht (BSW).

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