Erstwähler

Berlin führt Jugend-Check ein: Was sich für junge Menschen künftig ändern soll

Berliner Gesetze verändern unseren Alltag – doch was bedeuten sie für Teenager? Genau das zeigt der Jugend-Check.

Alexandra Gretschichin
2 Min
Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie

Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Zum ersten Mal wählen – für viele junge Berlinerinnen und Berliner wird die diesjährige Wahl etwas ganz Besonderes. Erstwähler stehen dabei besonders im Fokus, denn ihre Stimmen könnten den Ausgang der Wahl mitentscheiden.

Kurz vor der Wahl spricht die CDU ein Thema an, das für die junge Wählerschaft besonders interessant sein könnte.

Künftig sollen alle gesetzlichen und politischen Vorhaben im Landkreis Berlin sogenannten Jugend-Checks unterzogen werden. Dabei soll systematisch überprüft werden, welche Auswirkungen diese auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben, so teilte es die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Dienstag nach einer Senatssitzung mit.

„Die Perspektive junger Menschen wird dadurch frühzeitig im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und eine generationengerechte Politik weiter gestärkt“, sagte sie. Berlin solle durch dieses Programm attraktiver für Kinder und Jugendliche werden.

Jugendwohnagentur

Auch die Einrichtung einer Jugendwohnagentur soll Teil dieses Vorhabens werden. Sie soll Jugendliche bei der Wohnungssuche unterstützen, die ihr Heim oder ihre Pflegefamilie verlassen und sich erstmals ein eigenes Leben aufbauen möchten.

Dazu sollen außerdem bezahlbarer Wohnraum vermittelt sowie eine begleitende Beratung und Unterstützung angeboten werden, so Katharina Günther-Wünsch. „Auf diese Weise sollen Wohnungslosigkeit verhindert, gesellschaftliche Teilhabe gestärkt und die Voraussetzungen für Ausbildung, Beruf und ein eigenständiges Leben verbessert werden.“

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Was ist überhaupt der Jugend-Check?

Berlin arbeitet seit September 2024 an einem eigenen Jugend-Check. Grundlage ist ein Beschluss des Senats vom April 2024, mit dem die Einführung des Prüfinstruments für das Land beschlossen wurde. Entwickelt wird es im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer, das auch das Kompetenzzentrum Jugend-Check des Bundes betreibt. Dessen Prüfraster dient als Vorlage und soll an die Besonderheiten des Stadtstaats angepasst werden. Der Jugend-Check macht sichtbar, welche Folgen geplante Gesetzesvorhaben für junge Menschen zwischen zwölf und 27 Jahren haben.

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