Der geplante Rückbau des Radwegs in der Kantstraße in Charlottenburg ist nun ein Fall fürs Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe teilte mit, dass sie den Eilantrag eines betroffenen Radfahrers unterstützt. Das Verwaltungsgericht Berlin soll verhindern, dass der Senat den jetzigen Radweg entfernt und den Straßenraum neu aufteilt.
Inzwischen hat das Gericht auf den am Montag gestellten Antrag reagiert. Es forderte die Senatsverwaltung dazu auf, mitzuteilen, ob sie bis zur gerichtlichen Entscheidung auf den Beginn des Rückbaus verzichtet.
„Wenige Tage vor der Berlin-Wahl will die autovernarrte CDU-Verkehrssenatorin Ute Bonde Fakten schaffen, die anschließend nur mit großem Aufwand und auf Kosten der Steuerzahler rückgängig gemacht werden könnten“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe.
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„Man schafft mit der neuen Planung ein rechtswidriges Sicherheitsproblem“, warnte der Rechtsanwalt Remo Klinger, der den Radfahrer vertritt. Der geplante Bussonderfahrstreifen, der für Fahrräder geöffnet wird, ist teilweise nur drei bis 3,25 Meter breit.
Die gemeinsame Führung von Bussen und Fahrrädern auf einem solchen Fahrstreifen ist rechtlich nur erlaubt, wenn dort nicht mehr als 200 Fahrräder in der Spitzenstunde unterwegs sind. Als die Umwelthilfe den Verkehr in der Kantstraße vom 25. bis 27. August zählen ließ, wurden dort zwischen 236 und 278 Radfahrer pro Stunde und Fahrtrichtung ermittelt.
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