Ukraine

Nato-Mitgliedschaft: Der Westen ignoriert die ukrainische Unabhängigkeitserklärung

Die Unabhängigkeitserklärung der Ukraine schrieb 1991 einen dauerhaft neutralen Status fest. Über verdrängten Volkswillen und Wege aus dem Krieg. Ein Gastbeitrag.

Harald Kujat György Varga
9 Min
Präsident mit Flagge: Wolodymyr Selenskyj bei der 35-Jahr-Feier der ukrainischen Unabhängigkeit am 24. August

Präsident mit Flagge: Wolodymyr Selenskyj bei der 35-Jahr-Feier der ukrainischen Unabhängigkeit am 24. August

© Press Service Of The President Of Ukraine

Am 24. August feierte die Ukraine – so wie drei Tage später Moldau – den 35. Jahrestag ihrer Unabhängigkeitserklärung. In Kiew nahmen Mitglieder der „Koalition der Willigen“ auf Ebene der Staats- und Regierungschefs an der Feier teil und versprachen weitere Waffen sowie finanzielle Unterstützung für die Fortsetzung des Krieges zwischen Russland und der Ukraine.

In ihren Reden versuchten die Politiker aus EU- und Nato-Ländern eine entscheidende Tatsache auszublenden: Die Unabhängigkeitserklärung der Ukraine und das Referendum vom 1. Dezember 1991 bekräftigen den dauerhaft neutralen und bündnisfreien Status des Landes. Da das ukrainische Volk seinen Willen in den vergangenen 35 Jahren durch kein weiteres Referendum geändert hat, ist der Beschluss nach wie vor in Kraft.

Was auch bedeutet: Jeder Politiker – im Inland wie im Ausland –, der diesem Willen zuwiderhandelt und eine Nato-Mitgliedschaft fordert, ignoriert die legitime Entscheidung des ukrainischen Volkes.

Ein anderer postsowjetischer Staat, Moldau, liefert ein bezeichnendes Beispiel: Der Verfassungsgerichtshof Moldaus erklärte im Dezember 2013 einen Punkt der Verfassung für ungültig, der im Widerspruch zur Unabhängigkeitserklärung des Landes stand. Das könnte die Venedig-Kommission des Europarates – das europäische Expertengremium für Verfassungsfragen – zum Anlass nehmen, auch die Diskrepanzen zwischen der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine und ihrer jüngeren, 2019 in Richtung Nato-Mitgliedschaft geänderten Verfassung zu untersuchen.

Fundament der Neutralität

Vereinfachen wir die Frage: Wer wagt es, die Ukraine – entgegen dem mehrfach bekundeten Willen ihres Volkes – in die Nato zu integrieren? Wo bleiben die Rechtsstaatlichkeit und die Volkssouveränität?

Die Ukraine und Georgien wurden auf dem Nato-Gipfel 2008 in Bukarest – auf Initiative der USA und gegen den Widerstand maßgeblicher europäischer Staaten – in der Schlusserklärung als künftige Mitglieder benannt. Die ukrainische Verfassung enthielt im Jahr 2008 jedoch nach wie vor den mehrfach bekräftigten neutralen Status des Landes.

Warum wurden nicht die Schweiz und Österreich gegen den Willen ihrer Völker in Bukarest als künftige Nato-Mitglieder benannt? Nur weil die proklamierte Nato-Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens im geopolitischen Interesse der USA gegen Russland lag.

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Die Aufnahme einer neutralen Ukraine in die Nato muss als großmachtpolitische Provokation und Missachtung der Souveränität gewertet werden. Denn die ukrainische Bevölkerung unterstützte die Nato-Mitgliedschaft nicht, während die Souveränitätserklärung, die Unabhängigkeitserklärung, das Referendum und die Verfassung der Ukraine explizit Neutralität und Bündnisfreiheit vorsahen.

Was wollte das unabhängige ukrainische Volk? Punkt IX der Erklärung über die staatliche Souveränität vom 16. Juli 1990 – vom Parlament der Ukrainischen SSR angenommen – erklärt, dass die Ukraine als Staat die immerwährende Neutralität übernimmt, sich an keinen militärischen Blöcken beteiligt und drei atomwaffenfreie Grundsätze einhält: Sie nimmt keine Atomwaffen auf, stellt keine her und erwirbt keine.

Die Unabhängigkeitserklärung vom 24. August 1991 hält in ihrer Präambel fest, dass damit die Souveränitätserklärung von 1990 in die Praxis umgesetzt wird. Damit wurden Neutralität und Bündnisfreiheit in zwei Erklärungsakten von Verfassungsrang bekräftigt.

Beim Referendum vom 1. Dezember 1991, an dem nach OSZE-Angaben 84 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen, stimmten mehr als 90 Prozent für die durch frühere Erklärungen definierte unabhängige Staatlichkeit der damals 52 Millionen Einwohner zählenden und 603.000 Quadratkilometer großen Ukraine.

Im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 verzichtete die Ukraine auf Atomwaffen. Im Gegenzug bestätigten US-Präsident Bill Clinton, der russische Präsident Boris Jelzin, der ukrainische Präsident Leonid Kutschma und der britische Premierminister John Major, dass sie die Unabhängigkeit, die Souveränität und die bestehenden Grenzen des Landes respektierten.

Eingriff äußerer Akteure

Auch die Präambel der ukrainischen Verfassung vom 28. Juni 1996 nimmt Bezug auf die Unabhängigkeitserklärung von 1991 und das Referendum. Damit wurde die Neutralität erneut bestätigt.

Der Versuch des US-Präsidenten, auf dem Bukarester Nato-Gipfel 2008 eine Einladung zum Beitritt durchzusetzen, erscheint im Nachhinein als Missachtung der konstitutiven Grundlagen des ukrainischen Staates. Das ukrainische Volk hielt an seinem Standpunkt fest. Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 siegte Viktor Janukowitsch, der die militärische Neutralität unterstützte. Der natofreundliche Amtsinhaber Viktor Juschtschenko belegte lediglich Platz 5.

Bei den Parlamentswahlen 2012 gewannen ebenfalls die Gegner der Nato-Integration und bildeten eine Regierung. Erst ab 2013 griffen äußere Akteure massiv in diesen Prozess ein.

Der verfassungswidrige Regierungswechsel in der Ukraine fand am 22. Februar 2014 statt. Am Tag davor hatten die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens als Garanten eine Vereinbarung zwischen dem Staatsoberhaupt und der Opposition zur Krisenbeilegung unterzeichnet. Weder die genannten Außenminister noch die Europäische Union verurteilten den nach ihrer Abreise vollzogenen Putsch oder forderten Sanktionen zur Wiederherstellung der rechtmäßigen Regierung.

Vielmehr erhielt die verfassungswidrige Machtübernahme Unterstützung seitens Nato und EU und bildete die Basis für den Bürgerkrieg in dem entlang ethnischer, sprachlicher, kultureller und religiöser Bruchlinien geteilten Land sowie für den Separatismus auf der Krim und in der Ostukraine.

Chinesische Kontrolle des Golfs von Mexiko

Die deklarierte künftige Nato-Mitgliedschaft der neutralen Ukraine und die Förderung des Regierungswechsels im Februar 2014 verletzten das Budapester Memorandum in puncto Souveränität schwerer, als es die Annexion der Krim durch Russland im März 2014 hinsichtlich der territorialen Integrität tat. Das Memorandum garantierte beides gleichermaßen – Souveränität und territoriale Integrität. Der Westen jedoch verliert die Souveränität aus dem Blick und setzt die territoriale Integrität absolut. Dabei ignoriert er, dass es in der Ukraine niemals ein Referendum über eine Nato-Mitgliedschaft gab, wohl aber ein gültiges Referendum mit einem überwältigenden Votum für die Neutralität.

Was die Einbeziehung Kubas in ein sowjetisches Bündnissystem für Washington bedeutet hätte, bedeutet die Integration der Ukraine in die Interessensphäre der USA für Russland. So wie eine chinesische oder russische Kontrolle des Golfs von Mexiko undenkbar wäre, ist aus Moskauer Sicht eine westliche Kontrolle des Schwarzen Meeres über ukrainische Stützpunkte sicherheitspolitisch inakzeptabel.

Die diversen Verfassungsakte der Ukraine haben den Willen des Volkes unmissverständlich festgehalten. Es wollte in einem souveränen, neutralen, bündnisfreien und atomwaffenfreien Staat leben, dessen Ziele nicht durch äußere Akteure und Militärblöcke bestimmt werden.

Nach Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bestätigte die Nato jedes Jahr in der Schlusserklärung ihres Gipfels die künftige Mitgliedschaft der Ukraine – bis einschließlich 2024. Dies zeigte, dass sich die Mitgliedstaaten nicht für den Inhalt der Unabhängigkeitserklärung und des Referendums interessierten.

Das änderte sich erst mit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump: In den Jahren 2025 und 2026 enthielten die Gipfeldokumente die Frage der ukrainischen Nato-Mitgliedschaft nicht mehr. Diese geopolitisch konstruktive Position der USA – die die Möglichkeit bieten würde, zum Status einer neutralen Ukraine zurückzukehren und den verlustreichen europäischen Krieg zu beenden – wird von den Europäern, die weiterhin an der Fiktion einer strategischen Niederlage Russlands festhalten, nicht genutzt.

Der durch ein Referendum bekundete Wille des ukrainischen Volkes versinkt indessen im Nebel des Vergessens. Die „Koalition der Willigen“ will jene Ukraine vor der Aggression des russischen Nachbarn retten, die – ohne die 2008 proklamierte Nato-Mitgliedschaft und den Putsch im Februar 2014 – als Staat ihre ureigenen Ziele hätte verwirklichen können. Als neutrales Land hätte sie ihre westlichen wie östlichen außenpolitischen und wirtschaftlichen Vektoren effektiv nutzen und gleichzeitig ihr Territorium, ihre Bevölkerung und ihren multinationalen Status bewahren können.

Heute ist kaum noch verlässlich zu erfahren, was das ukrainische Volk wirklich will. Seit 2019 gab es keine ordentlichen Parlamentswahlen mehr. Zwar verbietet die ukrainische Verfassung in Verbindung mit dem nach dem russischen Angriff im Februar 2022 verhängten Kriegsrecht die Durchführung von Wahlen während des Ausnahmezustands – faktisch führt dies jedoch dazu, dass unklar ist, ob der Volkswille unter den gegenwärtigen Bedingungen tatsächlich repräsentiert ist.

Elf politische Parteien verboten

Im März 2022 wurden zudem elf politische Parteien verboten, die im Wesentlichen für eine neutrale Ukraine argumentierten und gute Beziehungen zum Nachbarn Russland anstrebten. Seit 2019 fanden folglich auch keine Präsidentschaftswahlen statt, wodurch die verfassungsmäßigen Legitimationszyklen unterbrochen sind.

Das heißt: Eine politische Elite, deren reguläres Mandat abgelaufen ist und deren Neuwahl durch den Ausnahmezustand ausgesetzt wurde, will die Ukraine in die Nato führen – im direkten Gegensatz zum mehrfach bekundeten Willen des ukrainischen Volkes und seiner historischen Unabhängigkeitserklärung.

Auch in Moldau, dessen Verfassung 1994 verabschiedet wurde, traten nachträglich Abweichungen zur Unabhängigkeitserklärung auf. Das moldauische Verfassungsgericht entschied daraufhin in einem Beschluss vom 5. Dezember 2013 Grundlegendes:

Die Unabhängigkeitserklärung ist die Geburtsurkunde eines neuen Staates, die dessen fundamentale Prinzipien und Werte begründet. Sie bildet die primäre rechtliche und politische Grundlage der Verfassung. Kein einziger Satz der Verfassung darf im Widerspruch zu ihr stehen. Als Gründungsurkunde des Staates ist sie unabänderlich. Sie besitzt auch einen höheren Rechtsrang als die Verfassung. Bestehende Widersprüche müssen zwingend durch eine Änderung der Verfassung behoben werden.

Rückkehr zur Neutralität

Es stellt sich die Frage, inwiefern diese Entscheidung universell auf einen anderen postsowjetischen Staat wie die Ukraine anwendbar ist. Diese Antwort könnte die Venedig-Kommission des Europarates geben, sofern sie vom Parlament der Ukraine, dem Verfassungsgericht, der Regierung oder von EU- und OSZE-Institutionen darum ersucht wird.

Unter westlichem Druck wurde die Nato-Integration 2019 in die Verfassung aufgenommen – gegen den Willen großer Teile des gespaltenen Landes. Das Verfassungsgericht hätte diesen Widerspruch rügen müssen; der damalige Gerichtspräsident wurde jedoch 2020 vom Präsidenten abgesetzt (ein Schritt, den das Gericht als rechtswidrig bewertete) und floh 2022 nach Österreich.

Eine Grundvoraussetzung für die Beendigung des europäischen Krieges wäre die Rückkehr zum Willen des ukrainischen Volkes und zur Neutralität der Ukraine. Die Politiker, die den Krieg weiter nähren, sind offensichtlich nicht daran interessiert, dass die Venedig-Kommission den seit 2019 auch formell entstandenen Widerspruch zwischen Unabhängigkeitserklärung und Verfassung untersucht.

Harald Kujat ist ehemaliger Generalinspekteur der Bundeswehr und ehemaliger Vorsitzender des Nato-Militärausschusses, in dieser Funktion auch Vorsitzender des Nato-Russlandrats und der Nato-Ukraine-Kommission der Generalstabschefs. György Varga ist ungarischer Diplomat mit Spezialisierung auf den postsowjetischen Raum. Er vertrat sein Land in der Ukraine und in Moskau, war Botschafter in Moldau und von 2017 bis 2021 Leiter der OSZE-Beobachtermission in Russland. Der Text entstand unter redaktioneller Mitarbeit von Éva Péli.

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