Steuerreform

Kabinett beschließt Einkommensteuerreform: Entwurf sieht höheren Grundfreibetrag und mehr Kindergeld vor

Union und SPD wollen bei der Einkommenssteuer Erleichterungen für Millionen Haushalte schaffen. Das Paket startet nun in die konkrete Gesetzgebung.

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Einkommenssteuerreform von Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, auf den Weg gebracht.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Einkommenssteuerreform von Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, auf den Weg gebracht.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil auf den Weg gebracht. Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen die vorgesehenen Entlastungen ab 2028 ein jährliches Volumen von zehn Milliarden Euro erreichen. Zielgruppe sind vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Klingbeil, der zugleich SPD-Chef ist, konnte an der Kabinettssitzung nicht persönlich teilnehmen. Grund war eine verzögerte Rückreise aus den USA infolge eines Flugzeugschadens. Er verwies darauf, dass es angesichts gestiegener Preise etwa für Lebensmittel und Energie wichtig sei, die große Mehrheit in Deutschland zu entlasten.

Klingbeil verteidigt Umfang der Entlastungen

Konkret sieht die Reform einen höheren Grundfreibetrag vor, also jenen Betrag, ab dem überhaupt Einkommensteuer fällig wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.600 Euro greifen und damit später einsetzen als bislang. Angehoben werden zudem das Kindergeld sowie die Pauschale für berufsbedingte Ausgaben. Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer für hohe Einkommen etwas früher einsetzen als bisher.

Auf Kritik am Volumen der geplanten Maßnahmen reagierte Klingbeil mit einem Rechenbeispiel: „Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden.“

Der Gesetzentwurf wird nun in Bundestag und Bundesrat weiter beraten. Nach dem Zeitplan der Koalition soll die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, bevor die volle Entlastungswirkung ein Jahr später ihren angestrebten Umfang erreicht.

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