Bisher kam der Brief zuverlässig. Erhöhte die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, musste sie jedes Mitglied vorher schriftlich warnen und auf das Recht zum Kassenwechsel hinweisen.
Seit dem 30. Juli 2026 ist diese Pflicht gestrichen, berichtete die Berliner Zeitung bereits im Sommer. Für Rentner hat das eine Tücke, die kaum jemand kennt: Bei ihnen taucht eine Erhöhung erst zwei Monate später auf dem Konto auf. Ohne Brief bleibt sie deshalb oft lange unbemerkt.
Kein Brief mehr: Was das GKV-Spargesetz geändert hat
Gestrichen wurde die Hinweispflicht mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bis Ende Juli musste jede Kasse spätestens einen Monat vor einer Erhöhung ein eigenes Schreiben an ihre Mitglieder verschicken.
Am Recht auf einen Wechsel ändert das nichts. Die Verbraucherzentralen raten Versicherten aber, den Zusatzbeitrag ihrer Kasse künftig selbst im Blick zu behalten.
Rentner sehen die Erhöhung erst zwei Monate später
Nach Paragraf 247 des Sozialgesetzbuchs V wird ein geänderter Zusatzbeitrag bei pflichtversicherten Rentnern erst ab dem zweiten Monat nach der Änderung von der Rente abgezogen. Steigt der Beitrag zum 1. Januar, sinkt die Nettorente also erst im März.
Einen eigenen Bescheid verschickt die Rentenversicherung dafür in der Regel nicht. Die Änderung zeigt sich nur auf dem Kontoauszug, als ein paar Euro weniger.
Ein Beispiel ist die IKK classic. Sie hob ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent an. Pflichtversicherte Rentner der Kasse zahlen den höheren Satz erst ab der Oktober-Rente.
Rentnerin prüft ihre Unterlagen: Höhere Kassenbeiträge fallen oft erst spät auf. (Symbolbild)
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Wann Rentner das Sonderkündigungsrecht brauchen
Wer schon länger als zwölf Monate bei seiner Kasse ist, kann ohnehin jederzeit wechseln. Es gilt dann eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, so regelt es Paragraf 175 des Sozialgesetzbuchs V. Das dürfte auf die meisten Rentner zutreffen.
Auf das Sonderkündigungsrecht kommt es an, wenn der letzte Wechsel noch kein Jahr zurückliegt. Wer etwa nach den Erhöhungen zum Jahresbeginn 2026 gewechselt hat, ist bis ins Frühjahr 2027 an die neue Kasse gebunden. Er darf nur wegen einer Beitragserhöhung vorzeitig gehen.
Die Frist dafür ist knapp. Die neue Kasse muss bis zum Ende des Monats gewählt sein, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 ist das der 31. Januar, also Wochen bevor der Abzug auf dem Konto erscheint. Die spätere Abbuchung verlängert die Frist nicht.
So viel kostet die falsche Krankenkasse in Berlin
Pflichtversicherte Rentner tragen die Hälfte des Zusatzbeitrags, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Bei 1500 Euro Rente kostet die Erhöhung der IKK classic damit rund 3,40 Euro im Monat.
Größer ist der Abstand zwischen den Kassen. Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands verlangt die bundesweit geöffnete hkk 2,59 Prozent, die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin 4,35 Prozent. Bei 1500 Euro Rente sind das rund 13,20 Euro im Monat, knapp 160 Euro im Jahr.
Zum Vergleich: Für Juli 2027 rechnet die Rentenversicherung mit einem Plus von 4,4 Prozent, bei 1500 Euro Rente also 66 Euro im Monat. Ein Fünftel davon hängt allein an der Wahl der Kasse.
Wer zusätzlich eine Betriebsrente bezieht, zahlt darauf den Krankenkassenbeitrag samt Zusatzbeitrag allein. Dort wirkt jede Erhöhung doppelt so stark.
Zusatzbeitrag 2027: Die nächste Runde steht bevor
Offiziell will die Bundesregierung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent halten. Viele Kassen liegen schon heute darüber, Ende Juni waren es im Schnitt 3,13 Prozent, berichtet das Portal krankenkasseninfo.de. Ohne das Sparpaket hätte der Durchschnitt nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums auf 3,8 Prozent steigen müssen.
Den offiziellen Durchschnittswert für 2027 legt das Ministerium bis zum 1. November fest. Danach entscheiden die Kassen über ihre eigenen Sätze, die meisten zum 1. Januar.
Krankenkasse wechseln als Rentner: So funktioniert es
Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig. Es genügt, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen. Den Rest erledigen die Kassen elektronisch untereinander.
Ein Beispiel für den Sonderwechsel: Erhöht die Kasse zum 1. Januar 2027 und wählt ein Rentner bis zum 31. Januar eine neue, ist er ab 1. April dort versichert. Bis dahin zahlt er noch den höheren Beitrag.
Die gültigen Sätze aller Kassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband tagesaktuell. Ein Blick in diese Liste Anfang Januar ersetzt den Brief, der nicht mehr kommt.
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