Die Rentenkommission der Bundesregierung hat empfohlen, das Renteneintrittsalter über die bekannte Grenze von 67 Jahren hinaus anzuheben. Wer 1965 oder später geboren ist, müsste demnach länger arbeiten als bisher vorgesehen.
Der Vorschlag ist eine von 33 Maßnahmen, mit denen die Regierung die gesetzliche Rente umbauen will – dazu zählt etwa auch die sogenannte Schwedenrente.
Eine Modellrechnung auf Basis der aktuellen Pläne zeigt, wie sich die Regelaltersgrenze Jahrgang für Jahrgang verschieben könnte – im Extremfall bis auf 70 Jahre. Fest steht das allerdings nicht: Ein exaktes Regelwerk existiert laut den Vorschlägen noch nicht und soll immer wieder angepasst werden.
Rente mit 67 war erst der Anfang
Bislang gilt: Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre. Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den einheitlich die 67 gilt.
Neu ist der Plan, das Renteneintrittsalter darüber hinaus zu erhöhen. Ab 2032 soll es weiter steigen – betroffen wären alle Jahrgänge ab 1965 und jünger. Der Grund dahinter: Weil die Lebenserwartung steigt, sollen möglichst viele Menschen länger arbeiten.
Wie stark steigt das Rentenalter? Die 2:1-Regel
Die Anpassung soll einer festen Formel folgen, der sogenannten 2:1-Regel. Ein zusätzliches Jahr an gewonnener Lebenserwartung wird im Verhältnis zwei zu eins aufgeteilt: acht Monate längeres Arbeiten, vier Monate längerer Rentenbezug.
Nach aktuellen Daten liefe das auf eine Erhöhung von rund sechs Monaten alle zehn Jahre hinaus, wie es in den Vorschlägen heißt. Damit die Betroffenen planen können, soll die genaue Altersgrenze mit einem Vorlauf von mindestens fünf Jahren feststehen.
Modellrechnung: Was Ihr Jahrgang bedeuten könnte
Wie sich das konkret auswirken würde, zeigt eine Modellrechnung, die die aktuellen Annahmen fortschreibt. Sie ist kein beschlossenes Gesetz, sondern eine Hochrechnung. Eine Auswahl:
Eine Modellrechnung zeigt den möglichen Renteneintritt.
© BLZ
Rente mit 63 vor dem Aus – das plant Kanzler Merz
Parallel will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die „Rente mit 63“ abschaffen, also die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. „Alle Anreize zur Frühverrentung“ müssten beendet werden, sagte er nach einer Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg.
Härtefälle sollten berücksichtigt werden, im Osten wie im Westen. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung werde es nicht geben – „das hat's noch nie gegeben“, so Merz. Die Reform soll im Herbst in zwei Schritten kommen.
Die Rentenkommission empfiehlt, die Kopplung an ein festes Mindestalter zu streichen und das Eintrittsalter stattdessen an die Lebenserwartung zu binden.
Was heute schon gilt
Aktuell können besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei vorzeitig in Rente – ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Wer 35 Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 63 gehen, zahlt dann aber Abschläge von 0,3 Prozent je Monat. Für den Jahrgang 1963 summiert sich das laut Deutscher Rentenversicherung auf 13,8 Prozent.
Warum drei Ost-Ministerpräsidenten Widerstand leisten
Gegen das Aus stemmen sich drei ostdeutsche CDU-Regierungschefs: Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen). In einem gemeinsamen Forderungskatalog heißt es: „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.“ Den Osten sehen sie als „Frühwarnsystem der Republik“: Betriebsrenten seien selten, private Vorsorge oft kaum möglich, die gesetzliche Rente häufig die einzige Säule.
Merz bleibt bei Abschaffung der Rente mit 63: Auch gegen Widerstand aus dem Osten
Rente nach 45 Beitragsjahren: Was der neue Plan für Sie bedeutet
Merz zeigte sich „erstaunt“ über die Kritik – ihr hätten die Fakten gefehlt. Er gehe davon aus, die Ministerpräsidenten überzeugen zu können.
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