Zu vier Jahren und drei Monaten Haft wurde im Juni 2025 ein Lackierer aus dem Dresdner Ortsteil Langebrück verurteilt. Er hatte ein Jahr zuvor Briefwahlunterlagen im großen Stil gefälscht und zwar zugunsten der Freien Sachsen, für die der damals 44-Jährige selbst kandidierte und zeitweise Mitglied im Ortschaftsrat wurde. Die Ermittler konnten Michael S. Manipulationen in 126 Fällen bei der Landtagswahl und 154 Fällen bei der Kommunalwahl nachweisen. Ein Geständnis zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde zu seinen Gunsten ausgelegt.
Dort gab der Wahlbetrüger an, der Film „Catch me, if you can“ hätte ihn inspiriert. Er selbst hat die bereits ausgefüllten Briefwahlunterlagen jeweils aus den Kästen der Deutschen Post geholt, ob mit einem gefundenen oder nachgebauten Briefkastenschlüssel, konnte nicht abschließend geklärt werden.
Der Lackierer öffnete die Briefe, überklebte bereits gesetzte Kreuze für die Erst- und Zweitstimme und wählte stattdessen die Freien Sachsen aus. Wieder fein säuberlich verschlossen brachte er die Briefe dann zurück in die Postkästen.
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Der Betrug fiel unmittelbar am 2. September 2024, dem Tag nach der Landtagswahl, auf, an dem die Briefwahlstimmen ausgezählt wurden. Wahlhelfer spürten beim Anfassen der Stimmzettel ungewöhnliche Verdickungen. Bei genauerem Hinsehen im Gegenlicht erkannten sie, dass die ursprünglichen Kreuze der Wähler akribisch mit kleinen Papierschnipseln überklebt worden waren. Es fiel auf, dass die Stimmzettel auf identische Weise manipuliert wurden und jeweils ein neues Kreuz bei den Freien Sachsen trugen.
Die Wahlleitung informierte das Landeskriminalamt Sachsen, dessen Sonderkommission Soko Rex die Ermittlungen übernahm und den Täter Michael S. wenig später anhand von DNA-Spuren und Fingerabdrücken auf den Zetteln überführte.
Das war nicht weiter schwer, denn Michael S. war bereits vor dem Wahlbetrug polizeibekannt. 16 Vorstrafen zählt seine Akte, unter anderem wegen Diebstahls, Urkundenfälschung sowie Betrugs, Brandstiftung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der vorsitzende Richter bezeichnete damals das Vorleben von Michael S. als „Streifzug durchs Strafgesetzbuch“ und begründet damit auch das Strafmaß.
Vergessene Briefwahlunterlagen
Der Wahlbetrug hatte keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Landtagswahlen. Die Stimmen sind für ungültig erklärt worden. Die zuständige Landesdirektion Sachsen entschied im Oktober 2024, dass auch die Kommunalwahl nicht wiederholt oder korrigiert wird, unter anderem weil die gesetzlichen Einspruchsfristen für die Juni-Wahl bereits abgelaufen waren. Michael S. behielt sein Mandat im Ortschaftsrat Langebrück zunächst rein formell weiter und verlor es erst mit seiner strafrechtlichen Verurteilung im Juni 2025. Es gibt einen Nachrücker der Freien Sachsen.
Im vogtländischen Plauen kam es bereits im Jahr 2014 bei der Wahl des Oberbürgermeisters zu einer aufsehenerregenden Briefwahl-Panne. Bei der Wiederwahl des damaligen FDP-Oberbürgermeisters Ralf Oberdorfer fand man Tage nach dem ersten Wahlgang in einem Büroschrank im Rathaus rund 300 nicht geöffnete Briefwahl-Briefe in einem Karton. Damals hieß es, es sei wohl ein Fehler der Poststelle gewesen, die eingegangene Wahlbriefe nicht - wie vorgesehen - in eine Wahlurne geworfen, sondern in besagten Schrank gestellt hatte.
Weiterhin gab es zu dieser Wahl im Vorfeld des zweiten Wahlgangs Knatsch. Denn 179 beantragte Briefwahlunterlagen wurden gar nicht verschickt. Per Bote wurden diese am Freitag vor der Wahl den Antragstellern dann doch noch zugestellt, einige entschlossen sich, darauf zu verzichten und lieber an der Urnenwahl teilzunehmen.
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Die Folge der Briefwahlpanne mit den nicht gezählten Wahlbriefen war eine Sondersitzung des Gemeindewahlausschusses, eine Nachauszählung gemäß Anordnung der Rechtsaufsicht und eine erneute Ergebnisbekanntmachung. Auf das Endergebnis hatte die erste Wahlpanne seit 20 Jahren aber keine Auswirkungen. Die Ergebnisse wurden durch die nachgezählten Wahlbriefe nur marginal verändert. Am Schluss wurde Oberdorfer für eine dritte Amtszeit im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.
2019 gab es zur Stadtratswahl Plauen dann Fehler auf dem Wahlzettel, die erst auffielen, als die Wahlunterlagen schon an Briefwähler versandt waren. Ein falscher Vorname und eine falsche Tätigkeitsbezeichnung sorgten für einen Stopp der Versendung der Unterlagen und einen Neudruck aller Stimmzettel.
Auch in Sachsen-Anhalt sind Manipulationen bei der Briefwahl nicht erst heute Thema. 2014 sorgte der Stendaler Wahlbetrug für Schlagzeilen. Der CDU-Politiker Holger G. fälschte systematisch mehr als 150 Vollmachten vermeintlicher Wähler zu seinen Gunsten. Begünstigt wurden die Taten offenbar durch das Mitwirken eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung, der weit mehr Briefwahlunterlagen an eine einzelne Person herausgab, als gesetzlich zulässig gewesen wäre.
Es gab zunächst eine Wiederholung der Briefwahl. Da aber erneut Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde die Stadtratswahl von Stendal im Juni 2015 komplett wiederholt. Der Skandal führte zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im sachsen-anhaltinischen Landtag. Der damalige Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) musste im Zuge der Affäre zurücktreten und Holger G. wurde wegen Wahlfälschung und Urkundenfälschung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Nur stichprobenartige Kontrollen
Um solche Manipulationen zu erschweren, wurden das Landeswahlgesetz und die Wahlordnungen in Sachsen-Anhalt in entscheidenden Punkten angepasst. Es gibt eine strikte Begrenzung von Vollmachten. Eine dritte Person darf seither maximal für vier andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen. Zuvor gab es Grauzonen oder mangelnde Kontrollen, die das Einsammeln von Hunderten Unterlagen ermöglichten.
Wer Unterlagen für eine andere Person abholt, muss schriftlich an Eides statt versichern, dass er dazu berechtigt und bevollmächtigt ist. Eine Falschangabe zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Und die Wahlämter wurden dazu verpflichtet, Vollmachten und Unterschriften auf den Anträgen stichprobenartig und bei Verdachtsmomenten direkt mit den Daten im Melderegister abzugleichen. Zudem wurden die Briefwahlvorstände personell aufgestockt und bestehen aus fünf bis neun Mitgliedern, die sich bei der Öffnung und Auszählung der Wahlbriefe gegenseitig kontrollieren, um das Vier-Augen-Prinzip zu wahren.
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