Zwei bislang wenig beachtete Urteile aus den Niederlanden könnten für den russischen Energiekonzern Gazprom weitreichende Folgen haben. Das Berufungsgericht Den Haag hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Staatenimmunität der Russischen Föderation einer Vollstreckungsklage gegen Gazprom nicht grundsätzlich entgegensteht. Damit kommen zwei ukrainische Unternehmen ihrem Ziel näher, Schadenersatzurteile gegen Gazprom in den Niederlanden vollstrecken zu lassen.
Die Entscheidungen stammen bereits vom 9. Juni 2026, werden aber erst jetzt breiter medial aufgegriffen. Die Urteile liegen der Berliner Zeitung vor. Das Gericht hob in beiden Fällen Entscheidungen der Vorinstanz auf und verwies die Verfahren zurück an das Bezirksgericht Den Haag. Dort muss nun inhaltlich geprüft werden, ob die ukrainischen Urteile in den Niederlanden anerkannt und vollstreckt werden können. Eine endgültige Erlaubnis zur Vollstreckung ist damit noch nicht verbunden.
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Gazprom beruft sich auf Russlands Immunität
Einer der Fälle betrifft das ukrainische Agrarunternehmen Farm Syu Zhnyva aus Odessa. Das Unternehmen lagerte vor Beginn der russischen Invasion Getreide in Silos in den Regionen Saporischschja und Cherson. Nach den im niederländischen Urteil wiedergegebenen Angaben musste Zhnyva die Silos nach der russischen Besetzung verlassen. Ein Teil des Getreides sei von russischsprachigen Personen in russischen Militäruniformen entwendet worden, der Rest verdorben.
Zhnyva verklagte daraufhin zunächst Russland vor einem ukrainischen Gericht. Im Februar 2023 wurde die Russische Föderation in Abwesenheit zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. 2024 ging das Unternehmen zusätzlich gegen drei Gazprom-Gesellschaften vor. Die ukrainischen Richter stuften diese im Hinblick auf die Haftung als „Alter Ego“ Russlands ein und verurteilten sie gesamtschuldnerisch zur Zahlung desselben Schadenersatzes.
Anschließend verlagerte sich der Streit in die Niederlande. Gazprom verfügt dort nach Feststellung des Gerichts über mehrere Vermögenswerte. Bereits im August 2024 erhielt Zhnyva die Erlaubnis, Gazprom-Vermögen und Forderungen in den Niederlanden vorsorglich zu pfänden. Nun will das Unternehmen das ukrainische Urteil dort auch anerkennen und vollstrecken lassen.
Gazprom hielt dagegen: Weil die ukrainischen Gerichte den Konzern als „Alter Ego“ der Russischen Föderation behandelt hätten, sei letztlich Russland betroffen. Deshalb müsse die Staatenimmunität Russlands auch das niederländische Verfahren blockieren.
Russland besitzt trotz der Sanktionen weiterhin Staatenimmunität
Die erste Instanz folgte dieser Argumentation 2025 noch. Das Bezirksgericht Den Haag erklärte sich für unzuständig. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben.
Gericht: Gazprom ist eine eigene juristische Person
Die Begründung des Berufungsgerichts ist besonders interessant. Zwischen den Parteien sei unstreitig, dass Gazprom über eine eigene, von der Russischen Föderation getrennte Rechtspersönlichkeit verfüge, eigene gesellschaftsrechtliche Organe habe und sich die Anteilseigner nicht vollständig mit dem russischen Staat deckten. Russland hält nach den Feststellungen des Gerichts mittelbar 50,33 Prozent an Gazprom.
Dass ein ukrainisches Gericht Gazprom zuvor als „Alter Ego“ Russlands eingestuft hat, ändert für die niederländischen Richter daran nichts. Eine mögliche Vollstreckung würde sich gegen Gazprom-Vermögen richten und nicht gegen Vermögen, Rechte oder Verbindlichkeiten der Russischen Föderation. Dass dadurch mittelbar der Wert der russischen Beteiligung an Gazprom sinken könnte, wertet das Gericht lediglich als wirtschaftliche Folge.
Gazprom hatte zudem vorgetragen, ein russisches Gericht habe sich für ausschließlich zuständig erklärt und entschieden, dass Gläubiger Russlands nicht auf Gazprom-Vermögen zugreifen dürften. Auch damit drang der Konzern in Den Haag nicht durch.
Zweites ukrainisches Unternehmen will auf Gazprom-Vermögen zugreifen
Der zweite Fall betrifft Slavutich-Invest, eine ukrainische Vermögensverwaltung mit acht Grundstücken im Raum Melitopol. Auch sie erstritt zunächst in der Ukraine Schadenersatz von Russland. Später verurteilte ein ukrainisches Gericht drei Gazprom-Gesellschaften als „Alter Ego“ Russlands gesamtschuldnerisch zur Zahlung desselben Schadenersatzes.
Auch Slavutich will das Urteil nun in den Niederlanden vollstrecken. Das Berufungsgericht entschied wie im Zhnyva-Verfahren: Die Staatenimmunität Russlands steht einer Prüfung der Vollstreckungsklage gegen Gazprom nicht grundsätzlich entgegen.
Damit geht es längst nicht mehr nur um eine theoretische juristische Abgrenzung zwischen Gazprom und dem russischen Staat. Nach Feststellung des Gerichts besitzt Gazprom verschiedene Vermögenswerte in den Niederlanden, auf die ukrainische Gläubiger im Erfolgsfall zugreifen könnten.
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Noch dürfen ukrainische Firmen Gazprom nicht einfach pfänden
Entschieden ist der Streit damit noch nicht. Das Bezirksgericht muss nun prüfen, ob die ukrainischen Urteile in den Niederlanden überhaupt anerkannt und vollstreckt werden können. Dabei geht es unter anderem um die ukrainische „Alter-Ego“-Konstruktion; im Zhnyva-Verfahren bestreitet Gazprom zudem, dass das Unternehmen Eigentümer des verlorenen Getreides war.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Berufungsgericht zudem ausdrücklich eine sofortige Kassation zum Hoge Raad, dem obersten niederländischen Gericht, zugelassen. Die Immunitätsfrage könnte damit noch vor der eigentlichen Vollstreckungsentscheidung eine weitere Instanz beschäftigen.
Sollte die niederländische Justiz die ukrainischen Urteile anerkennen, könnte die Trennung zwischen Gazprom und dem russischen Staat für ukrainische Gläubiger entscheidend werden. Dann könnten konkrete Gazprom-Vermögenswerte in den Niederlanden für die Vollstreckung herangezogen werden.
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