Landtagswahl

Wahlfälschung in Dessau? Verfassungsrechtler: Briefwahl nur eingeschränkt überprüfbar

Briefwahl ist heute deutlich leichter möglich als noch vor 15 Jahren. Verfassungsrechtler Boehme-Neßler hält das für problematisch und fordert frühere Hürden zurück.

3 Min
Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung stellt die Briefwahlunterlagen für die Briefwähler zusammen.

Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung stellt die Briefwahlunterlagen für die Briefwähler zusammen.

© Matthias Bein/dpa

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Für den Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler muss der Fall möglichst noch vor dem Wahltag aufgeklärt werden. „In einer solchen Situation sollte die Staatsanwaltschaft nicht bis nach der Wahl abwarten, sondern möglichst schnell mit den Ermittlungen beginnen“, sagt er dieser Zeitung. „Der Staat muss alles tun, damit mögliche Fehler frühzeitig aufgedeckt werden.“

Ausgangspunkt ist ein Fall in der Dessauer Seniorenresidenz „Marthahaus“. Der Bevollmächtigte einer 95-jährigen, an Demenz erkrankten Bewohnerin hatte sich nach ihren Wahlunterlagen erkundigt. Eine Mitarbeiterin soll ihm zunächst gesagt haben, diese seien vernichtet worden. Im Wahlbüro erfuhr er anschließend nach eigener Darstellung, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen für seine Tante beantragt worden seien und sie angeblich bereits gewählt habe. Wer die Unterlagen beantragt und die Stimme tatsächlich abgegeben hat, ist bislang ungeklärt. Der Mann stellte über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt.

Auch Demenz schließt Wahlrecht nicht aus

Die Demenzerkrankung der Frau steht ihrem Wahlrecht nicht entgegen. „Auch Demente, die einen Betreuer haben, dürfen selbst wählen“, sagt Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg. Zulässig sei Hilfe bei der Stimmabgabe. „Man darf aber nicht die Wahlentscheidung übernehmen. Wenn das passiert, ist es strafbar.“

Selbst wenn sich der Verdacht in Dessau bestätigen sollte, wäre nach Einschätzung Boehme-Neßlers nicht automatisch die gesamte Landtagswahl infrage gestellt. „Wenn ein Wahlfehler passiert ist, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage: Hat dieser Wahlfehler Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments?“, sagt er: „Die Rechtsprechung spricht von Mandatsrelevanz.“

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Briefwahl ohne Begründung erst seit 2010

Die Briefwahl war früher stärker eingeschränkt. Auf Bundesebene musste ein Wähler bis 2008 einen Grund angeben, warum er nicht ins Wahllokal gehen konnte. Die Große Koalition aus Union und SPD schaffte diese Voraussetzung unter anderem mit der Begründung ab, die Angaben seien kaum überprüfbar und verursachten vor allem Bürokratie. Sachsen-Anhalt folgte 2010 mit einer neuen Landeswahlordnung unter dem damaligen Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Dass die Lockerung die Wahlbeteiligung erhöht hat, lässt sich aus den folgenden Wahlen nicht ablesen.

Boehme-Neßler will die frühere Hürde zurück. „Im Wahllokal kann kontrolliert werden, ob persönlich, frei und geheim gewählt wird. Bei der Briefwahl kann das nur sehr eingeschränkt überprüft werden.“ Gleichzeitig ermögliche die Briefwahl Menschen die Teilnahme, die sonst möglicherweise nicht wählen könnten. „Ich bin deshalb dafür, die Briefwahl wieder stärker auf Ausnahmefälle zu beschränken.“

Eine hohe Briefwahlquote oder die bloße Vermutung möglicher Manipulationen reicht nach seiner Einschätzung allerdings nicht aus, um eine Wahl juristisch infrage zu stellen. Dafür braucht es konkrete Wahlfehler.

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